Satelittenschüssel

9. Oktober 2004 Thema abonnieren
 Von 
Shirin
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)
Satelittenschüssel

Hallo,

meine Eltern haben seit 12 Jahren in ihrer Eigentumswohnung eine Satelittenschüssel am Balkongeländer angebracht um jugoslawisches und kroatisches TV zu empfangen. Ein Kabelanschluß wird mit den Nebenkosten bezahlt. Nun sind beide sechs Monate im Ausland und sechs Monate hier in Deutschland. Während des Auslandsaufenthalts wurde bei der Eigentümerversammlung beschlossen, dass die Satelittenschüssel entfernt werden müsse und eine Schüssel auf das Dach montiert werden soll.

Zitat aus dem Protokoll der Versammlung: " Ausländische Mitbürger sollen durch den Kauf einer D-Box bei der Kabel-BW zum Preis von 199 Euro/Netto ihr gewünschtes Programmpaket beziehen. Die Anschaffungskosten wie auch die monatlichen Gebühren sind von den Antragsstellern selbst zu tragen.
In Ausnahmefällen und nach vorheriger Rücksprache mit der Hausverwaltung genehmigt die Gemeinschaft einen Antennenmasten zur Montage einer auf dem Dach zu montierenden Satelittenschüssel. Die Arbeiten sind ausschl. von einem Fachhandwerker zu Lasten des Antragsstellers auszuführen.
Kostenaufwand lt. Angebot der Firma XY 570 Euro/Netto. Die Satelittenschüssel ist im Farbton der Dachziegel zu montieren und die Leitungsführung ist unauffällig im Vereich der Balkone unter Verwendung eines Aufputzkanals vorzunehmen."

Ist dies rechtlich zulässig ?
Zwölf Jahre hatte es bisher keinen Eigentümer gestört gehabt.

Besten Dank im Voraus.


Gruß

Shirin

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

Hallo!
Zunächst einmal handelt es sich ja offensichtlich um den Beschluss der Mehrheit der Eigentümer, soweit ist dieser Beschluss gültig.
Wenn ihr das nicht akzeptieren wollt, müsstet
ihr bei Gericht Widerspruch gegen den Beschluss einlegen.
Dann gibt es ein Gerichtsverfahren. Es könnte sein, dass wegen der Dauer von 12 Jahren das Gericht entscheidet das es Gewohnheitsrecht geworden ist, dass die
Schüsseln am Balkon sind.
Es handelt sich aber bei dem Anbringen der Schüssel um eine bauliche Veränderung und
bei einer solchen muss man die Zustimmung
a l l e r Eigentümer haben.

Der Ausgang des gerichtlichen Streites ist
also ungewiss, kann viel kosten und viel
Ärger bringen.
An Eurer Stelle würde ich der Lösung mit der
Installation auf dem Dach zustimmen. Ist doch
ein guter Kompromiss - und wahrscheinlich
im Endeffekt billiger.
Und es sieht auch sicher besser aus!!!
Gruß
odil

-- Editiert von odil am 10.10.2004 14:04:21

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