Rücktritt Mietvertrag - muss man dafür bestimmte Begründungen haben?

25. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
Vjalla
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 1x hilfreich)
Rücktritt Mietvertrag - muss man dafür bestimmte Begründungen haben?

Hallo ! Ich wollte mal fragen ob man von einem unterschriebenen Mietvertrag zurücktreten kann und wenn ja innerhalb welcher Frist und ob man dafür bestimmte Begründungen haben muss.

Des Weiteren wollte ich mal fragen, ob man auch von einer Whgskündigung zurück treten kann... ?!

Danke schon mal !

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""Mir passiert das nicht! ....jaja""

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
CAM
Status:
Lehrling
(1242 Beiträge, 322x hilfreich)

2 x nein

Gruss
CAM

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Wie mein Vorredner schon sagt, ist beides so ohne Weiteres nicht möglich.

Bzgl. Deiner zweiten Frage bliebe vielleicht noch eher die Möglichkeit, mit dem "Noch-"Vermieter zu reden und in gegenseitigem Einverständnis die Kündigung zurückzuziehen bzw. für nichtig zu erklären. Aber darauf muss der Vermieter nciht eingehen.

0x Hilfreiche Antwort

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