Rücktrittsrecht Mietvertrag?

8. November 2006 Thema abonnieren
 Von 
OhrlochPepe
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Rücktrittsrecht Mietvertrag?

Hallo,
wenn ein Mietvertrag unterschrieben ist aber noch keine Übergabe erfolgt ist bzw. keine Kaution bezahlt wurde etc.,
kann ich dann als Mieter noch von dem Vertrag zurücktreten?
Der Vertrag wurde am 27.10.2006 unterschrieben. Das Mietverhältnis beginnt am 15.11.2006.

Danke im voraus.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
stefansky
Status:
Beginner
(109 Beiträge, 25x hilfreich)

Nein, du kannst nur fristgerecht kündigen. Und das geht i.d.R. erst ab Vertragsbeginn. Oder mit dem Vermieter reden und ihm anbieten, die Kosten für eine neue Mietersuche zu übernehmen, wenn er dich vorzeitig aus dem Vertrag entläßt.

Mit zwei klicks hättest du die Antwort hier selbst schon gefunden. Die Frage kommt bestimmt einmal pro Woche.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
OhrlochPepe
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich hab nur das Problem, daß in meinem Vertrag steht, daß ich bei Auszug aus der Wohnung streichen muß und die Vormieterin behauptet, in Ihrem Vertrag stünde das nicht. Sie wohnt noch keine 3 Jahre in der Wohnung und braucht daher angeblich nicht streichen. Dann stell ich mir die Frage, warum ich eine nicht-gestrichene Wohnung übernehmen soll, ich aber bei Auszug streichen muss.

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#3
 Von 
wald-hase
Status:
Praktikant
(723 Beiträge, 74x hilfreich)

Ganz einfach: die Vormieterin braucht keine Abschlußrenovierung vorzunehmen, weil es nicht in ihrem Mietvertrag steht.

Der nachfolgende Mieter muß Renovierungsarbeiten vornehmen, weil es in seinem Mietvertrag steht (grundsätzliche Zulässigkeit der Renovierungsregelung einmal unterstellt).

Niemand ist gezwungen, einen Mietvertrag abzuschließen, dessen Regelungen ihm nicht zusagen (Vertragsfreiheit). Das muß man sich aber vor der Unterzeichnung überlegen.

-----------------
"Mein Name ist Hase, ich wohne im Walde und weiß von nichts..."

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47623 Beiträge, 16832x hilfreich)

Es kann durchaus sein, dass die Renovierungsklausel unwirksam ist. Das kann man aber nur anhand des genauen Wortlautes beurteilen.

Aus dem Mietvertrag kommst Du nur mit einer Kündigung wieder heraus, die jetzt noch frühestens zum 28.02.2007 möglich ist.

Bis dahin musst Du auch die Miete zahlen.

Wenn der Vermieter sich darauf einlässt kommst Du evtl. durch die Stllung eines Nachmieters früher aus dem Vertrag heraus. Einen Anspruch darauf hast Du jedoch nicht.

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