Hallo,
ein 2FH wurde an eine Familie vermietet als "Haus" (so im Mietvertrag benannt). Nach 4 jahren zieht die Familie aus und erledigt nun die SR lt. Mietvertrag (enthält weiche Fristenregelung, somit wirksam, genauso die Abgeltungsklausel). Nun stellt sich die Frage, ob unter die SR auch das Treppenhaus fällt ??
Es sind im Prinzip 3 abgeschlossene Wohnungen, EG, OG und DG. Diese sind durch das Treppenhaus verbunden.
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SR im Treppenhaus 2FH
23. Juli 2012
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Frage vom 23. Juli 2012 | 14:54
Von
Status: Lehrling (1167 Beiträge, 314x hilfreich)
SR im Treppenhaus 2FH
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#1
Antwort vom 23. Juli 2012 | 15:05
Von
Status: Bachelor (3594 Beiträge, 1464x hilfreich)
Und die Familie hat das komplette Haus angemietet?
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#2
Antwort vom 23. Juli 2012 | 15:07
Von
Status: Lehrling (1167 Beiträge, 314x hilfreich)
Ja,
im Mietvertrag steht als Mietobjekt auch "ein Haus".
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#3
Antwort vom 23. Juli 2012 | 15:14
Von
Status: Bachelor (3594 Beiträge, 1464x hilfreich)
Könnte mir vorstellen, dass das dann in diesem Fall dazu gehört. Bin mir aber nicht sicher. Die Frage ist doch, was nach vier Jahren überhaupt schon fällig ist. Oder habt ihr das Treppenhaus so sehr abgenutzt?
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#4
Antwort vom 23. Juli 2012 | 15:18
Von
Status: Student (2979 Beiträge, 1379x hilfreich)
quote:
Nun stellt sich die Frage, ob unter die SR auch das Treppenhaus fällt ??
Wenn sich in dem Haus noch weitere vermietete Wohnungen befinden, dann dürfte der ausgezogene Mieter mit den Renovierungen des Treppenhauses nichts am Hut haben. Zuständig dürfte der sein, der auch die Miete für die Wohnungen kassiert hat.
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#5
Antwort vom 23. Juli 2012 | 15:18
Von
Status: Senior-Partner (6927 Beiträge, 2505x hilfreich)
quote:
im Mietvertrag steht als Mietobjekt auch "ein Haus".
Das spielt insoweit keine Rolle, die übliche Klausel gilt nur in der Wohnung, nicht für das Treppenhaus, das ist Vermietersache.
Insofern gilt nichts anderes, als wenn die 3 Wohnungen an 3 verschiedene Parteien vermietet worden wären. Dann bliebe das Treppenhaus auch aussen vor.
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#6
Antwort vom 23. Juli 2012 | 15:29
Von
Status: Student (2979 Beiträge, 1379x hilfreich)
quote:
Es sind im Prinzip 3 abgeschlossene Wohnungen, EG, OG und DG. Diese sind durch das Treppenhaus verbunden.
Korrektur meines Beitrages:
Wenn diese 3 Wohnungen gemeinsam vom Mieter genutzt wurden, dann gehört auch das Treppenhaus zu den Schönheitsreparaturen.
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#7
Antwort vom 23. Juli 2012 | 15:42
Von
Status: Lehrling (1167 Beiträge, 314x hilfreich)
quote:
Das spielt insoweit keine Rolle, die übliche Klausel gilt nur in der Wohnung, nicht für das Treppenhaus, das ist Vermietersache.
Insofern gilt nichts anderes, als wenn die 3 Wohnungen an 3 verschiedene Parteien vermietet worden wären. Dann bliebe das Treppenhaus auch aussen vor.
Also auch, wenn das Objekt als eine Wohneinheit vermietet wurde ??
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#8
Antwort vom 23. Juli 2012 | 15:43
Von
Status: Lehrling (1167 Beiträge, 314x hilfreich)
quote:
Könnte mir vorstellen, dass das dann in diesem Fall dazu gehört. Bin mir aber nicht sicher. Die Frage ist doch, was nach vier Jahren überhaupt schon fällig ist. Oder habt ihr das Treppenhaus so sehr abgenutzt?
Es wurde normal abgewohnt.
Die restlichen Räume wurden bereits gestrichen.
Es geht grundsätzlich um die Frage, ob die SR-Klausel das Treppenhaus überhaupt mit einbezieht, da der Keller ja, soweit ich weis auch nicht betroffen ist, da kein Wohnraum.
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#9
Antwort vom 23. Juli 2012 | 16:09
Von
Status: Senior-Partner (6927 Beiträge, 2505x hilfreich)
quote:
Also auch, wenn das Objekt als eine Wohneinheit vermietet wurde ??
Ja, die übliche Klausel erfasst das Treppenhaus gerade nicht.
Auch die Mietspiegelmieten gehen davon aus, dass der Vm. die Renovierungskosten des Treppenhauses zu tragen hat, das wird also mit der (Wohnungs-) Miete kompensiert.
Wenn das dem M auferlegt wird, müsste die Miete anteilig gesenkt werden.
Die Standard-Formularkauseln erfassen das Treppenhaus jedenfalls bei Wohnraum nicht.
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#11
Antwort vom 24. Juli 2012 | 19:10
Von
Status: Senior-Partner (6927 Beiträge, 2505x hilfreich)
quote:
Hier gab es aber keinen Standard-MV für WHGen.
Deshalb habe ich auch von "Standard-Klausel" gesprochen.
Die stammt aus dem Standard Vertrag und regelt nicht mehr und nicht weniger als dort. Das TH erfasst sie sicher nicht.
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#13
Antwort vom 24. Juli 2012 | 19:40
Von
Status: Senior-Partner (6927 Beiträge, 2505x hilfreich)
quote:
In einem MV für ein gesamtes Haus dürften nur sehr wenige bis gar keine Standard-Klauseln zu finden sein und wenn dann explizit auf das ganze Haus bezogen.
Bieg dir nur alles schön so zu recht, wie es dir gefällt.
Wie du sicher schon oft erfahren musstest, ist das aber im Streitfall keine erfolgreiche Strategie.
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#14
Antwort vom 24. Juli 2012 | 21:10
Von
Status: Lehrling (1167 Beiträge, 314x hilfreich)
Naja,
da muss ich den Erlöser enttäuschen, es handelt sich durchaus um einen Standardmietvertrag, wo eben nur an dem freien Feld für das Mietobjekt handschriftlich "ein Haus" eingetragen wurde.
Denke ein MV-Vordruck von Haus & Grund
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