SOrry nochmal Endrenovierung!!!

7. März 2007 Thema abonnieren
 Von 
Sanyy
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 7x hilfreich)
SOrry nochmal Endrenovierung!!!

Es geht um folgendes.Mein Mann und ich haben am 01.03.2005 eine neue Wohnung bezogen.Wir haben Sie komplett so übernommen von der Vormieterin.Sie brauchte nichts machen.Sie hat das Bad von obeb bis unten gefliest,Wanne eingefliest,Decke mit Strahlern und Waschbecken eingefliest.
Wir haben jetzt vor auszuziehen.Müssen wir das Badezimmer in den Ursprung zurückversetzen?Wie sieht es mit der allgemeinen Renovierung aus?Wir haben auch die Klausel im Vertrag mit den Zeiträumen.DIe heisst:

Schönheitsreperaturen sind fachgerecht auszuführen.DIe Schönheitsreperaturen umfassen:das Anstreichen,Kalken oder Tapezieren der Wände und Decken und den Innenanstrich der Fenster,das Streichen der Türen und Aussentüren von innen sowie der Heizkörper inkl. der Heizrohre.

Die Schönheitsreperaturen sind regelmässig nach Ablauf folgender Zeiträume auszuführen:

In allen Nassräumen - alle 3 Jahre

In allen sonstigen Räumen - alle 5 Jahre

Noch im Vertrag NR 12:

Bei Beendigung des Mietverhältnisses sind die überlassenden in ordnungsgemäßen Zustand zu übergeben.
- Endet das Mietverhältniss vor Eintritt der Verpflichtungen zur Durchführung der Schönheitsreperaturen,so ist der Mieter verpflichtet,die anteiligen Kosten für die Reperaturen zu zahlen.
- Liegen die letzten Sch.R. für die Nassräume während der Mietzeit länger als ein Jahr zurück, so zahlt der Mieter 33% ,länger als 2 Jahre 66%

Kann mir jemand sagen was das bedeutet.Was haben wir für Pflichten?

Vielen Dank Sanyy

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
islabonita
Status:
Schüler
(390 Beiträge, 15x hilfreich)

Die Renovierungsklauseln in Eurem Vertrag sind starr, daher habt Ihr meiner Meinung nach keinerlei Verpflichtung.
Was das Badezimmer angeht: wenn hier keine Vereinbarung mit dem VM existiert, dass ihr etwas zurückbauen müsst, würde ich sagen, das kann so bleiben. Außerdem stellte das Fliesen doch wahrscheinlich eine deutliche Verbesserung dar, oder?

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