Hallo,
ich bin ziemlich genau vor 5 Monaten aus meiner Wohnung ausgezogen. Kürzlich habe ich meinen Vermieter
schriftlich zur Rückzahlung der Kaution aufgefordert.
Dieser verlangt nun von mir verschiedene Unterlagen.
- meine aktuelle Anschrift
- Abmeldebescheinigung
-Strom und Gas Endabrechnungen
Ich frage mich, ob er diese Unterlagen überhaupt einfordern darf für die Auszahlung der Mietkaution.
Freue mich über Rückmeldungen und hilfreiche Tipps.
Rückzahlung Kaution Vermieter fordert Unterlagen
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



Aktuelle Anschrift ja, Strom und Gas nein, da hatten Sie andere Vertragspartner.
ZitatIch frage mich, ob er diese Unterlagen überhaupt einfordern darf für die Auszahlung der Mietkaution. :
Einfordern kann er was ihm beliebt.
Die große Frage ist, was genau man ihm liefern muss.
Zitatmeine aktuelle Anschrift :
Darauf hat er einen Rechtsanspruch.
Er hat nur Anspruch auf eine ladungsfähige Anschrift, das kann auch die eines Prozessbevollmächtigten sein.
Zitat- Abmeldebescheinigung :
-Strom und Gas Endabrechnungen
Da sehe ich keinen Rechtsanspruch drauf.
Ich würde ihm jetzt einfach die ladungsfähige Anschrift und die Bankverbindung gerichtsfest nachweisbar zukommen lassen. Und dann noch warten bis die 6 Monate vorbei sind. Wenn dann keine Zahlung stattgefunden hat, würde ich einen Mahnbescheid veranlassen.
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Ich bin mal spitzfindig: Selbst eine aktuelle Anschrift wird der ehemalige Mieter nicht unbedingt herausgeben müssen. Eine ladungsfähige Anschrift würde es auch tun. Man könnte also auch die Anschrift eines Anwaltes nennen, wenn dieser zum Empfang solcher Schreiben bevollmächtigt wurde.
Ohne besondere Gründe macht das aber natürlich keinen Sinn. Gib ihm die Adresse und gut ist. Den Rest kann er sich meiner Meinung nach an den Hut stecken. Wobei er zur Rückzahlung der Kaution vermutlich noch einen Monat Zeit hat.
Zitat:ich bin ziemlich genau vor 5 Monaten aus meiner Wohnung ausgezogen. Kürzlich habe ich meinen Vermieter schriftlich zur Rückzahlung der Kaution aufgefordert.
Dieser verlangt nun von mir verschiedene Unterlagen.
Bei dieser Forderung des Vermieters fällt mir auf, dass in der Sachverhaltsschilderung nichts darüber steht,
dass ,
wie,
und zu wann
das Mietverhältnis beendet wurde. Wieso ist die Rückzahlung fällig.
Vielen lieben Dank für die schnellen Antworten, das hilft mir sehr
In der Kautionsabrechnung führt er einige Schäden/Mängel auf und die Kosten der Beseitigung dieser Schäden/Mängel (Bsp. Balkontürglas 180€ & Wasserhahn 85€. ) , ich glaube ihm das so nun erstmal nicht, habe ich das Recht Nachweise/Belege einzufordern (in meinem Widerspruch zum Beispiel)?
-- Editiert von Mavi123mitglied am 01.03.2020 21:07
Zitat:Zitat:ich bin ziemlich genau vor 5 Monaten aus meiner Wohnung ausgezogen. Kürzlich habe ich meinen Vermieter schriftlich zur Rückzahlung der Kaution aufgefordert.
Dieser verlangt nun von mir verschiedene Unterlagen.
Bei dieser Forderung des Vermieters fällt mir auf, dass in der Sachverhaltsschilderung nichts darüber steht,
dass ,
wie,
und zu wann
das Mietverhältnis beendet wurde. Wieso ist die Rückzahlung fällig.
Das Mietverhältnis war befristet und lief zum 30.09.2019 aus, demnach pünktlicher Auszug.
Am 31.03.2020 sind 6 Monate voll. Mir fällt kein Grund ein wieso er die Kaution noch länger einbehalten sollte, darum habe ich meinen Vermieter aufgefordert die Kaution zurückzuzahlen.
Nk ? Da hätten Sie beyser mal die Füße noch etwas stil gehalten, nun ja.
ZitatIn der Kautionsabrechnung :
Ach, es gab schon eine Kautionsabrechnung?
