Rücktritt vor Mietbeginn?

27. Juli 2007 Thema abonnieren
 Von 
Hilfegesuch
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Rücktritt vor Mietbeginn?

Hallo, ich benötige dringend Hilfe und hoffe, dass man mir hier zumindest in einer groben Richtung Hilfestellung geben kann.

Der Fall ist eigentlich recht simpel: Ich habe gestern einen Mietvertrag unterschrieben, jedoch hat sich heute herausgestellt, dass ich die Wohnung doch nicht beziehen kann. Ich will also vom Vertrag zurück treten. Die Frage ist, gibt es da Fristen, ab wann der Vertrag wirklich Gültigkeit erlangt? Ich las mal was von 14 Tagen, wenn es sich um eine Art Haustürgeschäft handelt, man überrumpelt oder unter Druck gesetzt wurde. Das ist zwar bei mir alles nicht der Fall, aber der Vertrag gilt doch sicher nicht definitiv ab Datum der Unterschrift, oder?

Es wäre wirklich gut, wenn da jemand einen Paragraphen dazu kennt, eventuell auch im Hinblick darauf, dass ich zwar schon unterschrieben habe, allerdings der Vertrag erst auf den ersten September datiert ist. Dann erst wäre die erste Miete zu entrichten, Kaution steht ebenso noch aus, genauso wie die Wohnungsübergabe. Das wurde alles noch nicht gemacht. Aber halt meine Unterschrift, die habe ich leider schon gegeben.

Sofern ein Rücktritt machbar ist, mit welchen Kosten habe ich zu rechnen? Kann mir der Vermieter überhaupt irgendwas in Rechnung stellen?

Ich bedanke mich schon mal im voraus. :)

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Rücktritt ist nicht möglich, evtl. ein Aufhebungsvertrag, wenn der VM zustimmt. Ansonsten bleibt nur die fristgerechte Kündigung mit 3 Monate Kündigungsfrist, also jetzt auf Ende Oktober.

Gruß

Michael

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#2
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 907x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
Hilfegesuch
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Mist, ich hatte mir das schon fast gedacht. Ein Aufhebungsvertrag wäre ein Segen, halte ich jedoch für sehr unwahrscheinlich so wie ich den Vermieter kennengelernt habe. Was hätte er denn auch davon? Er hat ja nun schon seine 3 Monatsmieten sicher. :(

Bin ich eigentlich verpflichtet, Strom anzumelden und was sonst noch so anfällt oder kann ich das zumindest die 3 Monate ruhen lassen? Ich meine, es wäre doch Quatsch dies auch noch ein Vierteljahr laufen zu lassen, wenn ich doch gar nicht drin wohne bzw. es sowieso schon feststeht, dass ich nach Ablauf der Frist wieder ausziehen werde.

Und was betrifft eigentlich die Nebenkosten generell? Bin ich an an die auch 3 Monate gebunden und muss sie zahlen, oder bezieht sich das lediglich für die Miete des Wohnraumes?

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#4
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 907x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Du musst auch die NK zahlen, da diese ja auch verbrauchsunabhängige Kosten wie Versicherungen/Grundsteuer usw. enthalten.

Zuviel bezahlte erhälst Du zurück.

Strom anmelden musst Du natürlich nicht.

Biete doch dem VM an, einen Nachmieter auf Deine Kosten zu suchen (Inserate usw)

Gruß

Michael

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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47623 Beiträge, 16832x hilfreich)

Strom musst Du nicht anmelden, sofern Du sicherstellen kannst, dass bei ausgeschaltetem Strom keine Schäden an der Wohnung entstehen. Dann solltest Du dem Stromlieferanten aber mitteilen, dass Du keine Stromlieferung wünscht. Ansonsten kann es Dir passieren, dass der Vermieter Dich einfach anmeldet und Du erst dahinter kommst, wenn es schon zu spät ist.

Die Nebenkosten müssen aber bezahlt werden. Eine verbrauchsabhängige Abrechnung erfolgt dann im nächsten Jahr, so dass Du dann mit einer Erstattung rechnen kannst. Einer Reduzierung der Nebenkostenzahlungen müsste der Vermieter zustimmen.

Bis spätestens zum 3. August kannst Du noch zum 31.10.2007 kündigen. Da der Vertrag erst ab dem 01.09. läuft, würden daher nur 2 Monatsmieten anfallen.

