Hallo, nach 1,5 Jahren ziehe ich jetzt aus meiner Wohnung aus. Es wurde vereinbart, dass alle Tapeten und Teppichboeden zu entfernen sind. Dieses ist auch geschehen. Jetzt moechte die Vermieterin Geld haben, um die Tueren und Heizkoerper schleifen und streichen zu lassen. Dieses ist das letzte mal vor ca. 15 Jahren geschehen und ich habe sie auch schon so uebernommen. Im Mietvertrag gibt es eine Quotenklausel, wonach ich jetzt max. 33% eines KVA uebernehmen soll. Ist das so rechtens, wenn auch alle Vormieter kein Geld zahlen mussten ?
Gruss
Jan Rusche
Schönheitsreparaturen - Ist das so rechtens, wenn auch alle Vormieter kein Geld zahlen mussten?
23. August 2002
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Frage vom 23. August 2002 | 09:44
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schönheitsreparaturen - Ist das so rechtens, wenn auch alle Vormieter kein Geld zahlen mussten?
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#1
Antwort vom 26. Februar 2003 | 22:05
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo Jan
Ich habe momentan genau das gleiche Problem, denn unser ehemaliger Vermieter will ebenfalls Geld für eventuelle Schönheitsreperaturen, die er in 10-15 Jahren durchführen müsste.Hast du das damals bezahlt oder wurde es anders geklärt?
Ich würde mich sehr freuen , wenn du mir zurückschreiben würdest!
meine e-mail adresse lautet: claudia.kasper@uni.de
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