Dann war die Aufforderung zur Auszahlung der Kaution nicht sinnvoll. Oder kam die Kautionsabrechnung erst nach der Aufforderung zur Auszahlung der Kaution?
War die Kautionsabrechnung endgültig? Oder hat er sich noch was offengehalten?
Zitat:ZitatIn der Kautionsabrechnung :
Ach, es gab schon eine Kautionsabrechnung?
Dann war die Aufforderung zur Auszahlung der Kaution nicht sinnvoll. Oder kam die Kautionsabrechnung erst nach der Aufforderung zur Auszahlung der Kaution?
War die Kautionsabrechnung endgültig? Oder hat er sich noch was offengehalten?
Es gab bislang keine Kautionsabrechnung und auch keinen Mucks, dass ich bald mal die Kaution sehe. Kurz nachdem ich die Aufforderung rausgeschickt habe, kam auch eine endgültige Kautionsabrechnung. Mein Vermieter möchte ziemlich genau 1/3 der Kaution behalten für Schäden/Mängel, Nachforderung sowie Einbehalt für evtl. Nachforderungen der BKA. Find ich ganz schön happig und würde gerne ein paar Nachweise sehen.
Abgesehen davon hat mich ja folgende Aussage irritiert:
"Die Überweisung Ihres (Kautions-) Guthabens erfolgt nach Erhalt der erbetenen Unterlagen / Informationen"
Ein Anrecht auf die so genannten Unterlagen, Nachweise hat der Vermieter nicht. Einfach noch mal auffordern mit Bekanntgabe des aktuellen Kontos.
Hätten Sie die Füße still gehalten, hätten Sie jetzt auch nicht den Ärger mit dem abgezogenen Drittel. Hier müssen Sie überlegen ob Sie dagegen vorgehen möchten oder nicht.
-- Editiert von AltesHaus am 01.03.2020 22:35
Hat er das begründet? Bei einem Auszug zum Ende September ist eher ein Betriebskostenguthaben zu erwarten, wenn in den Betriebskosten Heizkosten enthalten waren.ZitatEinbehalt für evtl. Nachforderungen der BKA :
ZitatEin Anrecht auf die so genannten Unterlagen, Nachweise hat der Vermieter nicht. Einfach noch mal auffordern mit Bekanntgabe des aktuellen Kontos. :
Hätten Sie die Füße still gehalten, hätten Sie jetzt auch nicht den Ärger mit dem abgezogenen Drittel. Hier müssen Sie überlegen ob Sie dagegen vorgehen möchten oder nicht.
-- Editiert von AltesHaus am 01.03.2020 22:35
Hätte ich die Füße still gehalten? Bitte richtig lesen:
Nach 5 Monaten habe ich meinen Vermieter aufgefordert mir am End des 6. Monats meine Kaution zurückzuzahlen. Da ist nichts falsch dran.
Ich habe nach 5 Monaten eine Aufforderung geschickt und die Abzüge, die mein Vermieter vornimmt, stehen ja in keinem kausalen Zusammenhang mit der Aufforderung. Die begründet er mit Mängeln, die nicht im Übernahmeprotokoll stehen (existiert nicht).
Zitat:Hat er das begründet? Bei einem Auszug zum Ende September ist eher ein Betriebskostenguthaben zu erwarten, wenn in den Betriebskosten Heizkosten enthalten waren.ZitatEinbehalt für evtl. Nachforderungen der BKA :
In der BKA sind keine Heizkosten enthalten, es war eine Wohnung mit Kachelofen, ich habe mit Kohle geheizt. In der BKA sind Kosten aufgelistet wie bspw. Grundsteuer, Sach- und Haftpflichtversicherung, Hauswart (den es nicht gibt), Reinigung und Wartung Heizgeräte, Wirtschaftsraum.. diese Kosten wurden dann anteilig auf die qm Zahl berechnet.
Nach den sechs Monaten hätte er keine Möglichkeit gehabt seine Ansprüche direkt von der Kaution abzuziehen. Das wurde ihm bewusst, als sie vor Ablauf dieser sechs Monate ihm geschrieben haben, dass er nach dem Ablauf der sechs Monate doch bitte die Kaution überweisen soll. Pech inne Verlosung für Sie.
