Satellitenschüssel - fehlende Vereinbarung im Mietvertrag

29. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12307.11.2021 15:19:12
Status:
Schüler
(202 Beiträge, 43x hilfreich)
Satellitenschüssel - fehlende Vereinbarung im Mietvertrag

Hallo,
ich würde mir gerne eine Schüssel auf meinen Südbalkon stellen, so eine mobile auf einem Ständer, und das Signal per Flachkabel ohne Bohren unter der Balkontür durchleiten. Ich habe zwar Kabel, aber weil ich italienisch studiere, würde ich gerne ein paar mehr italienische Sender gucken.
Von außen wäre die Schüssel sichtbar, aber nicht besonders störend.
Weder im Mietvertrag noch in der Hausordnung gibt es irgendwelche Aussagen zu Parabolantennen.

Darf ich??

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19 Antworten
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#1
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von Burkhard-Coesfeld):
Darf ich??

Kann wohl keiner beantworten, entweder man frägt den Hausverwalter oder baut auf, auf das Risiko das man sie wieder abbaut.
Einzig die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik gelten zu beachten, im geschützten Bereich wäre das der Potentialausgleich und ferner der Erdungsblock im Kabel. Nichtbeachtung bedeutet jede Sachversicherung ist im Schadenfall befreit, und man zahlt selbst (das kann dann unter Umständen richtig teuer werden).

Nachtrag,, vor man sich in Kosten stürzt, erst mal schauen, welche Sender man unverschlüsselt empfangen kann, dort ist Pay TV für recht viele Sender gang und gäbe.

-- Editiert von 0815Frager am 29.05.2017 16:22

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#2
 Von 
guest-12307.11.2021 15:19:12
Status:
Schüler
(202 Beiträge, 43x hilfreich)

Wieso kann das keiner beantworten, ein Hausverwalter aber schon?? Es gibt bei uns keinen Hausverwalter, nur ein Vermieter, der verwaltet sein Haus selbst. Meine Frage ist einfach, ob er eine Handhabe hat, die mobile Schüssel zu verbieten, wenn es keine mietvertragliche Regelung gibt.

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#3
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

Zitat (von Burkhard-Coesfeld):
die mobile Schüssel zu verbieten, wenn es keine mietvertragliche Regelung gibt.

Wenn es keine entsprechende Regelung im Mietvertrag gibt, heißt das noch lange nicht, dass das Aufstellen einer Parabolantenne automatisch erlaubt ist. Du schreibst ja selbst, dass die Schüssel von außen sichbar wäre, aber ob störend oder nicht entscheidest nicht du, sondern letztendlich dein Vermieter.

Also frage, am besten in einem freundlich gehaltenen Brief, in dem du dann auch deine Beweggründe bestens aufzeigen kannst.

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#4
 Von 
guest-12307.11.2021 15:19:12
Status:
Schüler
(202 Beiträge, 43x hilfreich)

Warum entscheidet das der Vermieter? Ich habe den Balkon ja gemietet, bin also doch der rechtmäßige Besitzer?! Ich darf doch auch einen Sonnenschirm aufstellen, ohne den Vermieter zu fragen, oder nicht?

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#5
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von Burkhard-Coesfeld):
Ich darf doch auch einen Sonnenschirm aufstellen, ohne den Vermieter zu fragen, oder nicht?

Der Sonnenschirm darf auch nicht die ganze Zeit aufgeklappt sein, und die Außenansicht so verändern.
Zitat (von Burkhard-Coesfeld):
Meine Frage ist einfach, ob er eine Handhabe hat, die mobile Schüssel zu verbieten, wenn es keine mietvertragliche Regelung gibt.

Schon mal überhaupt nachgedacht ob man die Schüssel an einen Potentialausgleich anschließen kann, und ob man dafür nicht die Zustimmung des Eigentümers braucht?

Zudem wurde auf die Frage noch gar nicht reagiert, welche Sender man mit einer kleinen Schüssel empfangen will, da eben Astra so gut wie nur verschlüsselte Programme außer den Dauerwerbesendern hat, und Eutelsat 12,5 E und Hotbird 13E geht unter einer 80er Schüssel gar nicht.

