Guten Tag,
der Auszug aus meiner bisherigen Mietwohnung ist seit dem 01.02.2020 ein Jahr her. Der Auszug erfolgt auf Grund einer Eigenbedarfskündigung. In diesem Jahr gab es einiges mit den ehemaligen Vermieter zu klären. In dem geschlossenen Mietaufhebungsvertrag wurde eine durch den Vermieter zu zahlen Abstandszahlung vereinbart. In dem Jahr nach dem Auszug gab einiges an Klärungsbedarf. Schlussendlich einigten wir uns auf einen durch mich zu entrichtenden Betrag sowie die Übergabe einer Belegs zwecks Gewährleistungsanspruch eines durch mich verlegten Bodenbelages, der in dem Mietobjekt verblieben ist.
Nun stellt der Vermieter Anspruch auf Rückzahlung der Abstandszahlung, die vertraglich von ihm zugesichert wurde, bevor die Rückgabe der Mietkaution sowie einer Bürgschaft erfolgt. Die Rückgabe dieser habe ich bereits zwei mal mit Fristsetzung angemahnt, da ich für das einbehalten dieser leine rechtliche Grundlage sehe.
Welche Möglichkeiten habe ich nun, meinen Anspruch auf die Herausgabe der Kaution und Bürgschaft geltend zu machen?
Vielen Dank schon mal für die Antworten.
Rückzahlung Kaution/Bürgschaft
5. Februar 2020
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Frage vom 5. Februar 2020 | 16:28
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 2x hilfreich)
Rückzahlung Kaution/Bürgschaft
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#1
Antwort vom 5. Februar 2020 | 18:33
Von
Status: Lehrling (1351 Beiträge, 154x hilfreich)
EInklagen ?
#2
Antwort vom 6. Februar 2020 | 00:27
Von
Status: Unbeschreiblich (119644 Beiträge, 39758x hilfreich)
Zitatda ich für das einbehalten dieser leine rechtliche Grundlage sehe. :
Eine rechtliche Grundlage könnte das Zurückbehaltungsrecht sein.
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#3
Antwort vom 6. Februar 2020 | 08:14
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3204x hilfreich)
??
Erst wollen Sie Geld, dann will der Vermieter Geld, dann wollen Sie wieder Geld, man einigt sich darauf dass Sie etwas bezahlen und eine Verpflichtungserklärung abgeben, und nun wollen sie wieder Geld? Was hab ich denn da nicht verstanden?
#4
Antwort vom 7. Februar 2020 | 16:20
Von
Status: Student (2415 Beiträge, 604x hilfreich)
Vollkommen unverständlich!ZitatGuten Tag, :
der Auszug aus meiner bisherigen Mietwohnung ist seit dem 01.02.2020 ein Jahr her. Der Auszug erfolgt auf Grund einer Eigenbedarfskündigung. In diesem Jahr gab es einiges mit den ehemaligen Vermieter zu klären. In dem geschlossenen Mietaufhebungsvertrag wurde eine durch den Vermieter zu zahlen Abstandszahlung vereinbart. In dem Jahr nach dem Auszug gab einiges an Klärungsbedarf. Schlussendlich einigten wir uns auf einen durch mich zu entrichtenden Betrag sowie die Übergabe einer Belegs zwecks Gewährleistungsanspruch eines durch mich verlegten Bodenbelages, der in dem Mietobjekt verblieben ist.
Nun stellt der Vermieter Anspruch auf Rückzahlung der Abstandszahlung, die vertraglich von ihm zugesichert wurde, bevor die Rückgabe der Mietkaution sowie einer Bürgschaft erfolgt. Die Rückgabe dieser habe ich bereits zwei mal mit Fristsetzung angemahnt, da ich für das einbehalten dieser leine rechtliche Grundlage sehe.
Welche Möglichkeiten habe ich nun, meinen Anspruch auf die Herausgabe der Kaution und Bürgschaft geltend zu machen?
Vielen Dank schon mal für die Antworten.
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