Rücktritt vom Mietvertrag - Wohnung hat Schimmelfleck

23. September 2006 Thema abonnieren
 Von 
Boney25
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Rücktritt vom Mietvertrag - Wohnung hat Schimmelfleck

Hallo,

Wir haben heute beim renovieren einen erheblichen Schimmelfleck an der Wohnzimmerdecke unter der Tapete gefunden, ebenso im Kinderzimmer unter der Tapete und im Schlafzimmer.
Diese waren bei der Besichtigung NICHT sichtbar.
Habe ich irgend eine Möglichkeit vom MV zurück zu treten?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Nein,
VM schriftlich über den Mangel informieren und Frist setzen zur Beseitigung.

Gruß

Michael

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#2
 Von 
feuerelfe
Status:
Schüler
(437 Beiträge, 58x hilfreich)

Umgehend VM informieren, Termin vereinbaren und Sachlage vor Ort klären.
Evtl. unbekannter Wasserschaden!!!

Mietvertrag schon unterschrieben? Wann Einzugsdatum? Kaution schon gezahlt? Alte Wohnung schon gekündigt?
Wohnung also unrenoviert übernommen!?

Dem VM würde ich mitteilen, daß man auf Grund dessen gerne vom Mietvertrag zurücktreten möchte.

feuerelfe

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#3
 Von 
Boney25
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Mittlerweile haben wir festgestellt das sich der Schimmel durchs ganze Haus zieht. Die anderen 5 Mietparteien sind ebenfalls betroffen und haben diesen Mangel mehrfach zur Sprache gebracht.
Einzugsdatum wäre der 1.10 gewesen, die alte Wohnung ist schon gekündigt. Wohnung war unrenoviert, zugesagte Mängelbeseitigung (Eingangstür hat keinen Griff, Fliesen im Bad sind lose, Kellertür ist nicht zu öffnen, Türen schleifen auf dem Laminat, Putz fiel von der Wand) wurde nicht gemacht. Bzgl Putz wurde vor 2 Wochen angeboten einen Putzer zu schicken, nun auf einmal ist er krank.

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#4
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

selbst wenn du vom Mietvertrag zurück treten könntest, in deine alte Wohnung kannst du bestimmt nicht zurück.

Versuche folgendes:
Teile deinem VM mit, dass die angemietete Wohnung nicht bewohnbar ist und du somit den Mietvertrag fristlos kündigst.
Dann natürlich versuchen, noch 1 oder 2 Monate den Auszug aus deiner alten Wohnung hinauszögern, bist du eine neue Bleibe gefunden hast.

Ob du das rechtlich so durchbekommst, kann ich dir auch nicht sagen.
Übrigens: Von einem Mietvertrag kann man nicht mal eben zurücktreten.

-----------------
" Jeder neue Tag ist ein neuer Anfang
"

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#5
 Von 
feuerelfe
Status:
Schüler
(437 Beiträge, 58x hilfreich)

Den Tipp von Eirene finde ich ganz gut.
Sprech´ doch mal mit deinem alten VM vielleicht kannst du noch für eine gewisse Zeit in deiner alten Wohnung bleiben, evtl. gibt es noch keinen Nachmieter.

Natürlich kann man von einem Mietvertrag nicht mal eben zurücktreten. Ist schon klar.
Ich meinte damit auch eher, daß ich dem VM zuerst sagen würde, daß man auf Grund der immensen Mängel gerne vom Mietvertrag zurücktreten möchte (mit Aufhebungsvertrag natürlich).
Sollte er darauf nicht reagieren oder pampig werden, kann man meiner Meinung nach, dann umgehend fristlos kündigen (bekannter Mangel - nicht mitgeteilt -arglistige Täuschung - etc.). Auf jeden Fall würde ich, wenn möglich nicht einziehen. Der Zustand der Wohnung (Schimmel) und die Problemlösung des VM (Mängelbeseitigung wird nicht gemacht), lässt das Zukünftige Mietverhältnis schon erkennen. Wer will da schon wohnen, bzw. einziehen?!

