Samstags Waschen nur bis 12 Uhr??

30. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Bodomat
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Samstags Waschen nur bis 12 Uhr??

Hallo,

ich wohne in einem 6-Parteien-Haus im ersten Stock zur Miete. Unter uns wohnt ein Eigentümer im Erdgeschoß, über dem Waschkeller. Dieser fühlt sich durch den "Lärm" der Waschmaschinen gestört und hat wohl vor geraumer Zeit (vor meinem Einzug in das Haus) auf einer Eigentümerversammlung durchgesetzt, dass Sonntags nicht gewaschen werden soll (worauf ich mich noch einlassen kann), und Samstags die Maschinen ab 12 Uhr mittags schweigen soll.

Dieser Beschluss wurde mir bei Unterzeichnung des Mietvertrages nie ausgehändigt oder irgendwie mitgeteilt, noch gibt es einen Hinweis in der Hausordnung. Bisher habe ich und auch andere Bewohner des Hauses immer Samstags Nachmittags waschen können, nur seit kurzem macht unser Unter-Nachbar Ärger deswegen und pocht auf diese Abmachung

Kann mir da jemand sagen, wie hier die Lage ist? Kann man das überhaupt verlangen, dass Samstag Nachmittag nicht mehr gewaschen werden darf?

Besten Dank schon mal im Voraus!

Gruß

bodomat

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1426x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
M.S.G.
Status:
Beginner
(136 Beiträge, 29x hilfreich)

@Bodomat

Es ist zwischen Samstag und Sonntag zu unterscheiden ;-)

Regelmäßig sind immer die gesetzlich vorgegebenen Ruhezeiten einzuhalten:

Bundesweit: nachts zwischen 22 und 6 Uhr;
möglicherweise eingeschränkt zwischen 20 und 22 Uhr und zwischen 6 bis 8 Uhr;

sonntags ganztägig;

Es ist in einigen (vielen?) Orten an Werktagen (MO bis SA) neben den bundesweit gesetzlichen Regelungen zusätzlich auch eine ‚Mittagsruhezeit’ einzuhalten:
entweder zwischen 12 und 14 Uhr oder zwischen 13 und 15 Uhr
- solche Ruhezeiten sind kommunal unterschiedlich.

Möglicherweise gibt es ‚für das Haus’ zusätzlich besondere Regelungen. Solche müssen aber rechtswirksam einbezogen worden sein; vor Einzug bekannt.

Regelmäßig ist außerhalb der Ruhezeiten vermeidbarer Lärm zu unterlassen (trifft auf jeden vermeidbaren Lärm zu, nicht aber auf Waschmaschinenbetrieb!)

Grundsätzlich sollte gegenseitige Rücksichtnahme selbstverständlich sein in einem Mehrfamilienhaus – egal, ob nur Mieter oder Vermieter dort wohnen und ob ein Haus mehr oder weniger hellhörig ist. (nebenbei: auch VM müssen sich so verhalten wie es Mieter müssen: mietgerecht).

Falls WaMa-Geräusche aus Waschkeller oder Bad derart laut zu hören sind, dass andere Bewohner gestört sind, liegt offenbar eine nicht genügende Schalldämmung vor.

Ich würde den Eigentümer fragen, welchen Lärm er hört. („Wasserziehengeräusch“, „Drehen“ der WaWa oder den Schleudergang ?

Möglichkeit zum Beheben des WaMaLärms (besonders beim Schleudern):
Durch eine Unterlage (z.B. Styropor) kann der Lärm (meist) problemlos abgestellt werden und sowieso sollten die Füße der WaMa entsprechend herausgedreht werden, bis die WaMa ‚in der Waage’ steht.

Generell:
Wenn LAUTE Geräte/Apparate/Maschinen grundsätzlich nur in der Zeit zwischen 15 und 19 Uhr benutzt werden, werden weder Tag- noch Nachtschichtler in ihrem wohlverdienten Schlaf oder in ihrer Ruhe gestört. Jeder Bürger hat das Recht auf Ruhe. (4 Std sollten reichen, um alle LAUTEN Hausarbeiten zu schaffen oder von Maschinen erledigen zu lassen – auch z.B. für mind. 2 WaMa-Ladungen, Staubsauger, Spülmaschine). (Lediglich bei Ein- oder Auszügen sind LAUTE Zeiten zwangsläufig lääänger).

Gruß M.S.G.

… und gleich wird die WaMa angeschmissen

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