Rückzahlung der überzahlten Nebenkosten wird vom VM verweigert

18. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
Valerieta
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
Rückzahlung der überzahlten Nebenkosten wird vom VM verweigert

Moin,
ich habe zuviel Nebenkosten bezahlt und müsste ca. 100,— Euro wieder bekommen.
Der Vermieter will die nicht zurückzahlen.
Kann ich die Vorrauszahlung kürzen.
LG

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Banane123
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 200x hilfreich)

Zitat (von Valerieta):
ich habe zuviel Nebenkosten bezahlt und müsste ca. 100,— Euro wieder bekommen.
Der Vermieter will die nicht zurückzahlen.


1) Lt.NK-Abrechnung oder ist es nur Vermutung?
2) Der VM will die nicht zurückzahlen; mit welcher Begründung?

Wenn ich das wüsste, könnte ich Dir sagen ob Du die Vorauszahlungen kürzen kannst.

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#2
 Von 
Valerieta
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, nach Einsicht der Belege kam raus, dass eine Heizungsrechnung nicht umlagefähig war und ein Abschlag zuviel berechnet wurde.
Die Begründung war, dass er der Meinung ist, dass der Einbau einer defekten Armatur im Bad hätte eigentlich zu meinen Lasten gehen müssen und er das mit den überzahlten Nebenkosten verrechnet hat.

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#3
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

Zitat (von Valerieta):
dass der Einbau einer defekten Armatur im Bad hätte eigentlich zu meinen Lasten gehen müssen

Wie teuer war diese Reparatur, wie hoch ist der Betrag laut Kleinreparaturklausel in deinem Mietvertrag?

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#4
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9912 Beiträge, 4488x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Valerieta
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, genau um die geht es.
Die Armatur wurde im Januar 17 repariert. Sie hat geleckt und musste getauscht werden.
Die Rechnung belief sich auf 400,— €
In Rechnung gestellt wurde es mir aber jetzt erst, nachdem klar war, dass mir die NK zurückerstattet werden müssen.
Darf man das überhaupt vermischen.
Laut MV muss ich Teparaturen bis zu 50€ übernehmen. Der Vertrag ist von 1994, also damals 100 DM

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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

Zitat:
Darf man das überhaupt vermischen.


Ja, wenn es eine Kleinreparatur gewesen wäre.

Zitat:
Die Rechnung belief sich auf 400,— €


Dann ist es keine Kleinreparatur.

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#7
 Von 
Valerieta
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke,
weiß nun jemand genau, ob ich die Vorrauszahlung kürzen darf.
Und Cauchy, magst Du mir nicht antworten. Hab ich bei dem anderen Beitrag einen Fehler gemacht?
Täte mir leid. Aber leider ist diese Sache extreme kompliziert.

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#8
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

War denn die Abrechnungsgeschichte (anderer Thread) tatsächlich geklärt oder ist der Vermieter dazu noch anderer Ansicht?

Mal vorausgesetzt die andere Angelegenheit ist geklärt, dann ist es eigentlich nicht so kompliziert.

Ein Guthaben aus einer Nebenkostenabrechnung darf mit anderen Forderungen verrechnet werden.
Eine solche Verrechnung muss aber der anderen Vertragspartei auch angekündigt werden.
Besonders heikel ist eine Aufrechnung/ein Zurückbehalt des Mieters mit laufend geschuldeten Zahlungen, weil das einen Grund für eine außerordentliche Kündigung darstellt. Deswegen sollte man hier absolut "sauber" verfahren.

Also z.B. ein Schreiben an den Vermieter (Zugang beweisbar!):
1) Aufgrund der vorliegenden Nebenkostenabrechnung für ...... passe ich meine monatlichen Vorauszahlungen auf den angemessenen Betrag von .... Euro monatlich an (aus Abrechnungsbetrag : 12 Monate)
2) Der Aufrechnung meines Guthabens aus Nebenkostenabrechnung mit Rechnung für Armaturen-Austausch widerspreche ich, weil der Armaturen-Austausch vom Betrag her (400 €) keine Kleinreparatur ist (Grenze laut Mietvertrag: 100 DM).
3) Rückzahlung des Guthaben aus Nebenkostenrechnung anmahnen, eine Frist zur Rückzahlung setzen (14 Tage)
4) Für den Fall der erfolglosen Fristverstreichung Aufrechnung des Guthabens mit den zukünftig fällig werdenden Vorauszahlungen ankündigen.

