Rückzahlung Mietkaution - muss Vermieter über Anlage und Zinsen aufklären?

3. Juni 2012 Thema abonnieren
 Von 
Mieter-123456
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Rückzahlung Mietkaution - muss Vermieter über Anlage und Zinsen aufklären?

Zu beginn meines Mietverhältnisses habe ich dem VM eine Kaution 600 € überwiesen.
Nun habe ich auf meinem Kontoauszug gesehen, dass die Kaution zurückgezahlt wurde, aber in 5 Jahren nur 6 Euro an Zinsen. Eine Abrechnung habe ich auch nicht bekommen.
Wie sieht das mit Kautionen aus, die man dem Vermieter in Bar oder per Überweisung zahlt. Muß der Vermieter keine Abrechnung schicken, aus der hervorgeht, wie das Geld angelegt wurde und welche Zinsen angefallen sind?
6 Euro Zinsen kommt mir sehr wenig vor.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Barni Gröllheimer
Status:
Lehrling
(1441 Beiträge, 278x hilfreich)

6 € in 5 Jahren wären 0,2 % pro Jahr Zins.

Nicht eben üppig, aber durchaus möglich. Der sog. "Sparbucheckzins" beträgt je nach Bank ca. 0,25 % seit mehrerern Jahren.

Ausserdem, möglicherweise hat die Auflösung des Sparbuches Gebühren verursacht, die die "Rendite" noch schmälern !

Natürlich gibt es Direktbanken die mit mehr Zins werben, aber der VM ist lediglich verpflichtet mit gesetzl. Kündigungsfrist (3 Monate/Sparbucheckzins) anzulegen, und das ist in der Regel wenig bis gar nichts !

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#2
 Von 
Mieter-123456
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Kontoführungsgebühr usw gehen ja zulasten des VM, da VM die Kaution auf sein Konto haben wollte und kein zpezielles Kautionskonto.
Ich würde nur gerne wissen wie das Geld angelegt wurde und welche Zinsen angefallen sind. Kann ich Nachweise anfordern oder muß ich es einfach glauben und hinnehmen?


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