SAT Anlage + Wärmemengenzähler in Nebenkostenabrechnung ...

28. Juli 2007 Thema abonnieren
 Von 
Braus
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)
SAT Anlage + Wärmemengenzähler in Nebenkostenabrechnung ...

Hallo liebe Experten.
Von meinem Ex-Vermieter habe ich nun die Nebenkostenabrechnung nachgereicht bekommen.
Bei drei Punkten bin ich mir unsicher ob diese zu Recht berechnet werden.

1. Die Kosten für Gemeinschaftsstrom, Versicherungen und Grundsteuer werden nach Wohnungsgröße auf die Mieter verteilt. Das Haus besteht aus vier Mietwohnungen. Soweit so gut, jedoch werden zwei von den vier Wohneinheiten von dem Sohn des Vermieters benutzt, eine davon als Büro. Die Fläche dieser vierten als Büro genutzten Wohnung wird bei der Kostenverteilung nach Wohnfläche nicht berücksichtigt. Der eigene Sohn wird bei der Kostenverteilung nur mit der Wohnfläche einer Mieteinheit berücksichtigt. Also werden 100% der Kosten nach Wohnfläche auf nur drei Wohneinheiten verteilt. Ich bin mir ziemlich sicher dass diese Vorgehensweise alles andere als korrekt ist, was meint Ihr dazu?

2. Es wurde ohne Nachfrage eine neue SAT-Anlage im Haus installiert. Die Rechnung (200 €) wurde in der Nebenkostenabrechnung auf 3 Mieteinheiten aufgeteilt. Die Frage ist ob diese Kosten überhaupt in der Nebenkostenabrechnung berechnet werden dürfen, und falls ja auf welche Abschreibungsdauer?

3. Ebenfalls wurden die Wärmemengenzähler durch neue ersetzt. Die Rechnung (1.000 € ) wurde auf die 4 Mieteinheiten auf 5 Jahre Abschreibungsdauer aufgeteilt. Auch hier die Frage ob das rechtens ist?

Über einen Tipp würde ich mich sehr freuen.

Danke und Gruß
Braus


-- Editiert von Braus am 28.07.2007 10:39:40




7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 808x hilfreich)

1.) Wie du sagst, die Vorgehensweise ist so nicht korrekt. Alle Kosten müssen auf die gesamte Wohnfläche umgelegt werden.

2.) Warum wurde eine neue SAT-Anlage installiert? Ich denke, dasss der Vermieter hier doppelt abkassieren will. Die SAT-Anlage kann er nämlich in seiner Steuererklärung Kostenmindernd geltend machen. Sehr fragwürdig, dieses Verhalten, kann dir aber keine Paragraphen dazu nennen. Ich habe die SAT-Anlage selber gekauft und in der Steuer geltend gemacht und stelle meinen Mietern gar nichts dafür in Rechnung, da ich diese auch selber mit nutze (wohne mit im Haus).

3.) Eigentlich untypisch, dass die Wärmemengenzähler gekauft werde. Ich habe sie gemietet. Dadurch werde evtl. defekte Geräte ohne weitere Kosten ausgetauscht. Mietkosten für diese Geräte sind auf die Mieter umlagefähig. Eine Abschreibung von nur 5 Jahren erscheint mir sehr niedrig. Meine sind für 10 Jahre geeicht. Erst danach werden diese ausgetauscht. Weißt du welche Firma das ist? Dann rufe dort doch mal an, gebe dich als Interessent aus und fragst einfach mal, ob die Kosten für den Kauf auf die Mieter umgelegt werden dürfen und wenn ja auch wie viele Jahre (die wissen so etwas nämlich ;) )

Hoffe, dir ein wenig geholfen zu haben.
Schönes Wochenende!

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"Scientia potentia est."

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#2
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4934 Beiträge, 470x hilfreich)

Die SAT-Anlage kann er nämlich in seiner Steuererklärung Kostenmindernd geltend machen. Sehr fragwürdig, dieses Verhalten

Was ist das denn für eine Argumentation ?

Sämtliche Kosten des Hauses werden bei der Steuer abgesetzt. Du setzt z.B. die Grundsteuer ab und wenn die Mieter die NK bezahlen, ist das wiederum steuerliche Einnahme.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 808x hilfreich)

@Mortinghale

Irgendwie verstehen wir uns beide nie. Habe mich allerdings auch etwas sehr missverständlich ausgedrückt.

Ich meinte, dass der Vermieter die SAT-Anlage abschreiben kann. Dies mit der Grundsteuer zu vergleichen finde ich etwas unpassend, da die Grundsteuer ein immer wiederkehrender Kostenfaktor ist, die neue SAT-Anlage aber zur Instandhaltung zählt. (Meine Meinung - oder liege ich da wieder total falsch?)

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"Scientia potentia est."

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#4
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4934 Beiträge, 470x hilfreich)

Das ist wieder eine ganz andere Frage.

Auf jeden Fall haben steuerliche Handhabungen mit der Umlagefähigkeit nichts zu tun. Du kannst bei den NK-Abrechnungen auch Positionen haben, die gar keinen steuerlichen Aufwand darstellen.

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#5
 Von 
Braus
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo..... und was heist das nun für mich? Kann der Vermieter die Kosten für die Wärmemengenzähler und SAT Anlage mir in Rechnung stellen?

Gruß
Braus

3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 909x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
winni1957
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo
mein Vermieter hat 2 Wärmemengenzähler Gekauft. 600€
Muß ich nun jedes jahr mich daran beteitigen auf 6 jahre ?
er hat sie leider nicht gemietet

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""

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