SAT-Antenne ohne Funktion

25. November 2013 Thema abonnieren
 Von 
raptor2
Status:
Schüler
(326 Beiträge, 117x hilfreich)
SAT-Antenne ohne Funktion

Hallo

Folgende Fallkonstruktion:

Vermieter betreibt eine analoge SAT-Anlage für die komplette Hausgemeinschaft. Hierüber sollen die Mieter Fernsehen/Rundfunk empfangen können. Dies wird auch so im Mietvertrag geregelt.

Nun ist diese sogenannte SAT-Anlage ohne Funktion. Es kommt kein Signal bei den Mietern an und diese müssen auf andere Möglichkeiten ausweichen.

1. Hat der Vermieter das Recht, dennoch diese Anlage in den Betriebskosten abzurechnen?

2. Falls eine Abrechnung rechtswidrig wäre, würde hier der §263 StGB greifen oder wäre dies mangels öffentlichen Interesse nicht relevant (der reine Strafprozess)?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1339x hilfreich)

Die Sat-Antenne ist ein Bestandteil der Mietsache.
Setzen Sie dem Vermieter eine Frist zur Instandsetzung,
mit der Ankündigung, anderenfalls die Miete um 10 % zu kürzen.

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#2
 Von 
Eric61
Status:
Praktikant
(501 Beiträge, 134x hilfreich)

Das Strafgesetzbuch spielt hier keine Rolle, es handelt sich ausschließlich um zivilrechtliche Ansprüche.

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#3
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Die Übertragung analoger SAT-Signale wurde ja schon zum 30. April 2012 eingestellt.

Die Mietervereine vertreten die Ansicht, dass die Kosten der erforderlichen Umrüstung bis zur Empfangsdose vom Vermieter zu tragen sind.
http://www.mieterverein-koeln.de/Satellitenempfang
Wie xxsirodxx schon sagte: Mangel dem Vermieter anzeigen, Frist zur Instandsetzung setzen, ggf Miete mindern

Hat der Vermieter das Recht, dennoch diese Anlage in den Betriebskosten abzurechnen?
Stromkosten der Verstärkeranlage sind umlagefähige Betriebskosten, falls der Vermieter darüber hinaus quasi eine Benutzungsgebühr für die hausinterne Anlage/Verkabelung berechnet, müsste dies gesondert vereinbart sein (also: im Mietvertrag nachschauen) - ansonsten gilt: mit der Miete abgegolten

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""Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muss auch mit der Justiz rechnen." (Diete"

-- Editiert Lolle am 25.11.2013 19:51

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#4
 Von 
raptor2
Status:
Schüler
(326 Beiträge, 117x hilfreich)

Da es nicht ein realer Fall ist, sondern wie gesagt eine Aufgabenstellung hätte es wohl doch eher in den Bereich Strafrecht gepasst. Es ging darum, einfach ausgedrückt, ob der Vermieter wissentlich Betrug begeht wenn er Betriebskosten den Mietern zur Last legt bzw. diese in Abrechnung setzt, wenn diese gar nicht vorhanden waren.

Dennoch: Danke für Eure Antworten.

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#5
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)

Ist vielleicht eine Frage des Vorsatzes?

-----------------
"MfG
Susanne

Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
"

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