Hallo Forum,
wir haben vor 2 Monaten ein Haus mit Nebengebäude und Garage angemietet und heute 1.10.05 sollte eigenlichich der Umzug sein. Das Haus ist das ehemalige Haus der Oma des Vermieters.
Es war vorübergehend als Büro möbliert, aber die meisten Möbel der Oma standen noch im Haus, im Anbau und in der Garage.
Der Vermieter wollte dies in der 2. Septemberwoche räumen.
Vor 2 Wochen nahm ich nun wieder Kontakt zum Vermieter auf wegen Übergabe und es stellte sich heraus dass nach wie vor die meisten alten Möbel und Plunder noch im Haus sind. Ich sagte ich helfe Ihm bei dem Ausräumen etc... ich investierte 2 Tage letzte Woche zusammen mit Ihm zur weiteren Räumung. Er versprach sich weiter drum zu kümmern. Somit kam es auch bis heute zu keiner Übergabe und Kautionszahlung. Nun - gestern 1 Tag vor unserem heutigem Umzug - war ich nochmal dort und nach wie vor chaotische Zustände. Garage nicht geräumt, Anbau nicht geräumt, Möbel und Gegenstände liegen auf dem Rasen. Sperrmüll, Glas und Dreck vor dem Haus - keine Abholung des Plunders.
Ich habe nun den Umzug für heute abgeblasen (zum Glück lässt uns unser jetziger Vermieter noch in der Wohnung). Ich bin nicht bereit mit meiner Familie in so ein Chaos zu ziehen. Es kam trotz mehrfacher Aufforderung in den letzten 2 Wochen zu keiner Übergabe ordenlichen Übergabe. Die Räumlichkeiten sind nicht geräumt und ich kann unser Mobiliar dort gar nicht unterbringen... (Unsere Küche und Esstisch hätte in den Anbau gelagert werden sollen, da wir in dem gemieteten Haus die alte Küche und Sitzecke mit benutzt hätten).
Das Haus wäre nur eine Zwischenlösung für das nächste Jahr gewesen bis unser Neubau fertig gebaut ist.
Ist aus den o.g. Gründen ein Rücktritt vom Mietvertrag möglich ? Muss ich was rechtliches beachten ?
Rücktritt Mietvertrag möglich?
1. Oktober 2005
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Frage vom 1. Oktober 2005 | 12:44
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 3x hilfreich)
Rücktritt Mietvertrag möglich?
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 1. Oktober 2005 | 16:43
Von
Status: Student (2107 Beiträge, 626x hilfreich)
Unbedingt einen Brief schreiben, und darlegen, warum kein Einzug erfolgen kann. Sonst wird bald die Mahnung wegen fehlender Mitzahlung da sein. Am besten heute noch alles fotografieren, damit belegt ist, dass die Räume nicht beziehbar waren, sonst heiste es, das bischen Zeug hätte man ja wegschieben können.
Also: Frist setzen, mal noch ganz höflich aber bestimmt. Darauf hinweisen, dass dies bereits im Gespräch vom xx.09.2005 angesprochen wurde und das Aufräumen zugesagt wurde.
Ob dies einen Rücktritt rechfertigt, dass weiss ich nicht. Sollte man über einen Anwalt abklären. Deshalb sind die Fotos unbedingt als Beweis nötig!
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"Chylla"
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