SAT - Anlage Kostenumlage auf Mieter

27. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
guest-12327.01.2020 14:20:06
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
SAT - Anlage Kostenumlage auf Mieter

Wir haben im Haus seit ca. 2013 eine SAT Anlage, deren Kosten werden als Gesamtsumme auf der NK Abrechnung berechnet/abgegolten.
Die SAT Anlage nutze ich aber erst seit diesem Jahr. Die Jahre davor stand der Betrag natürlich immer auf meiner NK Abrechnung und demzufolge habe ich ihn auch gezahlt, obwohl ich ihn nicht genutzt habe.

Ich habe also geschlafen, da ich den Betrag eigentlich nicht zahlen hätte müssen? Und hab ich denn eine Chance, die zu viel bezahlten Beträge zurückzufordern?

Danke




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Gelehrter
(10767 Beiträge, 4726x hilfreich)

Zitat (von Hildegard123123):
Wir haben im Haus seit ca. 2013 eine SAT Anlage, deren Kosten werden als Gesamtsumme auf der NK Abrechnung berechnet/abgegolten.
Welche Kosten? Betriebskosten, Anschaffungskosten, Nutzungspauschale oder was? Notfalls müsstest du Belegeinsicht nehmen, um dies herauszubekommen.

Unabhängig davon sind Einwendung gegen Betriebskostenabrechnungen in der Regel nur ein Jahr nach Erhalt möglich, § 556 Absatz 3, Satz 6 BGB. Nicht-Benutzung ist kein Grund, nachdem einer Position widersprochen werden kann.

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#2
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 618x hilfreich)

Zitat (von guest-12327.01.2020 14:20:06):
Die SAT Anlage nutze ich aber erst seit diesem Jahr.
Und? Sie hätten die doch auch davor nutzen können. Zahlen Sie auch die Treppenhausbeleuchtung der anderen Stockwerke nicht, weil Sie die ja nicht nutzen?

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#3
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1449x hilfreich)

Wirklich eine Sat-Anlage oder doch Kabel-Anschluß?

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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