Hallo,
obwohl die Genehmigung von Sat-Antennen für Ausländer bestimmt schon öfter gefragt würde, hoffe ich zu meinen speziellen Fall hier Hilfe zu bekommen.
Ich wohne seit kurzen zur Miete in Erdgeschoss eine 6-Stockigen Mietshaus. Als Brite möchte ich natürlich auch Britisches Fernsehen über Astra 2 Empfangen. Bei den Mietverhandlungen habe ich stets gesagt dass für mich Bedingung ist, eine Sat-Antenne installieren zu dürfen. Dies würde von Vermieter und der Vermittler stets zugesagt mit der Bedingung der Außenwand darf nicht beschädigt werden. Ich sah bereits mehrere Sat-Antennen am Balkon von anderem Mieter in der Anlage die ich als Bestätigung der Genehmigungsfähigkeit sah. Daraufhin habe ich den Mietvertrag unterschrieben.
Da ich ein Garten mit Südlage habe, wollte ich dort eine Sat-Antenne montieren (der Vermieter hat ja zugesagt) und habe bei dem Hausmeister um seinen Rat gefragt. Er informierte mich dass Sat-Antennen General verboten sind (laut Eigentümergemeinschaft) und es wird gegen andere Mieter auf Entfernung geklagt.
Ich stellte durch meinen Vermieter (der weiterhin uns unterstützt) einen Antrag auf genehmigung bei der nächsten Eigentümerversammlung. Durch Krankheit war meine Vermieter verhindert. Da der Nachbar der Vorsitzende der Eigentümergemeinschaft ist, habe ich ihm gefragt wie unseren Antrag ausging. Er sagte mir es würde abgelehnt und hat ausführlich erklärt wie nun noch stärker gegen die bereits vorhandenen Satellitenschlüssel geklagt wird. Ich sagte ihm dass ich als Brite einen Recht auf Empfang meine Heimatsender habe. In vorhandenen Kabelnetz (NetCologne) gibt es schließlich nur BBC World). Er sagte nur, mein Vermieter muss sich einen anderen weg finden meine Programme zur Verfügung zu stellen, einen Sat-Schlüssel dürfte ich jedenfalls nicht haben.
Daraufhin habe ich einen Anwalt eingeschaltet um gegen diese Entscheidung zu klagen (es gibt eine Frist von nur einen Monat dafür) nur um festzustellen dass mein Antrag bei der Versammlung doch zugestimmt würde bei 2 Gegenstimmen, allerdings nur bei Montage auf dem Dach. Der Nachbar hat mich angelogen und mir einiges an unnötigen Rechtskosten verursacht!!!
Ich habe daraufhin einen Kostenvoranschlag machen lassen und die Montagekosten einschließlich Kabelverlegung liegen bei ca. 2000 Euro!!! Auf dem Dach müsste ein aufwendiger Rahmen aufgebaut werden (es darf keine Wand angebohrt werden) und die Leitungen müssen aufwendig verlegt werden. Auch innerhalb der Wohnung mussten die Kabel von der Diele ins Wohnzimmer durchs Zimmer verlegt werden (kein passendes Leerrohr). Eine sehr aufwendige und kostspielige Angelegenheit.
Was soll ich nun machen.
1. Die Mietvertrag kündigen und woanders eine Wohnung suchen mit billigere Sat-Möglichkeiten (aber die Umzugskosten sprechen dagegen)
2. Die 2000 Euro selber zahlen (bei Auszug musste ich auch für die Entfernung nochmals bezahlen)
3. Trotzdem Sat-Schlüssel in Garten stellen (z.B. mit beweglichen Standfuß) und warten bis die auf Entfernung klagen.
4. Einen Rundschreiben an die Mitmieter/Eigentümer schreiben und fragen ob die ebenfalls gegen Kostenbeteiligung auch GB-TV haben wollen.
5. Eine andere Lösung finden, z.B. eine Gartenhäuschen kaufen und in den Häuschen einen Sat-Antenne verstecken...
Meine weiteren Fragen:
Kann ich meine Anwaltskosten gegenüber der Nachbar geltend machen?
Kann ich einen Teil der Kosten von meinen Vermieter, bzw. der Eigentümergemeinschaft verlangen?
Gibt es einem Limit für meine Kostenbeteiligung (ich kann nichts dafür dass diese in 2001 gebaute Anlage nur einen solchen teueren Aufbau und Leitungsweg zulässt).
Ich bin für jeden sinnvollen Tipp dankbar.
Gruss
Peter
Sat-Empfang für Englisches Fernsehen
Meiner Meinung nach sollte der Ra die Kosten beim Gegner einfordern, wäre hier die Eigentümergemeinschaft, da das Recht auf die Sat Antenne ja unbestritten ist und auch nicht am Beschluss einer Eigentümergemeinschäft hängt.
Erkundige Dich, welche Programme Du bei Netcologne über einen Zusatzgerät ggf. PayTV empfangen könntest.
Weiterhin solltest Du Dich erkundigen (der Ra soll mal den MV püfen!), ob der Garten mitgemietet ist oder lediglich mitgenutzt werden darf. Ist der Garten zur Wohnung mitgemietet, darfst Du dort auch eine Antenne aufstellen, allerdings ohne Betonsockel. (genau wie ein Sandkasten oder eine Kinderschaukel)
Grüße Susanne
Deutsche in Köln
Hast Du denn auch einen Balkon? Dann wäre es ggf. möglich, den SAT-Empfänger dort zu positionieren. Schon mal ausprobiert oder ist die Ausrichtung falsch?
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Die Genehmigung für die Installation einer Sat-Anlage muss einstimmig erfolgen, da es sich um eine bauliche Änderung handelt.
Da es zwei Gegenstimmen gab, wurde der Antrag also abgelehnt.
Daher hat nicht etwa der Nachbar Dir eine falsche Information gegeben, sondern Dein Anwalt hat das Abstimmungsergebnis falsch interpretiert.
Hi SueCologne,
wenn es so eindeutig ist, wieso gibt es soviele Rechtstreits um Sat-Schlüssel und Eigentümergemeinschaften. Kannst Du Urteile, Gesetzte zitieren die Deine Meinung bestätigen?
NetCologne bietet bestenfalls BBC World (und BBC World ist in GB nicht zu Empfängen), alle anderen Britischen Sender (BBC1-4, ITV1-4, C4, five, usw) sind NICHT in Kabelnetz vorhanden.
Ich werde mich erkündigen ob das Garten mitgemietet oder mitgenutzt wird. Mein Garten kann jedenfalls nicht von andere Mieter genutzt werden.
Wieso "ohne Betonsockel" gibt es da auch Urteile? Ich habe irgendwo gelesen "nur mit Betonsockel (beweglich)".
Mein Garten hat jedenfalls Südlage, ideal um einen Sat-Anlage zu installieren von technische sicht. Nur ist es mir von der Eigentümergemeinschaft verboten worden es in Garten aufzustellen.
Das 2 Gegenstimmen ausreichen soll (bei ca. 100 Eigentümer) um meine rechte auf GB-TV zu beschneiden verstehe ich nicht. Sind meine Grundrechte höhe gestellt aus die Entscheidung eine Eigentümergemeinschaft. Jedenfalls darf ich schon eine Anlage auf das Dach stellen (wenn ich bereit bin 2000 Euro dafür zu zahlen).
Das 2 Gegenstimmen ausreichen soll (bei ca. 100 Eigentümer) um meine rechte auf GB-TV zu beschneiden verstehe ich nicht.
Mußt Du eben noch ein paar Wochen warten. Nach Inkrafttreten der WEG-Rechtsreform ist keine Einstimmigkeit bei baulichen Veränderungen mehr erforderlich; es reicht eine qualifizierte Mehrheit, die bei 98 von 100 vorliegt.
@Brite: Ist mir nicht bekannt, dass es viele Rechtstreitigkeiten gibt, Urteile dazu gibt es ausreichend. Daher bin ich auch der Meinung, dass es nicht möglich ist, dass eine Eigentümergemeinschaft gegen geltendes Recht entscheiden kann.
Genausowenig kann es verboten sein, sie im mitgemieteten Garten aufzustellen.
Das sollte allerdings auch Dein Anwalt wissen!!!
Grundsätzlich ist es so, dass der VM dem Wunsch des Ausländers nachkommen muss, wenn es eine andere Möglichkeit (über Zusatzgerät zum Kabelempfang) nicht gibt.
Der VM bestimmt aber den Aufstellort und der Antragsteller (DU!) bezahlt Kosten der Antenne und der fachmännischen Montage.
Wenn Dir das zu teuer ist, hast Du einfach Pech gehabt.
-----------------
"MfG
Susanne"
Das 2 Gegenstimmen ausreichen soll (bei ca. 100 Eigentümer) um meine rechte auf GB-TV zu beschneiden verstehe ich nicht.
Das ist aber trotzdem so. Genau genommen ist sogar Allstimmigkeit gefordert, d.h. sogar noch die Zustimmung der Eigentümer, die nicht anwesend waren.
Dies ändert sich durch die Reform des WEG auch nicht, wie mortinghale meint. Auch der neue § 22 Abs. 1 WEG
sieht eine Einstimmugkeit vor. Nur unter den Voraussetzungen des neuen § 22 Abs. 2 WEG
kann in Zukunft mit 3/4-Mehrheit abgestimmt werden.
Und hier ein Link zu dieser Thematik:
http://www.fiersbach.de/html/satellitenschussel.html
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