Hallo
Folgende Fallkonstruktion:
Vermieter betreibt eine analoge SAT-Anlage für die komplette Hausgemeinschaft. Hierüber sollen die Mieter Fernsehen/Rundfunk empfangen können. Dies wird auch so im Mietvertrag geregelt.
Nun ist diese sogenannte SAT-Anlage ohne Funktion. Es kommt kein Signal bei den Mietern an und diese müssen auf andere Möglichkeiten ausweichen.
1. Hat der Vermieter das Recht, dennoch diese Anlage in den Betriebskosten abzurechnen?
2. Falls eine Abrechnung rechtswidrig wäre, würde hier der §263 StGB
greifen oder wäre dies mangels öffentlichen Interesse nicht relevant (der reine Strafprozess)?
SAT-Antenne ohne Funktion
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



Die Sat-Antenne ist ein Bestandteil der Mietsache.
Setzen Sie dem Vermieter eine Frist zur Instandsetzung,
mit der Ankündigung, anderenfalls die Miete um 10 % zu kürzen.
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Das Strafgesetzbuch spielt hier keine Rolle, es handelt sich ausschließlich um zivilrechtliche Ansprüche.
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Die Übertragung analoger SAT-Signale wurde ja schon zum 30. April 2012 eingestellt.
Die Mietervereine vertreten die Ansicht, dass die Kosten der erforderlichen Umrüstung bis zur Empfangsdose vom Vermieter zu tragen sind.
http://www.mieterverein-koeln.de/Satellitenempfang
Wie xxsirodxx schon sagte: Mangel dem Vermieter anzeigen, Frist zur Instandsetzung setzen, ggf Miete mindern
Hat der Vermieter das Recht, dennoch diese Anlage in den Betriebskosten abzurechnen?
Stromkosten der Verstärkeranlage sind umlagefähige Betriebskosten, falls der Vermieter darüber hinaus quasi eine Benutzungsgebühr für die hausinterne Anlage/Verkabelung berechnet, müsste dies gesondert vereinbart sein (also: im Mietvertrag nachschauen) - ansonsten gilt: mit der Miete abgegolten
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""Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muss auch mit der Justiz rechnen." (Diete"
-- Editiert Lolle am 25.11.2013 19:51
Da es nicht ein realer Fall ist, sondern wie gesagt eine Aufgabenstellung hätte es wohl doch eher in den Bereich Strafrecht gepasst. Es ging darum, einfach ausgedrückt, ob der Vermieter wissentlich Betrug begeht wenn er Betriebskosten den Mietern zur Last legt bzw. diese in Abrechnung setzt, wenn diese gar nicht vorhanden waren.
Dennoch: Danke für Eure Antworten.
Ist vielleicht eine Frage des Vorsatzes?
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"MfG
Susanne
Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
"
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