Rückzahlung Mietkaution falsch installierte Mischbatterie

3. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb399766-41
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 13x hilfreich)
Rückzahlung Mietkaution falsch installierte Mischbatterie

Hallo,

ich habe gerade etwas Schwierigkeiten mit meinem alten Vermieter. Die Wohnung wurde am 27.04. ordnungsgemäß übergeben. Bei der Übergabe fiel dem Vermieter auf, dass eine falsche Mischbatterie im Badezimmer installiert wurde. Er ist der Meinung diese wurde durch mich Installiert, was aber nicht der Fall ist. Kurz nach dem Einzug wurde die alte Mischbatterie auf Grund eines Lecks ausgetauscht (ich bin mir nicht mehr sicher ob durch eine Fachfirma oder durch den Hausmeister).
Auf Grund dessen hält der Vermieter die komplette Kaution zurück, da er bislang nicht einsieht, dass ich die Batterie nicht getauscht habe.

Was kann ich jetzt tun?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32001 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von fb399766-41):
Was kann ich jetzt tun?
Du kannst den Hausmeister fragen. Vielleicht erinnert er sich.
Gibts schon Schriftverkehr? Oder alles nur gesagt? Gibts ein Übergabeprotokoll?

Wäre es denn verboten bzw. würde das die Kaution betreffen, wenn eine Mischbatterie wegen Defekt durch eine andere ersetzt würde? Egal durch wen? Was steht im Mietvertrag?
Wann war denn der Ersatz bzw. dein Einzug?

Welche Vereinbarung gibts denn zur Rückzahlung der Kaution?
Der 27.4. war letztes Wochenende.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
fb399766-41
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 13x hilfreich)

Bislang alles nur telefonisch bzw. per Messenger.
Die Kaution sollte eigentlich (mit einem kleinen Einbehalt da noch eine NK Abrechnung offen ist) umgehend zurück überwiesen werden.
Der Hausmeister ist leider nicht zu erreichen
Ja, diese Mischbatterie verträgt sich wohl nicht mit der Fernwärmepumpe.
Einzug war der 01.02.2017, der Austausch war innerhalb der ersten 14 Tage

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#3
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Meine Güte ... Sie sind erst am 27.4. ausgezogen ... der VM kann die Kaution bis zu 6 Monaten einbehalten.

Füße still halten, nix mehr sagen, die 6 Monate ruhig abwarten (fällt schwer, kann ich nachvollziehen) und dann auffordern die Kaution ordnungsemäß abzurechnen.

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32001 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von fb399766-41):
Ja, diese Mischbatterie verträgt sich wohl nicht mit der Fernwärmepumpe.
:???:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#5
 Von 
fb399766-41
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 13x hilfreich)

Ich verstehe den Zusammenhang auch nicht. Angeblich darf man bei Fernwärme keine Termostat- sondern nur nur Hebelmischer einbauen

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von fb399766-41):
Ich verstehe den Zusammenhang auch nicht. Angeblich darf man bei Fernwärme keine Termostat- sondern nur nur Hebelmischer einbauen


Da Sie es nicht eingebaut haben ist es nicht Ihr Problem, der VM müssten beweisen dass SIe das Ding eingebaut haben, das kann er ja wohl nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119653 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Da Sie es nicht eingebaut haben ist es nicht Ihr Problem, der VM müssten beweisen dass SIe das Ding eingebaut haben, das kann er ja wohl nicht.

Eben



Deshalb:
Zitat (von AltesHaus):
Füße still halten, nix mehr sagen, die 6 Monate ruhig abwarten (fällt schwer, kann ich nachvollziehen) und dann auffordern die Kaution ordnungsemäß abzurechnen.

genau das.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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