Hallo,
meine Untermieterin hat mir zu Beginn Februar gekündigt. Damit sie die 3 Monate Kündigungsfrist umgehen kann, haben wir uns mündlich darauf geeinigt, dass sie sich um eine neue Mitbewohnerin kümmert. Diese hat sie auch gefunden und ich wäre auch einverstanden gewesen. Die neue Untermieterin hat den Mietvertrag am 03.03.2004 unterschrieben, mit Mietbeginn am 07.03.2004. Am 07.03.2004 hat sie mir dann aber schriftlich gekündigt. (sie hat eine bessere Wohnmöglichkeit gefunden)
Nun meine Fragen: Wer von beiden ist nun gesetzlich dazu verpflichtet die 3 Monate Kündigungsfrist einzuhalten? Muß sich meine "alte" Untermieterin nun um eine neue Mitbewohnerin kümmern und weiterhin die Miete zahlen? Oder ist die neue Untermieterin, da sie ja bereits den Mietvertrag unterschrieben hat, gesetzlich dazu verpflichtet die Miete die nächsten 3 Monate zu zahlen? Gibt es überhaupt eine Rücktrittsfrist bei Unterschreiben eines Wohnraummietvertrages?
Bitte helft mir weiter! Bin verzweifelt, kann allein die Miete nicht bezahlen! Über Antworten freue ich mich sehr!!!
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Rücktritt vom Mietvertrag möglich?
8. März 2004
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Frage vom 8. März 2004 | 20:55
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Rücktritt vom Mietvertrag möglich?
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 8. März 2004 | 21:34
Von
Status: Schüler (237 Beiträge, 14x hilfreich)
Hallo Sindy,
schau mal hier:
http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=7634
oder hier:
http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=7721
Die "neue" Untermieterin die, unterschrieben hat muß bis zur gesetzlichen Kündigungsfrist die Miete bezahlen.
Grüße
tomtom
#2
Antwort vom 8. März 2004 | 23:50
Von
Status: Student (2165 Beiträge, 852x hilfreich)
Einen Rücktritt vom Mietvertrag gibt es nicht.
Ansonsten, wie tomtom schon schreibt.
Und jetzt?
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