Keine Ahnung was Sie hier von kausalen Zusammenhängen schreiben. Der Vermieter hat die Kaution innerhalb der Frist ordnungsgemäß abgerechnet. Wenn Sie seinen Forderungen nicht zustimmen, dann steht in es Ihnen frei Ihre Forderungen einzuklagen. Das wäre Ihnen erspart geblieben, wenn Sie sich halt noch etwas gedulden hätten. So kostet die Ungeduld halt.
-- Editiert von AltesHaus am 01.03.2020 23:45
ZitatNach den sechs Monaten hätte er keine Möglichkeit gehabt seine Ansprüche direkt von der Kaution abzuziehen. Das wurde ihm bewusst, als sie vor Ablauf dieser sechs Monate ihm geschrieben haben, dass er nach dem Ablauf der sechs Monate doch bitte die Kaution überweisen soll. Pech inne Verlosung für Sie. :
Keine Ahnung was Sie hier von kausalen Zusammenhängen schreiben. Der Vermieter hat die Kaution innerhalb der Frist ordnungsgemäß abgerechnet. Wenn Sie seinen Forderungen nicht zustimmen, dann steht in es Ihnen frei Ihre Forderungen einzuklagen. Das wäre Ihnen erspart geblieben, wenn Sie sich halt noch etwas gedulden hätten. So kostet die Ungeduld halt.
-- Editiert von AltesHaus am 01.03.2020 23:45
Sie nehmen also einfach an, dass dieser Vermieter ohne die Aufforderung die Rückzahlung und Einforderung vergessen hätte, das ist reichlich naiv. Er vermietet nicht erst seit gestern und verschenkt sicher keinen Pfennig, im Gegenteil. Demnach liegen Sie falsch und jetzt verstehe ich auch Ihre verwirrenden Aussagen.
Ja der Verdacht liegt nahe..., Vielen Vermietern ist dies unklar, ebenso wie viele Mieter meinen ich bin ausgezogen alles ist paletti ich will meine Kohle wieder, wie Sie zum Beispiel.
ZitatJa der Verdacht liegt nahe..., Vielen Vermietern ist dies unklar, ebenso wie viele Mieter meinen ich bin ausgezogen alles ist paletti ich will meine Kohle wieder, wie Sie zum Beispiel. :
In diesem Falle ist das Vergessen der Kautionsabrechnung ausgeschlossen. Mehr Fachwissen und weniger Vermutungen wären schön. Vielleicht kann mir ja noch jemand anders kompetent und mit Sachbezug meine Fragen beantworten.
ZitatKurz nachdem ich die Aufforderung rausgeschickt habe, kam auch eine endgültige Kautionsabrechnung. :
Zitatdie Abzüge, die mein Vermieter vornimmt, stehen ja in keinem kausalen Zusammenhang mit der Aufforderung. :
Das glaube ich nicht. Man hat wohl eher den berühmten "schlafenden Hund" geweckt.
ZitatMehr Fachwissen und weniger Vermutungen wären schön. :
Bei solchen Wünschen bitte nicht in einem Meinungsforum voller Laien fragen sondern hier https://www.frag-einen-anwalt.de/
Zitatmeine Fragen :
Also ich konnte nur eine entdecken, diese hier:
Zitathabe ich das Recht Nachweise/Belege einzufordern (in meinem Widerspruch zum Beispie :
Kurz und knapp: natürlich hat man das Recht.
ZitatVielleicht kann mir ja noch jemand anders kompetent und mit Sachbezug meine Fragen beantworten. :
Klar, könnte man. Nur hat Altes Haus als langjähriger Vermieter hier durchaus geschätzte Fachkenntnis, ich kann jedenfalls nichts falsches erkennen.
ZitatSie nehmen also einfach an, dass dieser Vermieter ohne die Aufforderung die Rückzahlung und Einforderung vergessen hätte, :
Nein, auf Dauer vergessen hätte er die Abrechnung samt Einbehalt sicher nicht. Aber er wäre damit vielleich zu spät aufgeschlagen und hätte nach Ablauf der Frist nicht mehr die Kostenerstattung für Schäden fordern können.
ZitatIch habe nach 5 Monaten eine Aufforderung geschickt und die Abzüge, die mein Vermieter vornimmt, stehen ja in keinem kausalen Zusammenhang mit der Aufforderung. :
Richtig, kausal ist da nichts, muss es auch nicht. Aber die unnötige und vorzeitige Aufforderung kann den Ex-Vermieter erinnert haben noch etwas ztun zu müssen.
