Sanierung Fassade, Balkon, Keller- Mietminderung

1. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
beijing
Status:
Praktikant
(960 Beiträge, 240x hilfreich)
Sanierung Fassade, Balkon, Keller- Mietminderung

Hallo!

Unser Vermieter teilte uns letzte Woche mit, dass er ab Mitte Februar unser Wohnhaus (10 Mietparteien) sanieren wird.
Vorgesehen sind Wärmedämmung der Fassade, Erneuerung der Loggien und Wärmedämmung der Kellerdecken sowie Neustellung der Kellerboxen.
Die Sanierung ist veranschlagt von Mitte Februar bis Ende Oktober.
Man teilte uns mit, dass eine Mietminderung von 10% der Kaltmiete für die tatsächliche Bauzeit möglich wäre.
Dass eine Sanierung notwendig ist, ist uns klar. Aber ob nun die Wärmedämmung tatsächlich Einsparungen bringt nicht so ganz.
Uns kommen 10% für diese Ausmaße recht wenig vor. Das wären in unserem Fall 27 Euro.
Auch, dass wir nunmehr nicht mal mehr 2 Monate Zeit haben unsere Keller und Loggien zu beräumen, finden wir schon etwas dreist.
Wer kann uns Tipps geben? Wer kennt sich damit aus?

LG beijing

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6 Antworten
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#2
 Von 
Monopolist
Status:
Schüler
(276 Beiträge, 128x hilfreich)

Also 2 Monate ist jetzt wirklich ein angemessener Zeitraum.
Da könnt ihr nichts machen, warum auch.

quote:

10% Nutzungsentzug Kellerraum AG Köln WuM 1981, U19



Wenn ihr in solch einer Wohnung wohnt die nur 270 Euro im Monat kostet, kling natürlich 27 Euro echt wenig.
Aber es geht nunmal nicht drum wieviel ihr Zahlt.
Alleine der Prozentsatz.

Anhand der Miethöhe, kann man schon erahnen das sich das Haus in einem echt schlechten Zustand befindet.





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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Auch, dass wir nunmehr nicht mal mehr 2 Monate Zeit haben unsere Keller und Loggien zu beräumen, finden wir schon etwas dreist. <hr size=1 noshade>

Damit auch die Messis und Mieter mit Platzproblemen die Möglichkeit haben, ihre gelagerten Sachen rechtzeitig umzulagern bzw. zu entsorgen, hat der Gesetzgeber gemäß § 554 BGB bestimmt, das der Vermieter 'dem Mieter spätestens 3 Monate vor Beginn der Maßnahme deren Art sowie voraussichtlichen Umfang und Beginn, voraussichtliche Dauer und die zu erwartende Mieterhöhung in Textform mitzuteilen' hat.


Erfolgt diese Mitteilung nicht in der gesetzlichen Form, muss man die Modernisierung nicht dulden.
Der Vermiter muss dann unter Umständen alles verschieben.



quote:<hr size=1 noshade>Uns kommen 10% für diese Ausmaße recht wenig vor. Das wären in unserem Fall 27 Euro. <hr size=1 noshade>

Dann wird die nachfolgende Mieterhöhung wohl auch als recht wenig empfunden werden - das freut das Vermieterherz.

Ansonsten hängt die Minderung vom Ausmaß der Belästigung ab.
Eine Loggia die im Sommer nicht nutzbar wäre, würde eine andere Minderung auslösen als eine die im Winter nicht nutzbar wäre.

Im Zweifelsfalle führt man ein 'Bautagebuch' in dem alles entsprechend beweissicher dokumentiert wird und lässt einen Richter entscheiden, wenn der Kompromiss aus der nachverhandlung mit dem Vermieter einem nicht zusagt.


Desweiteren hat der Vermieter gemäß § 554 BGB angemessene Aufwendungen z.B. für die Zwischenlagerung des Kellergutes zu ersetzen bzw. kann er ersatzweise selbst für die Zwischenlagerung sorgen.





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#4
 Von 
beijing
Status:
Praktikant
(960 Beiträge, 240x hilfreich)

Hallo!

Erst einmal vielen Dank für Eure Antworten.
Also zum ersten zahlen wir nicht "nur" 270 Euro. Sondern ca. 270 Euro ist die Nettokaltmiete, die hier noch nie angepasst wurde und für Berlin wirklich sehr günstig ist.
Insgesamt zahlen wir 518 Euro für knapp 82 qm. Im Nachhinein wird sich die Miete um ca. 100 Euro erhöhen. Und ab 2016 wird der Vermieter jährlich die 11% der Baukosten (gesetzlich hat der Vermieter die Möglichkeit)auf die Miete aufschlagen.
Aber das tut nichts zur Sache.
Der Balkon ist wohl über den ganzen Sommer vorraussichtlich nicht nurzbar. Der Keller zeitgleich nicht.
Der Vermieter sorgt wohl für Container, in denen die Mieter ihre Habseligkeiten aus Keller und Balkon unterstellen können. Genaueres erfahren wir Mieter aber auch erst ab der 3. KW.

Meine eigentliche Frage ist aber die, ob es irgendwo nachzulesen ist, wieviel Mietminderung in unserem Falle zutreffen könnten.

Und um auf die Frage einzugehen, wie lange man denn braucht um Keller und Loggia zu beräumen, zu antworten:
es geht nicht darum wie lange wir brauchen, sondern dass 9 Wochen vorher erst die Ankündigung kam und das wohl wie oben geantwortet wurde sehr kurzfristig ist.

Nun gut, vielleicht kann mir ja jemand Quellen aufzeigen, in denen man die Höhe der Mietminderungs- Möglichkeiten nachlesen kann.

Vielen Dank!
LG beijing

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#5
 Von 
beijing
Status:
Praktikant
(960 Beiträge, 240x hilfreich)

Hallo nochmal!

Also, ich hab mich mal ein bisschen durch gegoogelt und bin darauf gestoßen, dass es wohl ab diesem Jahr eine Gesetzesänderung gibt, die besagt, dass der Vermieter bei einer energetischen Sanierung, wie es bei uns sein wird, dem Mieter gar keine Mietminderung mehr zugestehen muss.
Daher können wir wohl zufrieden sein, wenigstens die angebotenen 10% zu bekommen.

Falls doch noch jemand Tipps hat, bitte posten.

Vielen Dank!

beijing

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:
Meine eigentliche Frage ist aber die, ob es irgendwo nachzulesen ist, wieviel Mietminderung in unserem Falle zutreffen könnten.

Ja, im BGB. Dieser spricht eine Mietminderung vom 0% bis 100% in abhängigkeit von dem Ausmaß der Einschränkung / Grad der Belästigung zu.

Ein Anhaltspunkt wäre das Angebot des Vermieters, diese spricht von 10% Mietminderung.

Ist man sich uneinig, wird das anhand der individuellen Situation von einen Gericht entscheiden, welche Minderung angemessen war.



Man kann auch mit dem Vermieter verhandeln.
20% Minderung gegen Zustimmung zu den Bauarbeiten.
Dürfte den Vermieter wohl insgesamt weniger Kosten, als alles zu verschieben.





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