Sat Schüssel demontage

20. April 2016 Thema abonnieren
 Von 
go439792-28
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Sat Schüssel demontage

Hallöchen,
ich hatte heute einen Zettel im Briefkasten(an alle Mieter gerichtet), dass wir unsere Sat Schüsseln in den nächsten 10 Tagen demontieren sollen, mit der Begründung das ein Breitbandanschluss von Telecolumbus vorliegt.

Nun sind es aber mehrere Probleme die mich Stören.
Ich hatte in meiner alten Wohnung Jahrelang nur Stress und Streit mit Telecolumbus, pausenlos Totalausfälle, Mahnungen obwohl alle Rechnung immer Pünktlich beglichen wurden usw..

Ich habe mir geschworen NIE WIEDER TELECOLUMBUS.
Darf mich der Vermieter wirklich diesen Anbieter aufzwingen?

Dann kommt dazu ich habe einen Sat Receiver im wert von 700€.
Und einen Jahresvertrag für Pay TV.

Ohne die Schüssel könnte ich den 1,5Jahre jungen 700€ Receiver wegwerfen und wer ersetzt mit die kosten für das PayTV abbo?

Die Schüssel ist NICHT an der Hauswand angebracht sondern an einer Schiene von meinem Sonnenschutz!

Gibt es möglichkeiten der aufforderung der demontage zu wiedersprechen? Denn ich bin wirklich nicht bereit dieser ***************firma(bitte den Audruck entschuldigen) Geld in den Rachen zu werfen.
Ich muss doch ein Recht haben meinen TV Anbieter selbst auszusuchem?

Ich hoffe Ihr habt reichlich Tips und Ratschläge für mich.
LG



-- Editiert von Moderator am 20.04.2016 15:01

-- Thema wurde verschoben am 20.04.2016 15:01

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat:
Darf mich der Vermieter wirklich diesen Anbieter aufzwingen?


Ja.
Zitat:
Dann kommt dazu ich habe einen Sat Receiver im wert von 700€. Und einen Jahresvertrag für Pay TV. Ohne die Schüssel könnte ich den 1,5Jahre jungen 700€ Receiver wegwerfen und wer ersetzt mit die kosten für das PayTV abbo?


Keiner.

Zitat:
Gibt es möglichkeiten der aufforderung der demontage zu wiedersprechen?


Wenn die Schüssel von außen nicht zu sehen ist, kann sie bleiben. Und wenn im Haushalt ein Ausländer wohnt und dessen Heimatsender über Kabel nicht zu empfangen ist.

Zitat:
Denn ich bin wirklich nicht bereit dieser ***************firma(bitte den Audruck entschuldigen) Geld in den Rachen zu werfen.


Wenn im Mietvertrag die Kabelgebühren stehen oder auf die Betriebskostenverordnung Bezug genommen wurde, wird die Kabelgebühr trotzdem über die NK gezahlt werden müssen.

Zitat:
Ich muss doch ein Recht haben meinen TV Anbieter selbst auszusuchem?


Dieses Recht gibt es nicht (Leider!)

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39755x hilfreich)

Als erste wäre doch mal zu klären, was genau steht denn in der Montageerlaubnis des Vermieters?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von go439792-28):
Hallöchen,
ich hatte heute einen Zettel im Briefkasten(an alle Mieter gerichtet), dass wir unsere Sat Schüsseln in den nächsten 10 Tagen demontieren sollen, mit der Begründung das ein Breitbandanschluss von Telecolumbus vorliegt.
Wenn bisher keine andere Empfangsmöglichkeit außer Sat bestanden hatte, kann nicht von heute auf morgen einfach eine Anschlusspflicht entstehen.
Ansprechpartner hierbei ist die Bundesnetzagentur.

Und einen Jahresvertrag für Pay TV.

Wenn das Pay TV nicht vom Kabelanbieter zu empfangen ist, schaut es auch wieder schlecht aus. Es gibt durchaus Anbieter welche nicht im Kabelnetz zu empfangen sind.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
go439792-28
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Also de Anschluss bestand schon vorher, aber wir wurden nie drauf aufmerksam gemacht, dass das anbringen bon schüsseln verboten ist. Und im Mietvertag steht nichts darüber drin.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
go439792-28
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Also de Anschluss bestand schon vorher, aber wir wurden nie drauf aufmerksam gemacht, dass das anbringen bon schüsseln verboten ist. Und im Mietvertag steht nichts darüber drin.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
negotio
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Als erste wäre doch mal zu klären, was genau steht denn in der Montageerlaubnis des Vermieters?

Wenn eine solche vorliegt könnte man sich auf einen Bestandsschutz berufen. Wenn allerdings die Montage ohne Einverständnis erfolgte wird das schwieriger. Da entsteht ein Bestandsschutz erst, wenn die Sat-Anlage entsprecht lange mit Kenntnis der Vermieters geduldet wurde.
Beim Pay-TV-Abo könnte eine außerordentliche Kündigung in Betracht kommen, da sie ohne Verschulden nicht mehr in der Lage sind seine Dienstleistung in Anspruch zu nehmen. Das heißt er kann seine Leistung nicht mehr erbringen. Der Anbieter Sky wird meines Wissens allerdings mit einem Teilprogramm bei Telecolumbus eingespeißt. Andere Pay-TV-Sender unterliegen unter Umständen aber dem Landesrecht des Anbieters.
Bei einer Montageerlaubnis könnten sie unter Umständen Ersatz für ihre nun nutzlos gewordenen Investitionen verlangen. Baut ein Mieter mit Einverständnis des Vermieters eine neue Etagenheizung ein und läßt der Vermieter später eine neue Zentralheizung installieren, kann der Mieter für diese nun sinnlose Investition Ersatz verlangen. Ihre Investitionen könnten in meinen Augen vergleichbar gesehen werden.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9885 Beiträge, 4480x hilfreich)

Zitat (von go439792-28):
Also de Anschluss bestand schon vorher, aber wir wurden nie drauf aufmerksam gemacht, dass das anbringen bon schüsseln verboten ist. Und im Mietvertag steht nichts darüber drin.

Andersrum wird ein Schuh draus: Ihr hättet eine Erlaubnis gebraucht. Ohne diese war das Anbringen der Antenne nicht zulässig. Das ergibt sich daraus, dass sie, wenn sie von aussen zu sehen ist, die Aussenansicht des ganzen Gebäudes verändert.

Eine Möglichkeit wäre also, dass Ding von aussen nicht sichtbar anzubringen. Es gibt Seiten, auf denen das Aufstellen von Antennen innerhalb der Wohnung (also hinter dem Fenster) diskutiert wird. Je nach Fensterglas scheint aber die Empfangsqualität sehr miserabel zu sein.

Manchmal versuchen Mieter auch, "mobile" Sat-Anlagen auf Ständern auf dem Balkon zu plazieren. Grund dafür ist, dass mobile Anlagen keine Bauliche Veränderung sind. Das soll dann letztlich wie Gartenmöbel zählen und dadurch vom Vermieter nicht verboten werden können. Ob das aber wirklich so durchgeht, kann ich nicht beurteilen.

Wenn du einen Jahresvertrag für PayTV abgeschlossen hast, welches nur über Sat ausgestrahlt wird, so kannst du versuchen, mit dem Vermieter zu reden. Bisher hat er die Antenne ja geduldet. Vielleicht ist er bereit die Antenne bis zum Ablauf des Vertrages weiter zu dulden, wenn du vertraglich zusicherst, sie danach abzumontieren. Ein Anrecht darauf hast du meiner Meinung nach jedoch nicht.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat:
Also de Anschluss bestand schon vorher,

Soll bedeuten, das Schüssel, Kabel und SAT-Anschlussdose bereits bei Besichtigung/Anmietung vorhanden war?
Oder der Kabel-Anschluss?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Zitat:
Und wenn im Haushalt ein Ausländer wohnt und dessen Heimatsender über Kabel nicht zu empfangen ist.


Nicht nur über Kabel. Laut mehrerer Urteile besteht auch dann kein Anspruch auf eine Schüssel, wenn Heimatkanäle über Internet zu empfangen sind. Selbst ein älteres Ehepaar, das gar keinen Computer hatte, war daher mit seiner Forderung nach einer Schüssel vor Gericht abgeblitzt.

Selbst wenn du eine Schüssel so hinstellst, dass sie von außen nicht zu sehen ist, bist du dann allerdings trotzdem verpflichtet, die monatlichen Kabelgebühren zu zahlen, wenn sie als BK-Kosten im Mietvertrag stehen.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von Anjuli123):
Zitat:Und wenn im Haushalt ein Ausländer wohnt und dessen Heimatsender über Kabel nicht zu empfangen ist.
Nicht nur über Kabel. Laut mehrerer Urteile besteht auch dann kein Anspruch auf eine Schüssel, wenn Heimatkanäle über Internet zu empfangen sind. Selbst ein älteres Ehepaar, das gar keinen Computer hatte, war daher mit seiner Forderung nach einer Schüssel vor Gericht abgeblitzt.
Selbst wenn du eine Schüssel so hinstellst, dass sie von außen nicht zu sehen ist, bist du dann allerdings trotzdem verpflichtet, die monatlichen Kabelgebühren zu zahlen, wenn sie als BK-Kosten im Mietvertrag stehen.


Kannst du das Urteil mit dem älteren Ehepaar mal posten?

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Zitat:
Kannst du das Urteil mit dem älteren Ehepaar mal posten?


Schwerlich. Ich hatte das nicht im Internet gefunden, sondern in einer Zeitschrift. Ich habs zwar gesammelt, aber es ist ein paar Jahre her und ich weiß grad beim besten Willen nicht wo in den vielen Ordnern... Aber ich hab was Ähnliches gefunden. Es ging um ein griechisches Rentnerpaar. Ich tipps mal ab:

Zitat:
Ohne Hinzutreten besonderer Umstände sei der Empfang von Heimat-Sendern über das Internet stets zumutbar und damit ein sachlicher Grund für den Vermieter erkennbar, die begehrte Zustimmung zur Anbringung einer Satellitenschüssel zu verweigern. Das gelte auch für nicht-internetaffine Rentner, denn auch über das Internet könnten Fernsehgeräte angeschlossen werden. LG Wuppertal 9 S 28/11 vom 26.01.2012

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