Rückwirkend Mietminderung

9. Dezember 2010 Thema abonnieren
 Von 
Manisch
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 5x hilfreich)
Rückwirkend Mietminderung

Hallo,

ich weiß, das Thema gab es schon öfters, aber da nicht jeder Fall gleich ist, wollte ich noch mal fragen, wie das speziell in meinem Fall aussieht.


Also, eingezogen sind wir vor etwa 3 Monaten.
Die Vormieter haben uns auf 2-3 Mängel hingewiesen und es wurde und Übergabe-Protokoll gemacht, in dem alles drin steht, welches der Vermieter auch hat (Ging um Heizungen, Türen, Fliesen im Bad, Löcher in den Wänden...)

Ich bin davon ausgegangen, dass sich der VM selbstständig um die Abarbeitung der Mängel kümmert, wenn er schon eine Begehung vor Ort mit uns macht und man alles genau aufschreibt...
Nach einem Monat hat sich aber nichts getan, also habe ich nachgefragt, wie es aussieht und womit zu rechnen sei.

Die Antwort darauf war etwas "unfähig". Ich liste auf, welche Sachen dringend sind, man antwortet mir mit der Frage, was ich davon dringend finde...
Da habe ich noch mal drauf geantwortet, aber getan hat sich wieder nichts.

Kurz darauf habe ich dort angerufen. Es war nur eine Sekretärin dran, die aber meinte, sie sagt Bescheid.
Also wieder warten...

Nach längerer Wartezeit hab ich noch einmal eine Mail rausgeschickt, aber es hat sich wieder nichts getan.

Jetzt ist es so, dass der Auszug schon wieder nahe liegt, nach 3 1/2 Monaten.
Rückwirkend habe ich in dem Zusammenhang noch einmal eine Mietminderung verlangt.

Der Hammer ist zum einen, dass die "Sachbearbeiterin" überhaupt nicht groß auf mein Anliegen und die Problematik eingeht. Ich habe in der Ausgangsmail geschrieben, letzte Woche war ein Heizungstechniker da (Von denen Beauftragt, ohne mir Bescheid zu sagen), sie antwortet "Danke für Ihre Mitteilung, ich habe so eben einen Heizungstechniker beauftragt". Also etwas wirr...

Sie meinte dann später, dass die Mängel in der Zwischenzeit behoben wurden und seit dem keine neuen Mängel gemeldet wurden.
Daraufhin sagte ich ihr, dass das einfach nicht stimmt. Seit unserem Einzug hat sich rein gar nichts von VM-Seite getan. Wenn dem so wäre, soll sie mir bitte Dokumente vorlegen, die die Arbeiten belegen.

Darauf ist sie nicht groß eingegangen und hat noch mal gesagt, dass eine Mietminderung nicht geht und rückwirkend schon gar nicht.

Meiner Ansicht nach wurden die Mängel von Anfang an dokumentiert, mitgeteilt und ich habe mehrmals nachgefragt, also den Willen gezeigt, dass ich eine Behebung der Mängel will.
Die Miete habe ich vorab nicht selber gemindert, weil ich dachte, es tut sich vielleicht ENDLICH etwas.

Also, wie sieht es aus, habe ich tatsächlich trotz allem keinen Anspruch auf eine rückwirkende Mietminderung?

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12310.12.2010 08:26:13
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 23x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
LEGION
Status:
Praktikant
(610 Beiträge, 64x hilfreich)

quote:
Ich bin davon ausgegangen, dass sich der VM selbstständig um die Abarbeitung der Mängel kümmert,

Wurde eine Behebung der Mängel denn überhaupt zugesichert ?



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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Manisch
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 5x hilfreich)

quote:

Wurde eine Behebung der Mängel denn überhaupt zugesichert ?


