Der Vermieter strebt gegem uns eine Räumungsklage an.
Angenommen wir verliehren diese, kann der Vermieter dann das Urteil vorläufig vollstrecken ohne dass wir die Möglichkeit des Widerspriches haben?
Wir sind eine 7 Personen Familie.
Danke für Antworten.
Räumungsklage - Urteil vorläufig vollstreckbar?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ja das kann er. Sie hingegen können sich dann ggf. mit einer Vollstreckungsgegenklage wehren.
Mit welchen Gründen soll denn die Räumung erfolgen?
Gruß Justice
Jurist: Sehr geehrte Damen und Herren,
folgendes Problem:
Mein PKH-Antrag wurde abgelehnt, da keine Aussicht auf Erfolg besteht. Es geht daraum, dass ich einen Mietvertrag abgeschlossen habe, ohne vor Abschluss dessen bekannt zu machen, dass ich im privaten Insolvenzverfahren stecke.
Der PKH-Antrag wurde abgelehnt, da der Richter der Auffassung ist, dass Mieter ihre wirtschaftlichen Verhältnisse auch unaufgefordert preisgeben müssen.
Nun ist der Gerichtstermin angesetzt, der Vermieter will eine Räumungklage durchsetzen. Ich habe aber nun keinen Anwalt.
Ich habe immer pünktlich die Miete gezahlt und alle Vereinbarungen des Mietvertrages erfüllt.
Was würden Sie mir raten zu unternehmen?
Hat die Sache noch Aussicht auf Erolg für mich?
@ Jurist: Wenn Du Hilfe suchst, versuche alle Fragen in ein Thema zu schreiben und nicht jede Frage getrennt. Somit ist Dir bestimmt nicht geholfen.
Mietest Du eine Wohnung an und behauptest einen Job zu haben, hast aber keinen, dann kann der Vermieter Dir kündigen. Hier hast Du Dein Insolvenzverfahren verschwiegen.
-- Editiert von Franceska am 26.09.2006 23:34:26
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Das Problem ist, dass der Vermieter micht nicht wegen des Insolvenzverfahrens haben will.
Ich habe einen Job und kanna uch die Miete bezahlen.
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