Wir haben im Haus seit ca. 2013 eine SAT Anlage, deren Kosten werden als Gesamtsumme auf der NK Abrechnung berechnet/abgegolten.
Die SAT Anlage nutze ich aber erst seit diesem Jahr. Die Jahre davor stand der Betrag natürlich immer auf meiner NK Abrechnung und demzufolge habe ich ihn auch gezahlt, obwohl ich ihn nicht genutzt habe.
Ich habe also geschlafen, da ich den Betrag eigentlich nicht zahlen hätte müssen? Und hab ich denn eine Chance, die zu viel bezahlten Beträge zurückzufordern?
Danke
SAT - Anlage Kostenumlage auf Mieter
27. Januar 2020
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Frage vom 27. Januar 2020 | 14:00
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
SAT - Anlage Kostenumlage auf Mieter
#1
Antwort vom 27. Januar 2020 | 14:15
Von
Status: Gelehrter (10767 Beiträge, 4726x hilfreich)
Welche Kosten? Betriebskosten, Anschaffungskosten, Nutzungspauschale oder was? Notfalls müsstest du Belegeinsicht nehmen, um dies herauszubekommen.Zitat :Wir haben im Haus seit ca. 2013 eine SAT Anlage, deren Kosten werden als Gesamtsumme auf der NK Abrechnung berechnet/abgegolten.
Unabhängig davon sind Einwendung gegen Betriebskostenabrechnungen in der Regel nur ein Jahr nach Erhalt möglich, § 556 Absatz 3, Satz 6 BGB. Nicht-Benutzung ist kein Grund, nachdem einer Position widersprochen werden kann.
#2
Antwort vom 27. Januar 2020 | 14:26
Von
Status: Student (2415 Beiträge, 618x hilfreich)
Und? Sie hätten die doch auch davor nutzen können. Zahlen Sie auch die Treppenhausbeleuchtung der anderen Stockwerke nicht, weil Sie die ja nicht nutzen?Zitat :Die SAT Anlage nutze ich aber erst seit diesem Jahr.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 27. Januar 2020 | 16:45
Von
Status: Bachelor (3201 Beiträge, 1449x hilfreich)
Wirklich eine Sat-Anlage oder doch Kabel-Anschluß?
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