An einen genauen Wortlaut kann ich mich zugegeben nicht mehr erinnern.
Letztlich wurde bei den Nachfragen aber auch nicht gesagt "Das ist nicht unsere Aufgabe, wir machen nichts". Es hieß immer, man soll sagen, was man denn für akkut hält und "wir schicken jemanden vorbei" bzw. es wird jemand einen Termin mit mir machen...was dann nicht passiert ist.

0x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
RMHV
Status:
Lehrling
(1246 Beiträge, 485x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Dass div. Mängel in einem Übergabeprotokoll aufgenommen werden, heißt nicht automatisch, dass sie auch beseitigt werden, sondern das ist in erster Linie ein Beleg dafür, dass diese Mängel bereits bei Einzug vorhanden waren und demzufolge bei Auszug von euch nicht behoben werden müssen.

von Sassy2 am 10.12.2010 10:49 <hr size=1 noshade>


Soweit durchaus richtig...

Unabhängig davon ist eine Minderung wegen anfänglicher bekannter Mängel nach § 536b Satz 3 BGB ausgeschlossen, wenn sich der Mieter die Minderung bei der Übergabe nicht vorbehalten hat.

Ohne einen Vorbehalt gibt es also keine Minderung, weder rückwirkend noch für die Zukunft.

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""

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12315.12.2010 09:52:50
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 21x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Manisch
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 5x hilfreich)

Na gut, unabhängig davon, ob das Übergabe-Protokoll als Auftrag zur Mangelbeseitigung angesehen werden kann, habe ich doch trotzdem einen Monat nach Einzug die Mängel und deren Beseitigung konkret angesprochen.
Dann sind es halt statt 3 1/2 Monate nur 2 1/2. Aber die Frage ist für mich weniger der Konkrete Zeitraum, sondern ob es anhand der Tatsache, dass ich die Mängel mehrmals konkret angesprochen habe, aber keine Konkreten Antworten bekam, möglich ist, die Miete rückwirkend zu mindern.

Ein Vorbehalt wurde nicht thematisiert.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12311.12.2010 13:23:36
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 19x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Manisch
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 5x hilfreich)

D.h. dass jeder Mangel, der in dem Übergabe-Protokoll steht, vom Vermieter nicht mehr behoben werden müsste, es sei denn, man weist als Mieter explizit darauf hin?

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12315.12.2010 09:52:50
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 21x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
RMHV
Status:
Lehrling
(1246 Beiträge, 485x hilfreich)

quote:
D.h. dass jeder Mangel, der in dem Übergabe-Protokoll steht, vom Vermieter nicht mehr behoben werden müsste, es sei denn, man weist als Mieter explizit darauf hin?

von Manisch am 10.12.2010 17:47


Dazu kann ich nur sagen: lesen bildet...

Die Rede war nur davon, dass das Minderungsrecht ausgeschlossen ist.

Von Mängelbeseitigung war dabei nicht die Rede.

Ob ein Anspruch auf Beseitigung der im Protokoll genannten Mängel besteht, wird von der Art der Mängel abhängen.

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1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Manisch
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 5x hilfreich)

quote:
Dazu kann ich nur sagen: lesen bildet...


Tut mir Leid, dass ich da ein wenig vom Thema abschweife, aber was mich an der Seite hier extrem stört, ist die Arroganz, mit der manche Leute antworten :/

Ich habe mich da, wo du mich zitierst, bewusst fragend ausgedrückt, um zu erfahren, ob ich es richtig verstanden habe. Da zu sagen, dass "Lesen bildet" ist einfach Murks.

Klar wiederholen sich manche Fragen, oder sie erscheinen unnötig. Gerade als Stammuser mag das nerven. Aber so ist die Forenwelt nun mal.
Das Ganze sollte irgendwo dazu da sein, dass man sich hilft, und das in einer "würdigen" Art und Weise.


Wie auch immer. Ich werde noch mal die Unterlagen von damals rauskramen und gucken, wie genau es formuliert wurde...

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12311.12.2010 13:27:02
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 6x hilfreich)

--- editiert vom Admin

2x Hilfreiche Antwort

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