Hallo,
Wir haben seit einigen Jahren eine gut vermietete Eigentumswohnung. Bei der Eigentümerversammlung vor ca. 3 Monaten wurde uns die Rückzahlung der Nebenkosten unserer Mieterin für das Jahr 2022 bis zum 20.7.2024 versprochen, das Geld ist, trotz schriftlicher Anmahnung, die ignoriert wurde, noch nicht da.
Jetzt meine Frage, darf ich bei den nächsten Nebenkosten den
Betrag abziehen bzw. nach Abbuchung der Hausverwaltung auf deren Kosten zurückbuchen?
Rückzahlung Nebenkosten Hausverwaltung
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Zitatwurde uns die Rückzahlung der Nebenkosten unserer Mieterin für das Jahr 2022 bis zum 20.7.2024 versprochen :
Ich sehe keinerlei Rechtsgrundlage, auf der eine Rückzahlung der Nebenkosten einer Mieterin an den Vermieter / Eigentümer durch die Hausverwaltung erfolgen sollte?
Ich habe mich ungeschickt ausgedrückt.
Die Mieterin zahlt den Betrag an uns und wir haben ihr den zuviel gezahlten Betrag fristgerecht erstattet. Die Hausverwaltung ist, laut Vertrag, verpflichtet uns den Betrag zu überweisen. Seit über einem Jahr warten wir darauf und die letzte Zusage der Hausverwaltung zur Erstattung ist inzwischen auch verstrichen, ohne das etwas passiert ist.
Jetzt würde ich gerne den Betrag einbehalten bzw. zurückbuchen, da eine Einzugsemächtigung von uns bei der Hausverwaltung vorliegt.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Du meinst gewiss die Hausgeldabrechnung.
Ruf doch mal an und frage nach, woran es mangelt. Du kannst auch einen MB in die Welt setzen, da aber drauf achten, dass du die WEG verklagen musst. Vorher würde ich jedoch eine Zahlfrist setzen, Einwurf/Einschreiben, Frist 7 Tage.
ZitatJetzt würde ich gerne den Betrag einbehalten bzw. zurückbuchen, da eine Einzugsemächtigung von uns bei der Hausverwaltung vorliegt. :
Zuvor würde ich noch ein gerichtsfestes Schreiben senden, das Verzug auslöst und die Aufrechnung erklärt.
Erst dann - nach fruchtlosem Fristablauf - Weiterungen einleiten.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
27 Antworten
-
1 Antworten
-
17 Antworten