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#7
 Von 
Posen
Status:
Lehrling
(1183 Beiträge, 212x hilfreich)

Hallo.

Sie haben die Gesamtbruttomiete(inkl. Nebenkosten)zu tragen.

Grüsse

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#8
 Von 
Hilfegesuch
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank. :)

Also hält sich der Schaden ja doch halbwegs in Grenzen, gerade wenn es nur zwei Monatsmieten sind, sofern ich rechtzeitig kündige.

Aber wieso ist ausgerechnet der 3. August der Stichtag, wenn ich den Vertrag am 26.07 unterschrieben habe und der Vertrag auf den ersten September datiert ist?

Die Rechnung leuchtet mir noch nicht ganz ein. :???:
Das sollte sie aber, damit ich dem Vermieter Paroli bieten kann, wenn er nun doch 3 Monatsmieten von mir will (denn davon ging ich bisher auch aus).

Auf jeden Fall vielen Dank für die bisherigen Antworten, wenn man Hoffnung sieht, wertet man die eigene Lage ja doch gar nicht mehr so misslich. ;)

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#9
 Von 
guest123-2034
Status:
Lehrling
(1905 Beiträge, 272x hilfreich)

...hält sich der Schaden ja doch halbwegs in Grenzen...

wieso Schaden ?

Es gibt doch auch eine Gegenleistung, mal eine Fete dort machen, Kumpels übernachten lassen, da gibts doch viele Möglichkeiten den 'Schaden' noch zu minimieren.

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#10
 Von 
Hilfegesuch
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Mit "Schaden" meinte ich natürlich das rein Finanzielle. Denn ich gebe Geld für etwas aus, was ich in Wirklichkeit nicht in vollen Umfang nutzen kann, weil ich nicht darin wohnen werde.

Dass ich die Räumlichkeiten dennoch irgendwie nutzen werde, versteht sich natürlich von selbst. Wenn ich schon zahle, dann will ich natürlich auch was von meiner Gegenleistung haben. ;)

Man könnte sogar so dreist sein und in vollem Umfang eine lautstarke Party feiern, mehr als gekündigt kann man ja nicht werden. ;)

Zumindest theoretisch wäre das möglich, vor habe ich das aber natürlich nicht. :)

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#11
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

@det

du weckst schlafende Hunde auf :)

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#12
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Man könnte sogar so dreist sein und in vollem Umfang eine lautstarke Party feiern,

Aber nur, wenn Du genügend Freunde hast, die 'a Capella' singen können und sich im Dunkeln nicht fürchten.

(Anschließende Renovierungskosten nicht vergessen).

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#13
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

besser Sperrmüll einlagern :)

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#14
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47623 Beiträge, 16832x hilfreich)

Aber wieso ist ausgerechnet der 3. August der Stichtag, wenn ich den Vertrag am 26.07 unterschrieben habe und der Vertrag auf den ersten September datiert ist?

Die allgemeine Sprachregelung, dass man eine Kündigungsfrist von 3 Monaten hat, ist nicht ganz korrekt.

Die präzise gesetzliche Formulierung lautet, dass man bis zum 3. Werktag eines Monats zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen darf. Der dritte Werktag im August ist dann der 03.08. und der Ablauf des übernächsten Monats wäre der 31.10.

Mit dem Datum der Unterschrift oder dem Datum des Vertragsbeginns hat das nichts zu tun.

Es zählt übrigens der Zugang der Kündigung beim Vermieter, nicht das Absenden oder Verfassen der Kündigung.

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#15
 Von 
Hilfegesuch
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke, hh, durch die Aussage weiss ich nun endgültig Bescheid und habe gleich dem Vermieter eine passende Antwort zu präsentieren, falls es Probleme gibt.

Danke auch für den Zusatz mit dem Gültigkeitsdatum der Kündigung. Denn ich weiss, dass der Vermieter tatsächlich ab dem 03. August im Urlaub ist, also werde ich mich bemühen, das vorher noch persönlich abzugeben, nicht dass es dann heisst, es sei nie etwas angekommen.

Vielen Dank auch noch mal an alle Helfenden, das hat mich nun wirklich vor eine Menge Stress und eventuell sogar vor diversen Falschhandlungen bewahrt. :)

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47623 Beiträge, 16832x hilfreich)

Und lass Dir den Empfang quittieren oder gib die Kündigung unter Zeugen ab, nicht dass es hinterher heißt, er hätte gar keine Kündigung bekommen.

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