feuerelfe

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#6
 Von 
Boney25
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Wir haben heute die kompletten Sachen zum renovieren aus der Whg geholt. Der neue VM war nicht erreichbar.
Auf jeden Fall werd ich mich morgen nochmal darum kümmern, notfalls dann schriftlich per Einschreiben. Sollte die freundliche Variante nix bringen wird es wohl auf fristlose Kündigung wg. arglistiger Täuschung bzw auf § 569 rauslaufen. Immerhin haben wir nachgefragt und der starke Schimmelbefall des Hauses wurde uns verschwiegen.Unsere Gesundheit ist mir heilig und die meiner 2 Hunde ebenso.
Wir haben vorsorglich alles fotografiert unter Aufsicht von Zeugen.
Ich denke mal das wir in der alten Whg noch einen Monat wohnen bleiben können, zumindest gibt es keinen Nachmieter und mit meiner Vermieterin kann man reden.
Danke für die vielen Ratschläge =)

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#7
 Von 
feuerelfe
Status:
Schüler
(437 Beiträge, 58x hilfreich)

Würde auch so vorgehen. Vielleicht berichtest du mal, wie es weiter ging. Würd´ mich doch interessieren was der Schimmel-VM dazu meint.
Viel Glück.

feuerelfe

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#8
 Von 
Boney25
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke, wir haben beschlossen vorsichtshalber einen Anwalt zu konsultieren, allein schon wegen der Schriftform.
Der VM rief uns heute an, ging lediglich auf den im Flur abfallenden Putz ein, der Rest wurde totgeschwiegen von ihm.

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#9
 Von 
Boney25
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Kündigung des Mietvertrags wurde dem VM am 2.10. vom Anwalt übersendet. Eine Anwort sollte bis 10.10. erfolgen. Der VM hat die Antwort am 6.10. per Fax zum Anwalt geschickt.
Die fristlose Kündigung wird nicht akzeptiert. Es gäbe keinen Schimmel und es gibt auch keine Feuchtigkeitsschäden. (Wie gut das wir Zeugen haben und alles fotografiert haben.)
Die verschimmelten Tapeten und die Wände teilweise faustgrossen Bohrlöchern wären "durchaus streichfähig" gewesen. Den abfallenden Putz im Flur hätten wir durch unsachgemäßes abreissen verursacht. Öhm, der Putz klebte mehr an der Tapete als an der Wand.(Laut einem Putzer kann dies 2 Ursachen haben: 1. Der Putz war nicht richtig ausgetrocknet als darüber tapeziert wurde. 2. Es wurde minderwertiger Putz mit einem zu hohen Anteil an Sand verwendet) Die Holzdecke unter der der Schimmel im Wohnzimmer war sollen wir wieder beschaffen. Ebenso das Laminat in der Küche. Beides haben wir mit Erlaubnis des VM entfernt. Von einer Wiederanschaffung bei Auszug war keine Rede, auch auf Nachfragen hin nicht(haben dafür einen Zeugen). Laminat und Holzdecke sind auch nicht im MV als Mietgegenstand eingetragen. Laut MV wird die Wohnung unrenoviert und ohne Fussbodenbelag vermietet.

Nu hat der VM aber nach dem 1.10., also dem vereinbarten Einzugstermin noch Arbeiten in der Wohnung vorgenommen, die NICHT mit uns abgesprochen waren. Es war lediglich das Verputzen des Flurs abgesprochen worden. Wie wir bei einer Begehung am 3.10. festgestellt haben, hat der VM dort ne halbe Grossbaustelle aufgezogen. Im Flur lagerten Gipskartonplatten, im Wohnzimmer 4 Säcke Putz.
Eigentlich hätte er die Wohnung doch garnicht mehr betreten dürfen ohne unsere Zustimmung. Oder irre ich mich da?

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