Hallo.
Ich bin Ende letzten Jahres aus einer Mietwohnung ausgezogen, welche ich 2 Jahre nutzte. Der Vermieter hatte vor meinem Einzug mit den billigsten Materialien die Wohnung renoviert, darunter ein minderwertiger Plastikteppichboden.
Dieser nutzte sich durch einen Bürostuhl relativ stark sichtbar ab.
Der Vermieter hat nach meinem Auszug ohne Rücksprache den Teppichboden ersetzt und wies mich darauf hin, ich solle den Betrag zahlen.
Ich teilte ihm schriftlich mit, daß es sich hierbei um ein Abwohnen handle. welches nicht vom Mieter zu erstatten ist und daß er mir meine Kaution in Höhe von ca. 1500€ überweisen solle.
Nach einem Monat habe ich noch keinerlei Antwort erhalten.
Wie soll ich weiter vorgehen? Ich habe keine Lust, einen RA zu bezahlen, nur um mein Geld zurückzubekommen.
Gruß
Thomas
Rückzahlung Kaution
3. Juli 2003
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Frage vom 3. Juli 2003 | 12:07
Von
Status: Beginner (60 Beiträge, 14x hilfreich)
Rückzahlung Kaution
#1
Antwort vom 3. Juli 2003 | 13:35
Von
Status: Lehrling (1258 Beiträge, 187x hilfreich)
die einzige möglichkeit , die du noch hast, ist dich beim Mieterbund beraten zu lassen. Vielleicht musst du sogar für ein Jahr eintreten, was m.E.nicht viel kostet im Jahr
Au jeden Fall billiger wie ein RA
-----------------
"Smile for a better Day...."
#2
Antwort vom 3. Juli 2003 | 14:01
Von
Status: Lehrling (1620 Beiträge, 307x hilfreich)
Sollte eine Klage erforderlich werden und der Vermieter auf vollständige Herausgabe der Kaution veruteilt werden, müsste er auch die Anwalts-und Gerichtskosten zahlen.
Die Kaution kann der Vermieter bis zu einem halben Jahr zurückhalten, wenn noch die Nebenkostenabrechnung zu machen ist. Ich würde ihm jetzt schriftlich eine Frist setzen mit der Androhung die Rückgabe der Kaution einzuklagen wenn die Frist verstrichen ist.
Und jetzt?
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