Hallo,
wir möchten aus unserer Whg ausziehen, die wir seit einem Jahr bewohnen. Die Whg wurde im renovierten Zustand übernommen. Im Vertrag steht:
Schönheitsreperaturen bis 200 Euro jährlich sind vom Vermieter zu übernehmen.
Die Wohnung ist bei Auszug vollständig renoviert (malermäßige Instandsetzung) zu übergeben.
Heisst das, dass wir die Wohnung wieder komplett streichen müssen. Oder ist dieses unzulässig und wir müssen garnichts machen?
Für Antwort wäre ich sehr dankbar!
Viele Grüße
-- Editiert von wascher am 25.10.2005 20:02:35
SChonheitsreperaturen Auszug
25. Oktober 2005
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Frage vom 25. Oktober 2005 | 20:01
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
SChonheitsreperaturen Auszug
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#1
Antwort vom 25. Oktober 2005 | 20:24
Von
Status: Schüler (246 Beiträge, 29x hilfreich)
eigentlich müssen Sie da garnichts machen,vorausgesetzt es sind keine gravierende Mängel vorhanden der nach Ihrem Einzug entstanden ist.Für Renovierungsarbeiten gibt es Fristen ,und die sind nach einem Jahr nicht abgelaufen.So ein Mietbuch wäre da auch eine Hilfe,und glauben Sie mir,die paar Euronen lohnen sich
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