Sanierung durch Vermieter ohne OK des Mieters

19. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
oglinda
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)
Sanierung durch Vermieter ohne OK des Mieters

Hallo liebe Gemeinschaft,
es betrifft nicht mich persönlich, ich versuche nur einer Familie mit 2 kleinen Kindern zu helfen, die der deutschen Sprache leider noch nicht so gut mächtig ist, Zustand, den der Noch- (bald Ex-)Vermieter anscheinend versucht, ein wenig auszunutzen.

Folgender Sachverhalt:
Familie hat andere Wohnung gefunden, die zur Diskussion stehende gekündigt und einige Nachmieter vorgestellt in der Hoffnung, dass sie dann vorzeitig aus dem alten Mietvertrag entlassen wird. Der alte Vermieter (mit der sich jetzt die Familie "rumschlägt") hat keinen Nachmieter akzeptiert, so dass die Familie bis Ende Juli doppelt Miete zahlen muss.
Die alte Wohnung wurde übergeben (bei Auszug renoviert) und auch ohne Probleme vom Vermieter übernommen (Übergabeprotokoll!). Auch die gesamte Kaution wurde schnell ausgezahlt, Schlüssel wurden übergeben.
Meine Bekannten mussen bis Ende Juli noch Miete zahlen, allerdings haben sie per Zufall (sie gingen eines Tages am Wohnhaus, in dem sich ihre alte Wohnung befindet, spazieren) festgestellt, dass ihre alte Wohnung plötzlich saniert (!) wird! Sie haben viele Fliesen (Wand, Boden) und noch einige andere Sachen vor dem Wohnhaus gesehen und ganz klar gehört, dass in der Wohnung gebohrt wird (Wohnung ist im 3. Stock, alle Fester waren tagsüber wegen der Hitze offen, man könnte klar Zerbrechliches (Fliesen?) zu Bruch gehen hören). Ein Nachbar beschwerte sich dann über den länger andauernden Lärm und sagte Ihnen, dass der Vermieter anscheinend überall neue Fliesen anbringt (auch auf dem Boden, wo vorher Laminat war). Die Maßnahmen sind jetzt wohl beendet und höchstwahrscheinlich auch ein neuer Mietvertrag unterschrieben (das Wohnhaus liegt mitten im Zentrum, dort sind Wohnungen sehr begehrt).
Nach meiner Info sind das eindeutig Sanierungsmaßnahmen, worüber der Vermieter meine Bekannten allerdings nicht informiert hat, obwohl sie noch bis Ende Juli Mieter der Wohnung sind. Daher haben meine Bekannten die Miete für Juli nicht bezahlt und prompt eine Mahnung bekommen.
Frage: Darf der alte Vermieter das, was er gemacht hat, nach dem Motto "Ihr habt mir ja die Schlüssel übergeben, also kann ich rein und machen, was ich will", oder haben meine Bekannten recht? Falls der Fall 50/50 steht, können sie die Miete für Juli mindern? Wenn ja, um wie viel?
Vielen Dank im Voraus für die Hilfe.
LG

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
TF1970
Status:
Lehrling
(1167 Beiträge, 314x hilfreich)

Zitat (von oglinda):
Die alte Wohnung wurde übergeben (bei Auszug renoviert) und auch ohne Probleme vom Vermieter übernommen (Übergabeprotokoll!). Auch die gesamte Kaution wurde schnell ausgezahlt, Schlüssel wurden übergeben.


Damit hat der alte Mieter die Verfügungsgewalt an den Vermieter übergeben. Der alte Mieter muss sich jetzt nicht mehr um die Wohnung kümmern, der Vermieter kann dort loswerkeln. Einzig wenn er im Zeitraum der Mietzahlung schon weitervermietet könnte man die Miete einbehalten.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2420x hilfreich)

Die vorstehende Antwort ist nicht richtig.
Wenn der Vermieter die Wohnung derart "gründlich" bearbeitet hat, dann war sie für diesen Zeitraum wohl kaum noch bewohnbar. Da könnte man die Miete entsprechend mindern, denn die Miete wurde für eine voll bewohnbare Wohnung gezahlt.
Außerdem hätte man, da die Sanierung ohne Absprache durchgeführt wurde, fristlos kündigen können. Da die Wohnung jetzt allerdings wohl wieder o.k. ist, ist es dafür eher zu spät.

Man darf nämlich, auch wenn man die Wohnung schon zurückgegeben hat, die Wohnung durchaus wieder vom Vermieter fordern und wieder nutzen. Umgekehrt hätte der Vermieter sie noch nicht zurückzunehmen brauchen.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9888 Beiträge, 4480x hilfreich)

Ich stimme quiddje zu. Die Tauglichkeit der Wohnung war während der Sanierung gemindert. Vermutlich sogar so stark, dass sie unbewohnbar war und damit für die Zeit eine Mietminderung von 100% möglich wäre. Aber das muss der Mieter beweisen!

Offenbar gibt es einen Nachbarn, der zumindest Auskunft über lautstarke Arbeiten geben kann. Wann haben diese Arbeiten denn begonnen? Ab dem Tag würde ich als Mieter eine Mietminderung von 100% ansetzen und damit die Miete nur anteilig bis zum Vortag zahlen.

Ein wenig einschränken möchte ich noch meine Aussage zur Beweisführung von oben. Der Vermieter hat sich selber ins Unrecht gesetzt, indem er unabgesprochen Renovierungen vorgenommen hat. Damit hat er dem Mieter die Möglichkeit genommen, das Ausmaß der Beeinträchtigung zu dokumentieren. Aus dieser Vertragsverletzung darf der Vermieter meiner Meinung nach keine Früchte ernten. Von daher wird der Mieter meiner Meinung nach erstmal nur beweisen müssen, ab wann und dass solche Arbeiten in der Wohnung vorgenommen wurden. Danach obliegt es dem Vermieter zu beweisen, warum die Wohnung dennoch benutzbar war.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.006 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen