Sachschaden bei Untermiete

3. Januar 2022 Thema abonnieren
 Von 
mwe
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Sachschaden bei Untermiete

Obwohl schriftlich bestätigt, dass er Nichtraucher ist, hat mein Untermieter in meiner Wohnung geraucht. Nun riechen meine Möbel, insbesondere das Sofa extrem nach Rauch. Das geht leider nicht mehr raus und ein neues Sofa muss her. Das würde ich mir gerne vom Untermieter bezahlen lassen. Hat der Untermieter dann Anspruch auf das alte Sofa?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von mwe):
Obwohl schriftlich bestätigt, dass er Nichtraucher ist
Und? Ist vertraglich vereinbart, dass er niemals in der Wohnung rauchen darf? Und auch kein Besucher?

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119631 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von mwe):
Das würde ich mir gerne vom Untermieter bezahlen lassen.

Dann bräuchte man dazu erst mal eine valide Rechtsgrundlage, falls er nicht freiwillig zahlt.



Zitat (von mwe):
Obwohl schriftlich bestätigt, dass er Nichtraucher ist, hat mein Untermieter in meiner Wohnung geraucht.

Zum einen schließt das eine das andere nicht aus.
Zum anderen käme es da auch auf den Wortlaut der Vereinbarung an.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12321.03.2022 17:40:03
Status:
Lehrling
(1312 Beiträge, 183x hilfreich)

Ein Rauchverbot gibt es auch für möbiliert vermieteten Wohnraum nicht.
D.h. der Mieter und auch sein Besuch darf grundsätzlich in der Wohnung rauchen, egal ob er sich vorher als Nichtraucher ausgegeben hat oder nicht.

Ob ein Schadensersatzanspruch besteht kommt wohl auf den Einzelfall an. Aber selbst wenn ein Schadensersatzanspruch bestünde ob wäre er nur in der Höhe des Zeitwertes des Sofa (nicht der Neuwert) vor den Schadenseintritt. Wenn das Sofa nach dem Schadenseintritt noch einen Wert besitzt, so müsste es ggf. auf verlangen verkauft und der Erlös ebenfalls von der Schadenssumme abgezogen werden, oder aber (wenn der Geschädigte es behalten will) es wird der Restwert des Sofa gegengerechnet.

Es gilt der Grundsatz das sich der Geschädigte durch den Schadensfall nicht bereichern darf.

-- Editiert von Alter Sack am 03.01.2022 15:19

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von mwe):
Sachschaden bei Untermiete
Da käme das Unterforum *Schadensersatz* eher in Frage als *Mietrecht*. Und vermutlich auch *Versicherungsrecht*.
Zitat (von mwe):
Hat der Untermieter dann Anspruch auf das alte Sofa?
Könnte möglich sein.

Seltsam, dass nur noch das alte Sofa riecht. Woher weißt du, dass der Geruch nicht mehr raus geht?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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