Möglicherweise wird damit das Problem dann aber nur in den nächsten Abrechnungszeitraum verlagert, wo dann vielleicht wieder der Vermieter aufrechnet ...

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9912 Beiträge, 4488x hilfreich)

Zitat (von Valerieta):
Und Cauchy, magst Du mir nicht antworten. Hab ich bei dem anderen Beitrag einen Fehler gemacht?
Ne, alles in Ordnung. Ich habe nur nichts Wesentliches dazu zu sagen.

Lolle hat es mit "Mal vorausgesetzt die andere Angelegenheit ist geklärt" eingeleitet. Genau das kann ich aber nicht einschätzen. Mir scheint, dass dein Vermieter hier selber nicht in der Lage ist, die mietrechtlichen Dinge sauber zu verwalten bzw. zu begreifen. Er schmeisst offenbar einiges durcheinander. Das macht es dir natürlich schwierig, das Ganze wieder aufzudröseln. Am Ende ist mir dann halt nicht klar, ob deine Aufarbeitung der Problematik korrekt ist und der Vermieter nur wieder einen weiteren Fehler gemacht hat, oder ob du irgendwo etwas übersehen hast. Und das macht eine Antwort extrem schwierig.

Aber ich kann mich gerne an Lolle halten: Wenn die andere Angelegenheit geklärt ist, dann verfahre so wie in Lolle's Post. Wobei ich 4) ersetzen würde mit der Aufrechnung des Guthabens mit einem Teil einer Kaltmiete. Sonst bin ich mir nämlich sicher, dass in der nächsten Nebenkostenabrechnung dieser aufgerechnete Teil vom Vermieter nicht richtig verbucht wird.

Ich befürchte nur, dass spätestens nach Schritt 4) die andere Angelegenheit nicht mehr geklärt ist bzw. sich einfach auf die nächste Nebenkostenabrechnung verschiebt. Nicht unbedingt wegen dir, sondern weil dein Vermieter es möglicherweise nicht verstehen wird.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Valerieta
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, Danke!!!!!!!!
Mein VM weiß genau was er tut.
Er möchte mich raushaben. Er hat das Haus gekauft und ich wohne da seit 94.
Ich möchte keinen Indexmietvertrag und all so Sachen.
Ich bekomme monatlich Abmahungen, hab schon 3 fristlose Kündigungen bekommen, die dann nicht weiter verfolgt werden.
Wenn was zerbricht (alte Villa) dann war es schuldhaftes Verhalten.
Er könnte mindesten 400€ draufschlagen wenn ich auszöge.
Aber ich werde bleiben! Nun macht er mir das Leben etwas schwerer.
Aber weißte was, mich macht es stärker und man lernt für seine Rechte einzustehen und sowas durchzuhalten.
Danke an alle die mir helfen.

-- Editiert von Valerieta am 19.12.2017 16:52

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

#6

Zitat (von hh):
Zitat:
Darf man das überhaupt vermischen.

Ja, wenn es eine Kleinreparatur gewesen wäre.


Nein vermischen darf er es nicht. Jedoch könnte er gegenrechnen.

Zitat (von hh):
Zitat:
Die Rechnung belief sich auf 400,— €

Dann ist es keine Kleinreparatur.


So sieht es aus, und da kann auch kein "Teil" oder "Anteil" in Höhe des Kleinreparaturbetrages verlangt werden, da hat der VM dann eben mal "Pech inne Verlosung" ;)

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Doppler, sry

-- Editiert von AltesHaus am 19.12.2017 16:51

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