Ruhestörung - Ist eine Mietkürzung als Druckmittel unberechtigt?

15. Mai 2012 Thema abonnieren
 Von 
Beilroder
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)
Ruhestörung - Ist eine Mietkürzung als Druckmittel unberechtigt?

Moin

Meine Kinder (2 Jahre und 9 Jahre) werden durch die Kinder der unter uns wohnenden Mieter bei ihrem Mittagsschlaf und ihrer Nachtruhe gestört und öfter wach. Das ist keineswegs hinnehmbar und gefährdet ihre Gesundheit.

Daraufhin habe ich für 1 Monat die Kalt-Miete um 20 % gekürzt. Ein Lärmprotokoll wurde geführt und von 2 weiteren Mietparteien unterschrieben.

Es gab dann eine Aussprache beim Vermieter, mit dem Ergebnis, dass alle während der Mittagsruhe ( 12 bis 14 Uhr) und ab 20 bis 6 Uhr Ruhe halten und darauf achten, dass die Kinder sich entsprechend verhalten. Dies wurde schriftlich festgehalten.

Die Mieter unter uns missachten jedoch nach 4 Wochen jedoch diese Abmachung und die Kinder toben und schreien ohne Rücksicht auf die abgemachten Zeiten und unsere Kinder können nicht durchschlafen, was sie aber bei Ruhe tun.

Nach 2 Besuchen durch mich und 2 E-Mails an den Vermieter mit der Androhung einer wiederholten Mietkürzung diesmal jedoch um 25 %, verwiesen die auf die Unrechtmässigkeit der ersten Mietkürzung und dass eine wiederholte Mietkürzung ebenfalls unrechtmäsig wäre, da es sich um Kinder handelt, die da die Verursacher wären.

Wir führen nun wieder ein Lärmprotokoll.

Die Frage die sich stellt, müssen meine Kinder diesen Zustand ertragen und eventuell eine Gefährdung ihrer Gesundheit durch gestörten Schlaf hinnehmen? Ist eine Mietkürzung als Druckmittel unberechtigt?

Welche Erfahrungen habt ihr gemacht bzw. kennt jemand aktuelle Urteile zum Thema.

Wie bereits erwähnt, geht es dabei um Kinder die so laut machen, dass meine Kinder nicht schlafen bzw. ungestört schlafen können.

MfG
Beilroder

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)


Ich finds interessant, was da bei Gericht rauskommen würde - sozusagen Kinder gegen Kinder ist ja mal was ganz neues.

Ich denke mal die Leute, die meinen dass Kinder mit Lärm in D einen Freibrief hätten, sind auf dem Holzweg. Insbesondere während der Ruhezeiten ist vermeidbarer Lärm nicht hinzunehmen, auch wenn es sich um Kinderlärm handelt. Es sollte auch ein Richter einsehen, dass die Entfaltungsmöglichkeiten für Kinder durchaus nicht nach 22:00 Uhr stattfinden müssen.

Ich finde den Weg des Vermieters gut, besonders, dass er alles schriftlich festgehalten hat. Die beteiligten Parteien haben damit sowas wie einen Vertrag. Wer sich daran nicht hält sollte auch vom Vermieter abgemahnt werden. Hier kann der Vermieter durchaus auf die geschlossene Vereinbarung pochen und braucht nicht wegen Lärms zu mahnen. Möglicherweise ist die Vereinbarung ja als Nebenvertrag zum Mietvertrag zu sehen? Da würde ich mal rechtliche Beratung in Betracht ziehen.

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"MfG
Susanne

Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
"

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#2
 Von 
RedTigerchen
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 30x hilfreich)

hallo,
wenn ihr den mangel (lärmbelästigung) vor der mietkürzung dem vermieter angezeigt habt und um behebung gebeten habt, so würde ich die kürzung als rechtens ansehen.

wenn während der mietzeit mängel oder fehler an der wohung auftreten, darf der mieter die miete kürzen(mindern).
wichtig nach dem gesetz §536 BGB ist die miete automatisch gemindert, solange ein mangel vorliegt. also mindert ihr nicht sobald der mangel bekannt ist, könntet ihr gar nicht mehr im nachhinein mindern.
dabei ist es gar nicht wichtig ob den vermieter bei dem mangel (ruhestöhrung) überhaupt ein verschulden trifft.
die miete kann für die zeit gemindert werden, in der der fehler/mangel vorhanden ist.. dabei ist es sogar rechtens die miete nachträglich zu mindern, da die miete meist im vorraus gezahlt werden muss.
sprich. mangel melden, miete mindern, geminderten betrag auf ein sparkonto etc. legen. die höhe der minderung sollte jedoch sehr gut abeklärt sein. anwalt fragen, mieterschutzbund etc. pp.
im vorliegenden falle müsste der vermieter die lärmenden mieter zur beseitigung des lärms auffordern, das ist nicht euer bier !
ihr habt jedoch die möglichkeit die polizei zu verständigen um eure nachtruhe zu erhalten. nur können die halt nicht wie im falle eines lauten cd-players, einfach mal die kinder mitnehmen *g*.. (scherz)
das ihr den minderungssatz von 20% einfach mal auf 25% anheben wollt, halte ich für nicht schlau. welche grundlage habt ihr für eine anhebung ??

tritt der mangel wieder auf könnt ihr natürlich wieder mindern, da der mangel nicht beseitigt wurde. ihr aber zwischenzeitlich durch den vertrag von einer beseitigung ausgehen konntet !
euer vermieter kann im gegenzug die andere mieterin wegen seiner ausfallenden mietzahlung evtl. zur kasse bitten.

hatte selber mal das problem, da war es ein teeny der meinte nachts party feiern zu müssen... und die mietminderung war rechtens. (vermieter hatte rechtsanwältin als schwester). und auch da meinte vermieter er könnte da nichts machen und es wäre nicht sein problem, pustekuchen war *g* !


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