Den von ihm errechneten Betrag wird er ihnen vermutlich überweisen, wenn sie Anschrift und Bankverbindung bekannt geben.ZitatKurz nachdem ich die Aufforderung rausgeschickt habe, kam auch eine endgültige Kautionsabrechnung. :
Es muss kein Übergabeprotokoll erstellt werden. Mängel können auch auf andere Art und Weise festgestellt und -gehalten werden.ZitatDie begründet er mit Mängeln, die nicht im Übernahmeprotokoll stehen (existiert nicht). :
Berry
Wenn es nur kalte Betriebskosten gab und die Vorauszahlungen an die letzte Abrechnung angepasst wurden, ist in der Regel kein Einbehalt von der Kaution wegen Betriebskosten erlaubt. Denn dann ist keine Nachzahlung zu erwarten. Die Frage ist halt, ob sich deswegen eine Klage lohnt. Denn das Problem regelt sich spätestens bis Ende das Jahres von alleine. Aber wer mag, kann es natürlich tun.
Stellen Sie doch mal den genauen Text des Schreibens mit den Anforderungen hier ein.
ZitatStellen Sie doch mal den genauen Text des Schreibens mit den Anforderungen hier ein. :
Das Schreiben zur Kautionsabrechnung lautet:
Wir benötigen für die Erstellung der Kautionsabrechnung noch folgende Angaben von Ihnen:
Ihre aktuelle Adresse(n)
Abmeldebestätigung(en) von ihrer ehemaligen Wohnung in der XY Straße
Endabrechnung mit dem Energieversorger (Strom und Gas) aus dem hervorgeht, dass keine Schulden bestehen.
Bitte lassen Sie uns diese Informationen (Angaben bzw. Dokumente) schnellstmöglich zukommen, damit wir Ihre Abrechnung fertigstellen und Ihnen das Guthaben ausbezahlen können.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Ich finde die Forderungen ziemlich absurd, nun ist dieser Vermieter bekannt für seine, ich sage mal, Sonderwünsche. Möchte ihm diese Dokumente nicht zukommen lassen. Was denken Sie darüber?
-- Editiert von Mavi123mitglied am 03.03.2020 17:24
ZitatWenn es nur kalte Betriebskosten gab und die Vorauszahlungen an die letzte Abrechnung angepasst wurden, ist in der Regel kein Einbehalt von der Kaution wegen Betriebskosten erlaubt. Denn dann ist keine Nachzahlung zu erwarten. Die Frage ist halt, ob sich deswegen eine Klage lohnt. Denn das Problem regelt sich spätestens bis Ende das Jahres von alleine. Aber wer mag, kann es natürlich tun. :
Was meinen Sie mit "an die letzte Abrechnung angepasst", ob es eine Erhöhung gab? Ja, die Betriebskosten wurden beim letzten mal schon erhöht

Ich habe insgesamt drei Jahre dort gewohnt und musste jedes Jahr BK nachzahlen, warum auch immer ..
ZitatIch finde die Forderungen ziemlich absurd, :
Wie gesagt, eine ladungsfähige Anschrift, da hat er ein Anrecht drauf.
Abmeldebestätigung(en), da kann man drüber streiten, ich tendiere zu NEIN.
Der Rest geht den Ex-Vermieter nichts an.
Zumal die meisten Energieversorger keine Endabrechnungen erstellen aus denen hervorgeht, dass keine Schulden bestehen.
Zitat:ZitatIch finde die Forderungen ziemlich absurd, :
Wie gesagt, eine ladungsfähige Anschrift, da hat er ein Anrecht drauf.
Abmeldebestätigung(en), da kann man drüber streiten, ich tendiere zu NEIN.
Der Rest geht den Ex-Vermieter nichts an.
Zumal die meisten Energieversorger keine Endabrechnungen erstellen aus denen hervorgeht, dass keine Schulden bestehen.
Reicht es, wenn ich Ihm meine Postfachanschrift mitteile? Ist ein Postfach ladungsfähig?
ZitatIst ein Postfach ladungsfähig? :
Nein.
Die gibt es nicht. Es gibt höchstens die Meldebestätigung für die neue Anschrift.ZitatAbmeldebestätigung(en) von ihrer ehemaligen Wohnung in der XY Straße :
Also Ummeldung.
Es sei denn, du bist ins Ausland verzogen--- dann gibt das EMA eine Abmeldebestätigung.
Wenn du Gas und Strom selbst bezahlt hast, gehen die Abrechnungen der Versorger den Vermieter nichts an. Ob du dort Schulden hättest, auch nicht.
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