Rückzahlung der Kaution bei Auszug.

14. September 2009 Thema abonnieren
 Von 
Kathi-Christin
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)
Rückzahlung der Kaution bei Auszug.

Hallo,

ich bin ende Mai aus meiner alten Wohnung ausgezogen.
Den Vermieter war ein früherer Arbeitskollege und war eigentlich froh das er eine Wohnung für mich hatte,das hielt nicht lange.
Es waren sehr viele Mängel in der Wohnung, habe ihn das auch mitgeteilt aber nichts wurde repariert.
Auch habe ich keine Mietminderung gemacht weil ich keinen Ärger wollte.
Ende Mai bin ich nun ausgezogen.
Mein ehemaliger Vermieter hat sich da schon quer gestellt.
Ich habe am 2 März gekündigt und er wollte die Kündigung ende Juni nur annehmen,dabei ist es für ende Mai ok gewesen.
Nach hin und her war er einverstanden damit.
Als ich auszog entfernte ich auch die Tapete und reinigte die Wohnung.
Dann kam der Hammer er wollte mir nicht die Kaution zurück geben wollte auch Nebenkosten vom Vorjahr seperat bezhalt haben.
Ich habe ihn dann gesagt das er sie von der Kaution abziehen kann und wollte dann gern die restliche Kaution haben.
Er meinte das er die Kaution einbehält bis die letzte Abrechnung kommt,die erst im kommenden Jahr gemacht wird und da in der Wohnung Motten waren es dafür nehmen.
Zu beachten ist das die Wohnung vom Vormieter verdreckt war auch Maden in der Küche waren,das er mir nicht sagte aber meinen Freund.
Wir hatten selbst die Motten bekämpft und keine waren mehr da.
Nun habe ich gelesen das die Kaution ein halbes Jahr zurück gehalten werden kann.Das wäre dann ende November aber da kommt keine Jahresabrechnung.
Ich wollte das halbe Jahr nun abwarten.
Was kann ich dann machen,denn ich befürchte meine Kaution nie wieder zu sehen.

LG

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"Aufgeben ist nichts für uns,wir kämpfen."

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1 Antwort
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#1
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
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--- editiert vom Admin

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