Hallo zusammen,
ich bin am 23.12.2004 aus meiner alten Wohnung ausgezogen. Am 27.12. hatte der Nachmieter nach Rücksprache (auch mit Vermieter) die Wohnung zwecks Renovierung übernommen.
Seit dem warte ich auf die Rückzahlung der Kaution.
Auf Nachfrage erhielt ich im Juni die aussage, dass sofort nach der NKA der Betrag überwiesen würde.
Die NKA betraf aber nur den Abrechnungszeitraum 7/2003-7/2004 ud wurde genau 1 Jahr nach Abrechnungszeitraum ausgestellt (IMO innerhalb der Frist).
Nachfrage im Juli/August brachten, dass er noch die weiteren NKA abwarten wolle, die angeblich "die Tage" kämen.
Seitdem ist wieder einiges an Zeit verstrichen.
Meine 1. Mahnung im August mit 2Wo Frist zum 1.9. wurde nur damit beantwortet, dass die NKA wohl in nächsten Tagen fertig sei und der Betrag verrechnet würde.
Nun ist der September fast rum.
Meine Frage:
Kann ich mit Bezug auf $??? die sofortige Rücküberweisung verlangen? Muss ich wieder eine Frist (10Tage?) setzen, kann ich der Verrechnung mit offenen NKA widersprechen?
Ich sehe nämlich noch das Problem mit dem Zeitraum der NKA, da die Wohnung am 23.12 übergeben wurde, ich vorher in der Heizperiode kaum noch dort war.
Die Wohnung wird von einem Anwalt im Auftrag der Vermietergemeischaft betreut, der in Süddeutschland wohnt.
Danke für jeden Hinweis
Chris
Rückzahlung Kaution und Nebenkostenabrechnung
28. September 2005
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Frage vom 28. September 2005 | 10:03
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Rückzahlung Kaution und Nebenkostenabrechnung
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#1
Antwort vom 28. September 2005 | 11:18
Von
Status: Praktikant (679 Beiträge, 105x hilfreich)
Zur Abrechnung der Kaution wird dem Vermieter eine Zeit von 3 bis 6 Monaten eingeräumt. Dazu gibt es diverse Gerichtsurteile, keinen Paragraphen.
Der Vermieter darf auch im Hinblick auf eine noch fällige Nebenkostenabrechnung nach diesem Zeitraum nicht die gesamte Kaution einbehalten, höchstens einen Teil.
Du kannst also schon die Auszahlung der Kaution verlangen. Ich würde ihm eine letzte Frist von 2 Wochen setzen und gleichzeitig eine Zahlungsklage bei Verstreichen dieser Frist androhen.
Leider muss man dann nur weitere Kosten (Anwalt) in Kauf nehmen, wenn der Vermieter nicht nachgibt und man per Klage zu seinem Recht kommen will.
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