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#6
 Von 
guest-12307.11.2021 15:19:12
Status:
Schüler
(202 Beiträge, 43x hilfreich)

Also, die Schüssel steht nicht auf dem Dach, und sie würde nicht an eine Verteileranlage angeschlossen, sondern aus dem LNB kommt ein Kabel und das geht direkt in den DVB-S-Receiver der direkt hinter der Balkontür im Wohnzimmer steht. Potentialausgleich ist überflüssig. Welche stinknormale Balkonschüssel hat sowas?

Das mit dem Sonnenschirm ist interessant, wo hast du das her? Gibts eine Rechtsprechung dazu, wieviel Stunden pro Tag bzw. wieviele Tage im Jahr der Mieter den Sonnenschirm aufspannen darf?

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#7
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Ob man für eine Balkon-SAT-Schüssel einen Potentialausgleich benötigt, weiss ich nicht.
Wir haben jahrelang eine solche Schüssel an einem Sonnenschirmständer ohne das Dingens betrieben.

Dann mal zurück zur Frage:
Eine Aussage zu Parabolantennen ist im Vertrag nicht nötig, weil der Mieter ohne Einverständnis des Vermieters sowieso keine Eingriffe in das Gebäude vornehmen darf und weil sich auch aus der Wohnraumnutzung kein Nutzungsanspruch an der Fassade ergibt.
Balkon-Innenraum ist gemietet ja - soweit aber die Fassade/Ansicht verändert wird, dann ist das unter Umständen nicht mehr vom "üblichen Wohngebrauch" umfasst. Darüber gibt es etliche Gerichtsurteile, weil immer Einzelfallabhängig.

z.B.
"Der BGH (VIII ZR 207/04 ) kam am 16.05.2007 u.a. zu dem Schluss, dass der Vermieter die Zusage zu einer mobilen Parabolantenne nicht verweigern darf, wenn die ästhetische Belastung gering vorhanden ist oder gar nicht besteht. Das kann dann der Fall sein, wenn die Antenne auf dem Boden des Balkons steht. Was tatsächlich eine „geringe" Belastung ist, liegt aber nicht im Ermessen des Mieters. Auch hier bleibt die Notwendigkeit der Klärung bevor die Antenne installiert wird."
Quelle:
http://www.mietrecht-hilfe.de/ratgeber/1687-satellitenschuessel-in-der-mietwohnung-was-ist-erlaubt.html

Dass du die Schüssel nicht fest mit dem Gebäude verbindest und auch kein Bauteil dazu beschädigst/anbohrst, klingt ja schonmal gut - dann bleibt nur die eventuelle "ästhetische Einschränkung".
Aber auch das sollte man besser mit dem Vermieter vorher klären, damit es nicht zu einem neuen Einzelfallurteil kommt.

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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#8
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von Burkhard-Coesfeld):
Potentialausgleich ist überflüssig. Welche stinknormale Balkonschüssel hat sowas?

Man beachte VDE 0100 - 410 einfach mal. zudem VDE 0800-174 und noch ein paar andere anerkannte Regeln der Technik.
Auf Anhieb fallen mir das zig Gefahren ein, aber dafür bekommt man im Rechtsforum für Laien keine Ratschläge, bitte hier den Fachmann vor Ort befragen.
Nachtrag, es gibt einen Ausnahmefall, Receiver und Fernseher beziehen den Strom aus einer vom Netz getrennten und nicht mit Erdpotential verbundenen Stromquelle, sprich Batterie, dann entfällt der Verweis auf VDE und Niederspannungsanschlussverordnung.
Zitat (von Burkhard-Coesfeld):
Gibts eine Rechtsprechung dazu, wieviel Stunden pro Tag bzw. wieviele Tage im Jahr der Mieter den Sonnenschirm aufspannen darf?

Ich würde das was Eigentümer einer WEG betrifft mal lesen:
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/bauliche-veraenderung-sonnensegel-und-sichtschutzmatten_idesk_PI17574_HI7486585.html

So lange man sich auf dem Balkon aufhält ist es kein Problem. Gegenfrage wie viele Tage ist man auf dem Balkon?


-- Editiert von 0815Frager am 29.05.2017 18:14

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#9
 Von 
guest-12307.11.2021 15:19:12
Status:
Schüler
(202 Beiträge, 43x hilfreich)

was haben WEG Regeln mit dem Verhältnis 1 Vermieter - 1 Haus -1 Mieter zu tun????

Muss man sich eigentlich immer äußern, auch wenn man zur Sache nichts beitragen kann? Ich stelle eine Frage zum Mietvertragsrecht, die sie nicht beantworten können, stattdessen kommen sie Astra-Kanallisten, mit nicht einschlägigen VDE Normen und mit Wohnungseigentumsrecht.

Reine Balkonschüsseln müssen nicht geerdet werden. Macht kein Mensch. Eine entsprechende Norm existiert nicht. Genausowenig wie Sonnenschirme auf Balkonen geerdet werden.

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Burkhard-Coesfeld):
Darf ich??

Warum nicht.
Die zivil- wie strafrechtliche Haftung hast Du am Hals wenn was passiert.



Interessant wird es erst wenn der Vermieter es verbieten will.
Da hat er dann diverse Möglichkeiten das durchzusetzen.
Da spielen dann die Glaubwürdigkeit der Begründung genauso eine Rolle wie die fachgerechte Montage. (Wenn von der Anlage Lebensgefahr ausgehen kann, wirds richtig lustig.)

Der Vermieter kann durchsetzen, das die Anlage fachmännisch installiert wird, anderenfalls ist ein Verbot zulässig.
Wenn das Haus an Kabel/Breitband angeschlossen ist, kann er die Schüssel in der Regel ebenfalls verbieten, da muss der Mieter sich auf diese Empfangsmöglichkeiten verweisen lassen.
Den Montageort kann der Vermieter auch weitestgehen vorgeben.
Der Mieter muss auch alle Kosten tragen, die damit verbunden sind.



Zitat (von Burkhard-Coesfeld):
Reine Balkonschüsseln müssen nicht geerdet werden.

Es ist egal ob die nun auf dem Balkon stehen oder am Dach hängen. Relevant ist, woran sie angeschlossen sind / werden.



Zitat (von Burkhard-Coesfeld):
Macht kein Mensch.

Doch, das machen sogar sehr viele (bzw. lassen es machen).



Zitat (von Burkhard-Coesfeld):
Eine entsprechende Norm existiert nicht.

Nur weil man es sich nicht vorstellen kann, bedeutet das noch lange nicht, das es nicht existiert.

Das hier
http://satvision.de/ratgeber-und-workshops/potentialausgleich-und-erdung-beim-sat-empfang-1878
https://www.vde.com/de/blitzschutz/arbeitsgebiete/faq/blitzschutz-antennenerdung
http://www.produktinfo.conrad.com/datenblaetter/925000-949999/942147-in-01-de-Praktikertipp_Erdung.pdf
wurde vermutlich alles von Verschwörern aus der Elektrobranche verfasst.




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von Burkhard-Coesfeld):
was haben WEG Regeln mit dem Verhältnis 1 Vermieter - 1 Haus -1 Mieter zu tun????

Nun schon mal darüber nachgedacht, das der Mieter erst recht nicht die Berechtigung hat, die Ansicht der Außenfassade ohne Zustimmung des Eigentümers zu verändern.
Zitat (von Burkhard-Coesfeld):
Muss man sich eigentlich immer äußern, auch wenn man zur Sache nichts beitragen kann?

Man muss auch keine Fragen stellen, wenn man nur Wunschantworten will. Im Babyforum oder Forum für Wunschantworten ist dies natürlich nicht der Fall.
Zitat (von Burkhard-Coesfeld):
stattdessen kommen sie Astra-Kanallisten

Schon nur mal einen Moment nachgedacht, wenn man behauptet man will dies für die Sprachkenntnisse in der Sprache, die Frage wird auch ein Vermieter oder sollte man es darauf ankommen lassen, ein Gericht stellen.
Denn es ist nun mal schnell als billige Ausrede enttarnt, wenn man die Weiterbildung angibt, und dabei gar nicht Sender in der Sprache welche den Anspruch der Fortbildungsmöglichkeit bieten, mit dem gewünschten Equipment erreichen kann.
Sorry da bekommt wohl jeder Richter einen Krampf im Bauch vor Lachen.
Zitat (von Burkhard-Coesfeld):
mit nicht einschlägigen VDE Normen

Mal kurz eine Aufklärung für den Unerfahrenen, auch wenn der alte Spruch, Unwissenheit schütz vor Strafe nicht.
Das Gesetz nennt sich Energiewirtschaftsgesetz welche verschiedene Verordnungen nach sich zieht, hat jedes Gesetz so an sich, auch allgemein wohl bekannt, eine der Verordnungen welche damit Bestandteil des Gesetz sind, nennt sich Niederspannungsanschlussverordnung kurz NAV genannt, die NAV verweist auf die anerkannten Regeln der Technik. Die anerkannten Regeln der Technik sind in der Elektrotechnik nun mal das Regelwerk der VDE.
Zitat (von Burkhard-Coesfeld):
Reine Balkonschüsseln müssen nicht geerdet werden. Macht kein Mensch. Eine entsprechende Norm existiert nicht

Super schlaue schaffen es schneller hinter Gitter wie sie solche Sätze schreiben können.
Fachlich nicht zu wissen macht nichts aus, jedoch auch das noch zu schreiben, ist Vorsatz. Sat Receiver sind bekanntlich SK 2 Geräte ohne PE, eine Fehler und auf der Koaxleitung ist die volle Netzspannung, Koaxkabel ist schon nicht mal von der Isolierung her gedacht die 230 Volt aus zu halten, eine blankes Metallteil und ein Kind langt hin.
Sorry da ist die allgemeine Verurteilung auf Fahrlässigkeit schon fast zu gering, man müsste fast wie bei den Autorasern schon von Vorsatz und Mord dabei ausgehen.
Mir persönlich ist es egal wenn im umgekehrten Falle einen Spannung von außen über den Receiver aufs Hausnetz geht, und der betreffende Bastler ein Leben lang für den Schaden bezahlt wenn es ein Mehrparteienhaus ist, weil die Versicherung ebenfalls sich hier von der Zahlung drücken kann. Das sind Schäden welche Uneinsichtige irgendwann mal produzieren, macht nichts aus, mit 20 Jahren macht man das, dann kann man vielleicht mit Privatinsolvenz sich übers Gröbste aus der Affäre ziehen, ist jedem sein Ding, dafür braucht man auch kein Mitleid erwarten, wie beim Autofahrer ohne Versicherungsschutz.
Jedoch die körperliche Unversehrtheit ist eben ein anderes Ding, und Du wärst nicht der erste, welcher nach Meldung an den Netzbetreiber erst mal keinen Strom mehr in der Hütte hätte, bis alles wieder in Ordnung ist.

Als Vermieter habe ich kein Problem, wenn der Mieter die Anfrage stellt, ob er darf, klar bekäme er das Einverständnis eben unter der Voraussetzung, das er die Vorschriften auf seine Kosten einhält, da braucht es keine Lügen oder Vorwände. Einzig in einem Gebäude wo es den Denkmalschutz für die Fassade gibt, daran gibt es schon von der Stadt her keinen Spielraum. da eben auch Kabel vorhanden ist. Man merke sich, die allgemeinen Gesetze und Verordnungen gelten auch für Mieter.

4x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
dann kann man vielleicht mit Privatinsolvenz sich übers Gröbste aus der Affäre ziehen,

Naja, das dürfte bei solchen Problemen nicht ganz einfach werden. Forderungen aus unerlaubter Handlung wird man nicht so einfach mit einer Insolvenz los.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#13
 Von 
guest-12307.11.2021 15:19:12
Status:
Schüler
(202 Beiträge, 43x hilfreich)

Vorsatz und Mord, gehts vielleicht ne Nummer kleiner?
"ein Fehler, und an der Koax Leitung liegt die volle Netzspannung"
Ja. Aber haben Sie sich mal sonst im Haushalt umgeschaut? Vielleicht noch ein UKW- oder DAB-Radio irgendwo rumstehen? Sind da etwa die Antennen geerdet? Ein Fehler, und die Antenne steht unter Spannung. Kann sein. Alles "Eurostecker". Und wer so ein Radio betreibt, gehört wohl auch lebenslänglich hinter Gitter?! CD Player mit Metallgehäuse? Ein Verbrechen!
Und schauen sie mal in Ihrer Küche. Mixer, Pürierstab u.ä. Da sind außen Metallteile, und die sind auch nicht geerdet. Alles Mordwaffen, auf Teigkneten sollte lebenslänglich stehen, vor allem wenn dabei auch noch ein nicht geerdetes Radio läuft, und wenn auch noch Kinder im Haushalt sind, ist wahrscheinlich mindestens Teeren, Federn oder Steinigen angemessen.

Das andere ist der Blitzschutz. Oben verlinkt einer http://satvision.de/ratgeber-und-workshops/potentialausgleich-und-erdung-beim-sat-empfang-1878

Und da schreibt der VDE Mensch: "Ein Blitzeinschlag in eine Antenne ist äußerst unwahrscheinlich – so VDE 0855-1 – wenn die Antenne unter Dach oder an einer Außenwand des Gebäudes installiert ist, wobei ein Abstand zum Dach von mindestens 2 m eingehalten werden muss und die Antenne maximal 1,5 m von der Wand abstehen darf." Mein Balkon ist überdacht, bis zum Dach sinds noch zwei Stockwerke.

Erdung ist dann nicht vorgeschrieben. Weil sie nicht nötig ist.

Ein Mieter darf nicht die Außenfassade verändern, ja. Bestreite ich nicht. Das habe ich ja auch nicht vor, wenn ich was auf den Balkonboden abstellen will. Den habe ich gemietet.

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#14
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von Burkhard-Coesfeld):
Ja. Aber haben Sie sich mal sonst im Haushalt umgeschaut? Vielleicht noch ein UKW- oder DAB-Radio irgendwo rumstehen? Sind da etwa die Antennen geerdet?

Schwachsinn, hier hat der Hersteller im Gesamtpaket mit seiner CE eben die Vorsorge getroffen, oder haftet dafür, indem er dies mit der CE erklärt.
Zitat (von Burkhard-Coesfeld):
Und da schreibt der VDE Mensch: "Ein Blitzeinschlag in eine Antenne ist äußerst unwahrscheinlich

Nicht nur lesen, sondern auch verstehen, es geht beim Blitz meist um materielle Schäden, die Folgen sind eben die Haftung.
Jedoch geht es um den Fehlerfall, auch Körperschluss genannt, welcher vom Receiver ausgeht.
Zitat (von Burkhard-Coesfeld):
Erdung ist dann nicht vorgeschrieben. Weil sie nicht nötig ist.

Man sollte sich erst mal Fachkenntnisse aneignen, vor man Blödsinn und Äpfel mit Birnen vergleicht, Erdung hat eine andere Aufgabe als der Potentialausgleich.
Das Internet ersetzt nun mal nicht eben eine Ausbildung / Weiterbildung oder Studium, so was sollte der Hobbybastler mal lernen zu verstehen.
Zudem ist der verlinkte Bericht veraltet, inzwischen gab es selbst in der VDE 0185 seit letztem Jahr gewaltige Änderungen.

Zitat (von Burkhard-Coesfeld):
Ein Mieter darf nicht die Außenfassade verändern,

Auch nicht die Außenansicht, wie es schon von anderen Usern hier treffend mit Urteil beschrieben wurde.
Zitat (von Harry van Sell):
Naja, das dürfte bei solchen Problemen nicht ganz einfach werden. Forderungen aus unerlaubter Handlung wird man nicht so einfach mit einer Insolvenz los.

Stimmt auch wieder, jedoch werden solche unerlaubten Handlungen leider oft unter dem Bereich Fahrlässigkeit bewertet, so lange es sich nur Sachschäden handelt.
Zitat (von Burkhard-Coesfeld):
Und schauen sie mal in Ihrer Küche. Mixer, Pürierstab u.ä. Da sind außen Metallteile, und die sind auch nicht geerdet.

Na meine Küche im Eigenheim ist nach anerkannten Regeln der Technik errichtet, auch die Metallteile sind im PA eingebunden, und das Ganze nach VDE 0100-600 entsprechend Geprüft und Dokumentiert. So etwas darf man als Spießer betrachten oder eben Verantwortungsbewusstsein gegenüber allen Personen welche nach Ansicht des Grundgesetzes das Recht auf körperliche Unversehrtheit genießen. Und das Gesetz unterscheidet nun mal nicht, Eigentümer höhere Verantwortung zu Mieter keine Verantwortung.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12307.11.2021 15:19:12
Status:
Schüler
(202 Beiträge, 43x hilfreich)

wobei dieser allgemeine Satz von mir

Zitat (von Burkhard-Coesfeld):
Reine Balkonschüsseln müssen nicht geerdet werden. Macht kein Mensch. Eine entsprechende Norm existiert nicht

tatsächlich so Quatsch ist, und den Satz greifen Sie zurecht an. Wenn die Schüssel blitzgefährdet montiert ist, muss sie natürlich geerdet werden ... Ich hatte die Schüssel im Kopf, die ich geschützt, überdacht, direkt an der Hauswand aufstellen will.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12307.11.2021 15:19:12
Status:
Schüler
(202 Beiträge, 43x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Zitat (von Burkhard-Coesfeld):
Ja. Aber haben Sie sich mal sonst im Haushalt umgeschaut? Vielleicht noch ein UKW- oder DAB-Radio irgendwo rumstehen? Sind da etwa die Antennen geerdet?

Schwachsinn, hier hat der Hersteller im Gesamtpaket mit seiner CE eben die Vorsorge getroffen, oder haftet dafür, indem er dies mit der CE erklärt.


hä, und wo ist jetzt der Unterschied zum DVB-S-Receiver? Meinen Sie, die kämen ohne CE in den Handel? Meinen Sie, wenn die DVB-S-Receiver mit Eurostecker in den Handel kommen, wäre die getroffene Vorsorge eine andere (schlechtere) als bei Radios, die mit Eurostecker in den Handel kommen?

Zitat:
Zitat (von Burkhard-Coesfeld):
Ein Mieter darf nicht die Außenfassade verändern,

Auch nicht die Außenansicht, wie es schon von anderen Usern hier treffend mit Urteil beschrieben wurde.
Zitat (von Harry van Sell):
.

Das ist Ihr Vermieter-Wunschdenken, wahrscheinlich würden Sie noch den Blumentopf im Fenster am liebsten unter Genehmigungsvorbehalt stellen. Aber zum Glück können die Vermieter die Mieter noch nicht so in ihrem Besitzrecht einschränken, wie das die Wohnungseigentümer in Eigentümergemeinschaften untereinander machen können. Diese zwei Rechtskreise halten Sie offenbar nicht auseinander.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von Burkhard-Coesfeld):
Meinen Sie, wenn die DVB-S-Receiver mit Eurostecker in den Handel kommen, wäre die getroffene Vorsorge eine andere (schlechtere) als bei Radios, die mit Eurostecker in den Handel kommen?

Oh Mann, eigentlich wollte ich nicht mehr antworten, jedoch kann ja ein Kind die Frage stellen:
Der LNB benötigt beim Umschalten Spannung, wo kommt die wohl her?
Richtig vom Receiver.
Zitat (von Burkhard-Coesfeld):
Das ist Ihr Vermieter-Wunschdenken, wahrscheinlich würden Sie noch den Blumentopf im Fenster am liebsten unter Genehmigungsvorbehalt stellen

http://www.mehrfamilienhaus-magazin.de/01-allgemein/vermieter-mussen-satellitenschusseln-nicht-dulden
Blumen sind auch ein Thema:
https://www.haufe.de/immobilien/verwalterpraxis/blumenkaesten-auf-balkon-und-aussenfensterbank-was-darf-der-mieter_idesk_PI9865_HI2023493.html

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12307.11.2021 15:19:12
Status:
Schüler
(202 Beiträge, 43x hilfreich)

Ja, lesen Sie eigentlich auch die Links, die Sie mir an den Kopf knallen? Offenbar nicht, Sie wollen wohl nur möglichst viele Nachrichten hinterlassen ... Was steht denn da in dem Artikel im "Mehrfamilienhaus-Magazin"?

" Eine Möglichkeit, anfallendem Ärger zu entgehen: das Aufstellen einer mobilen Parabolantenne. Denn wenn die Satellitenschüssel nur auf dem Boden des Balkons steht, kann der Vermieter nichts dagegen einwenden."

Aber vielen Dank, das ist ja eigentlich genau die Auskunft, die ich ursprünglich haben wollte ...



-- Editiert von Burkhard-Coesfeld am 30.05.2017 08:58

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