Hallo,
Es geht mal wieder um das leidige Thema der Mietkaution.
Die Lage ist ist nun so, am 31.12.2022 wurde das Mietverhältnis beendet und die Betriebskostenabrechnung habe ich auch schon erhalten. Bis heute ( dem 10.08.2023) habe ich, trotz mehrfacher schriftlicher Nachfrage, weder eine Antwort noch die Kaution zurückerstattet bekommen.
Ich habe nun schon auf mehreren Seiten gelesen, dass der (Ex) Vermieter 6 Monate für Rückzahlung Zeit hat. Stimmt das?
Was kann ich nun machen?
Kann ich den Vermieter abmahnen?
Kann ich ein Inkassobüro beauftragen?
Rückzahlung der Mietkaution. Wie viel Zeit hat der Vermieter?
10. August 2023
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Frage vom 10. August 2023 | 07:43
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Rückzahlung der Mietkaution. Wie viel Zeit hat der Vermieter?
#1
Antwort vom 10. August 2023 | 09:30
Von
Status: Senior-Partner (6800 Beiträge, 2379x hilfreich)
Zitat:und die Betriebskostenabrechnung habe ich auch schon erhalten.
und was ist mit der Heizkostenabrechnung ?
#2
Antwort vom 10. August 2023 | 09:31
Von
Status: Senior-Partner (6800 Beiträge, 2379x hilfreich)
.
-- Editiert von User am 10. August 2023 09:31
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#3
Antwort vom 10. August 2023 | 09:51
Von
Status: Gelehrter (10881 Beiträge, 4773x hilfreich)
Spätestens 6 Monate nach Rückgabe der Mietsache hat der Mieter ein Recht auf eine Kautionsabrechnung. Dies folgt indirekt aus der sehr kurzen Verjährung im Mietrecht, § 548 (1) BGB. In einer Kautionsabrechnung muss der Vermieter genau aufführen, welche Zinsen angefallen sind und welche eigenen Forderungen er einbehalten möchte.Zitat :Ich habe nun schon auf mehreren Seiten gelesen, dass der (Ex) Vermieter 6 Monate für Rückzahlung Zeit hat. Stimmt das?
Schreibe dem Vermieter noch genau einmal wirklich nachweisbar einen Brief, indem du ihn zur Kautionsabrechnung und Rückzahlung der Kaution bis zu einem konkreten Datum aufforderst. Das Datum sollte mehr als 14 Tage nach dem ungefähren Zeitpunkt liegen, an dem der Brief im Briefkasten des Vermieters ankommt.Zitat :Was kann ich nun machen?
Wenn der Vermieter vor Ort wohnt, würde ich empfehlen, einen Freund zu bitten, den Brief zu lesen und ihn selber in den Briefkasten des Vermieters zu schreiben. Auf einer Kopie des Briefes kann er dann Tag und Uhrzeit des Einwurfes notieren und damit auch den Inhalt bestätigen. Sollte der Vermieter nicht vor Ort wohnen, sollte optimalerweise der Freund das Ding ebenfalls lesen, zur Post bringen und per Einwurfeinschreiben mit Rückschein an den Vermieter senden. In beiden Fällen ist Inhalt und Zustellung danach nachweisbar.
Sollte der Vermieter darauf nicht adäquat reagieren, würde ich persönlich vermutlich einen Anwalt mit Klageeinreichung beauftragen.
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