Hallo,
wir sind Besitzer eines alten Häuschens und haben die Einliegerwohnung vermietet.
Mit so einem Standardmietvertrag, wie es ihn im Zeitschriftenladen zu kaufen gibt, also nix außergewöhnliches. Als Sonderausstattung haben wir einen u.a. TV samt Reciever angegeben, der von uns kostenlos zur Verfügung gestellt wird, da wir denn übrig hatten (Umstellung auf Digital)
Nun liegen wir etwas blöd im Hang, deshalb gibt es bei schlechtem Wetter eben ab und an mal Aussetzer oder Schnee!
Das bemängelt die Mieterin nun und verlangt von uns Abhilfe!!
Wer muß die Kosten für eine höhere Anbringung der Schüssel, damit der Empfang besser wird, bezahlen??
Ich bin der Meinung, das ist Sache der Mieterin!
SAT-Empfang gestört, wer muß das richten?
Der Empfang ist nur bei schlechtem Wetter schlechter...? Sorry, aber das ist bei SAT meistens so, egal wo die Schüssel hängt
Wenn die die Ausrichtung der Anlage zum Himmel frei ist (also nicht gestört von Häusern, Bäumen, Bergen, ...), dann ist das normal und lässt sich wie Dinsche sagt nicht verhindern. Ansonsten kommt es auf die genauen Gegebenheiten hin, ob sich etwas verbessern lässt oder nicht.
Unabhängig davon hing die Anlage bestimmt schon bei Einzug auf der jetzigen Höhe. Dies war der Mieterin sicherlich bekannt. Insofern könnt ihr abhelfen, sofern ihr wollt, dann aber nur auf Kosten der Mieterin.
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Mit gemietet wie gesehen kommt man da nicht weit.
Ist die Anlage defekt bzw. es ist ein einwandfreier Fernsehempfang nicht möglich so muss das selbstverständlich vom VM instandgesetzt werden.
Sind die Störungen aber wetterabhängig kann der VM auch nix dafür. Man könnte diese Störungen etwas eindämmen in dem man eine grössere Schüssel aufs Dach macht. Aber ganz verhindern lässt sich das nicht, das liegt in den Gegebenheiten des SAT - Empfangs.
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"Achtung Mieter! Hier gibt es VM die bewusst falsche Infos an Mieter geben!"
Da die Anlage - netterweise zu Null - mitvermietet ist, kommt der Vermieter aus der Nummer nicht raus und wird nachbessern müssen, wenns was zu verbessern gibt.
Beim nächsten Mietvertrag besser so etwas lieber nicht vereinbaren, sondern dem Mieter gleich die ganze Anlage mit Garantieausschluss übereignen. Dann kann er sich um sein Eigentum selbst kümmern.
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