Rücktritt vom Mietvertrag - Vertrag ohne Unterschrift vom Vermieter gültig

7. Juni 2006 Thema abonnieren
 Von 
Janine84
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Rücktritt vom Mietvertrag - Vertrag ohne Unterschrift vom Vermieter gültig

Hallo,

ich habe folgendes Problem.
Am 03.06 habe ich mir eine Wohnung angeschaut, am abend rief mich der Vermieter an und meinte ich könne doe Whg haben.
Jedoch war das Problem das er keine Zeit hatte den Vertrag mit mir pesönlich zu unterschreibe.
er hat mir den Vertag per mail zugesandt und ich hab den meine Unterschrift gegeben und das Dokument am gleichen Tag wieder zurückgeschickt.
Nun würde ich gern zzurücktretebn da sich bei mir eine finanzielle Änderung ergeben hat die es unmöglich macht diese Ehg zu halten.
Ich habe noch keine Unterschrift vom Vermieter Ist den der Vertrag trotzdem gültig?
Wie kann ich trotzdem zurücktreten? Was ist ein Aufhebungsvertrag?

Über eine sehr schnelle Antwort würde ich mich freuen.

MFg Janine

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
funny55
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
wenn du ihn anrufst und ihm sagst, dass du die Miete doch nicht zahlen kannst, wird er sicher bereit sein, auf den Vertrag ganz zu verzichten. Manche Angelegenheiten regelt man besser im Gespräch als mit einem Anwalt.
Wenn du ihn nicht erreichen kannst, schreib ihm einen Brief per Einschreiben, dass du leider aus finanziellen Gründen das Mietverhältnis nicht antreten kannst.
Viel Erfolg bei der Suche nach einer günstigeren Wohnung.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
CAM
Status:
Lehrling
(1242 Beiträge, 322x hilfreich)

Aber wenn der Vermieter da nicht mitspielt, dann bist du natuerlich an den Vertrag gebunden. Dann bleibt dir nur eine Kuendigung mit 3-monatiger Kuendigungsfrist. Du koenntest also jetzt zum 30.9. kuendigen. Miete und Betriebskosten waeren dann natuerlich auch bis zum 30.9. zu bezahlen. Hoffentlich wurde kein beidseitiger Kuendigungsverzicht vereinbart. Dann wird's naemlich unter Umstaenden richtig teuer.

Ein Aufhebungsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen dir und dem Vermieter ueber eine vorzeitige Beendigung des Mietverhaeltnisses. Wenn der Vermieter da mit macht, dann ist das natuerlich gut fuer dich. Muss er aber natuerlich nicht.

Gruss
CAM

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