Ruhestörung durch Minibagger am Sontag im Gewerbegebiet

22. Mai 2016 Thema abonnieren
 Von 
tundso
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Ruhestörung durch Minibagger am Sontag im Gewerbegebiet

Moin, ich wohne in einem Gewerbegebiet neben neben einer Tankstelle, einem Schausteller und einem Lohnunternehmer.
Es ist hier also immer laut, es Fahren immer LKWs, Trecker und Bagger, auch am Sonntag.

Leute bekam ich einen extrem unfreundlichen Anruf von einer Polizistin, das ich sofort das Baggern einstellen solle, da sich ein Nachbar gestört fühlt.
Wie schon gesagt, es ist hier laut. Ich habe der Dame dann gesagt das ich hier in einem Gewerbegebiet wohnen würde und das hier auch in dem Moment alle Betriebe hier um mich Rum Krach machen. Sie meinte dann das es egal sei, die Betriebe durften das nur ich halt nicht. Und da es nun mal Sonntag ist und sich da einer gestört fühle muss ich das jetzt lassen.

Der Nachbar wohnt illegal in einer alten Lagerhalle, diese grenzt an mein Grundstück und an die Tankstelle. Er wohnt also auch mitten drin und hat von allen Seiten Krach.

Meine Frage ist, hat die Polizistin Recht? Darf ich als Privat Person Sonntags auf meinem Grundstück kein Krach machen, alle Betriebe um mich Rum aber schon?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Als erstes wäre doch hier das Gewerbeaufsichtsamt Ansprechpartner: Wer darf in diesem Gewerbegebiet wann wie lang Lärm machen?
Die Frage stellt man schriftlich und mit der Antwort lässt sich dann weitersehen....

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119438 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat:
Leute bekam ich einen extrem unfreundlichen Anruf von einer Polizistin,

Wie genau hat sich die Polizistin eigentlich ausgewiesen - am Telefon?



Zitat:
Sie meinte dann das es egal sei, die Betriebe durften das nur ich halt nicht.

Rechtsgrundlage?
In der TA-Lärm konnte ich davon nichts finden.



Zitat:
Die Frage stellt man schriftlich und mit der Antwort lässt sich dann weitersehen....

Zuvor eventuell noch mal eruieren, das wohnen in der Form dort auch tatsächlich erlaubt ist. Sonst hat man ganz schnell eine Nutzungsuntersagung im Briefkasten ...




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Darüber hinaus bitte beachten, dass Sie evt. dort illegal auch wohnen...

Da gab es vor längerer Zeit bereits andere Threads dazu.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
tundso
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von altona01):
Als erstes wäre doch hier das Gewerbeaufsichtsamt Ansprechpartner: Wer darf in diesem Gewerbegebiet wann wie lang Lärm machen?
Die Frage stellt man schriftlich und mit der Antwort lässt sich dann weitersehen....



Hab da mal ne anfrage gestellt.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
tundso
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat:Leute bekam ich einen extrem unfreundlichen Anruf von einer Polizistin,
Wie genau hat sich die Polizistin eigentlich ausgewiesen - am Telefon?


Zitat:Sie meinte dann das es egal sei, die Betriebe durften das nur ich halt nicht.
Rechtsgrundlage?
In der TA-Lärm konnte ich davon nichts finden.



Zitat: Die Frage stellt man schriftlich und mit der Antwort lässt sich dann weitersehen....
Zuvor eventuell noch mal eruieren, das wohnen in der Form dort auch tatsächlich erlaubt ist. Sonst hat man ganz schnell eine Nutzungsuntersagung im Briefkasten ...



Hat sich nur mit Polizei Brake gemeldet.

Die Rechtsgrundlage versuche ich gerade über das Gewerbeaufsichtsamt zu klären. Vor ab wurde mir mitgeteilt das es keinen Unterschied macht ob Privat oder Gewerbe...

Ja das wohnen ist für mich genehmigt, ich wohne in einer Bahnhofsvorsteher Wohnung. Der Bahnhof ist aber seit 1987 stillgelegt, rundherum sind dann Betriebe entstanden.
Wie läuft das mit der Nutzungsuntersagung?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
tundso
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von asd1971):
Darüber hinaus bitte beachten, dass Sie evt. dort illegal auch wohnen...
Da gab es vor längerer Zeit bereits andere Threads dazu.


Ja das wohnen ist für mich genehmigt, ich wohne in einer Bahnhofsvorsteher Wohnung. Der Bahnhof ist aber seit 1987 stillgelegt, rundherum sind dann Betriebe entstanden.
Der andere wohnt in einer alten Lagerhalle, da war bis vor 2 Jahren noch ein Tierarzt drin. Und das darf definitiv nicht als Wohnraum vermietet werden. Hatte das vor einiger zeit schon mal ne Anfrage gestellt.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Ver
Status:
Master
(4358 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von tundso):
Meine Frage ist, hat die Polizistin Recht? Darf ich als Privat Person Sonntags auf meinem Grundstück kein Krach machen, alle Betriebe um mich Rum aber schon?


Ziemlich sicher:

Das kann man in der Lärmschutzverordnung bzw. Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung nachlesen.

In den meisten Fällen darf am Sonntag kein Lärm gemacht werden. Nur in Ausnahmefällen ist es erlaubt.
Z.B.
* der Bauer, der ja eher vom Wetter abhängig ist
* Arbeiten, die ausgeführt werden müssen, weil sonst der Schaden zu groß ist. z.B.Wenn das Dach abgedeckt ist und ein Gewitter droht, darf man auch Krach machen.
* LKWs über 7,5 Tonnen, die verderbliche Waren transportieren. Alle anderen haben Sonntags Fahrverbot.

Auch Gewerbe darf "normalerweise" am Sonntag keinen Krach machen (wie gesagt, es gibt Ausnahmen).

Und nur weil die anderen es machen, darf man es noch lange nicht auch. Meistens gilt hier: Wo kein Kläger, da kein Richter.

Und es ist nicht ersichtlich, das die Anzeige nur gegen den TE ging.


-- Editiert von Ver am 24.05.2016 12:07

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