Sanierung einer öffentlichen Tiefgarage unter Wohnhaus - nächtliche Lärmbelästigung Mietminderung

7. März 2022 Thema abonnieren
 Von 
amz488701-39
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Sanierung einer öffentlichen Tiefgarage unter Wohnhaus - nächtliche Lärmbelästigung Mietminderung

Angenommen eine öffentliche TG unter einem Wohnhaus würde seit Monaten saniert. Für die tägliche Lärmbelästigung (abfräsen der Fahrbahn o. ä.) hätte man sich auf eine geringe Mietminderung geeinigt. Nun käme heute ggf. ein Aushang, das ab heute z.B. für 14 Tage auch Nachts gearbeitet würde und mit Lärm zu rechnen sei... und die Arbeiten seien mit dem Umweltbundesamt abgestimmt... Also es hätte keine Vorwarnung gegeben, vielleicht hätte man Urlaub geplant... Meine Fragen: Könnte man die Bauarbeiten stoppen z.B. einstweilige Verfügung etc.? Wären für eine Tag- und Nachtbaustelle 100% Mietminderung angebracht? Für diese Zeit würde ich in ein Hotel ziehen, könnte ich den Vermieter an den Mehraufwendungen beteiligen?
Vielen Dank im Voraus

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von amz488701-39):
Könnte man die Bauarbeiten stoppen z.B. einstweilige Verfügung etc.?

Wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen, ja.



Zitat (von amz488701-39):
Wären für eine Tag- und Nachtbaustelle 100% Mietminderung angebracht?

Wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen, ja.



Zitat (von amz488701-39):
Für diese Zeit würde ich in ein Hotel ziehen, könnte ich den Vermieter an den Mehraufwendungen beteiligen?

Wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen, ja.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9870 Beiträge, 4477x hilfreich)

Da niemand einschätzen kann, was diese Einigung zu einer geringen Mietminderung genau umfasst, ist eine Antwort nicht möglich. Also fangen wir erstmal da an: Gibt ein Schriftstück zu dieser Einigung und wenn ja was steht da wortwörtlich drin?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Da nun die erste Arbeitsnacht vorbei ist, wie sieht es auch mit den Details?




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.760 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen