Schaden Abgerechnet durch Kaution

12. Juli 2021 Thema abonnieren
 Von 
Rechtsfragenuser
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)
Schaden Abgerechnet durch Kaution

Hallo zusammen. Ich habe folgenden Fall. Der Hund meiner Freundin hat die Türe leicht beschädigt (Kratzer an der Blende der Verglasung. Reine Schönheitssachen) Die Versicherung meinte bereits, dass die Türe für eine Kostenübernahme zu alt ist (ca 20 Jahre). Der Vermieter hat nun die kompletten Reparaturkosten über knapp 300€ bei der Kautionsauszahlung abgezogen. Wie ist in solch einem Fall die Rechtslage und wie sollte sie sich verhalten?

Vielen Dank schonmal für eure Unterstützung.

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19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41026x hilfreich)

Zitat (von Rechtsfragenuser):
Der Vermieter hat nun die kompletten Reparaturkosten über knapp 300€ bei der Kautionsauszahlung abgezogen.

Einfach nur abgezogen oder auch entsprechend abgerechnet?

Was enthalten denn die kompletten Reparaturkosten im Detail?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Rechtsfragenuser
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

Also die Rechnung hat er mit geschickt. Glaseinsatz für Norm Lichtausschnitt Buche = 75€
Ausbau beschädigte Glasleisten, Montage neuer Glasleisten ; Abrechnung 52€ je Montagestd ; 3Monteurstunden = 156,00€
Mwst. 43,89
sind dann insg. 274, 89€ Reparatur für so ne alte Türe, die weiterhin einwandfrei funktioniert hat, nur halt die Kratzer durch den Hund drin waren an diesen Leisten.

Ist das wirklich so in Ordnung, wenn der einfach alles der Kaution abzieht ?

-- Editiert von Rechtsfragenuser am 12.07.2021 14:32

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49322 Beiträge, 17351x hilfreich)

Zitat (von Rechtsfragenuser):
Glaseinsatz für Norm Lichtausschnitt Buche = 75€


Und warum wurde neues Glas eingesetzt?

Zitat (von Rechtsfragenuser):
Ist das wirklich so in Ordnung, wenn der einfach alles der Kaution abzieht ?


Es darf max. der Schadenersatz abgezogen werden. Der Schadenersatzanspruch ist durch den Zeitwert der Tür begrenzt.

Je nach Art der Tür beträgt die wirtschaftliche Lebensdauer 25-40 Jahre, wobei die in üblichen Mietwohnungen verbauten Türen wohl eher bei 25 Jahren liegen dürften.

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37198 Beiträge, 6245x hilfreich)

Zitat (von Rechtsfragenuser):
Der Vermieter hat nun die kompletten Reparaturkosten über knapp 300€ bei der Kautionsauszahlung abgezogen.
Was wurde denn bei der Wohnungs-/Schlüsselübergabe im Protokoll vermerkt?
Üblicherweise hat der Mieter bei festgestellten Mängeln/Schäden eine Frist zur Beseitigung/Nachbesserung.

Hat der Vermieter zu diesem Übergabetermin den Mieter aufgefordert, diesen Mangel bis xx Datum /Frist zu beseitigen--- sonst täte er es selbst?

Was bedeutet: Vermieter hat NUN---
Wann ist der Mieter ausgezogen, wenn er jetzt den Rest der Kaution ausgezahlt bekam?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#5
 Von 
Rechtsfragenuser
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

Das mit dem Glas verstehe ich auch nicht. Das war eigentlich in Ordnung.
Okay gibt es da eine Faustregel, oder irg was womit man den Schadenersatz errechnen kann?

Also so wie ich das jetzt verstehe, ist es in jedem Fall falsch, wie der Vermieter es jetzt gemacht hat, indem er einfach den gesamten Reparaturbetrag weiterberechnet?

im Übergabeprotokoll wurden die Kratzer dokumentiert. Bis die Versicherung sich gemeldet hat, dass sie den Schaden wegen dem Alter der Türe nicht übernehmen können, war der Auszug bereits durch und der Vermieter hat selber den Schaden reparieren lassen. Die Reparatur selber war unabgesprochen.

Der Auszug war zum 31.01.2021 er hat dann teilweise die Kaution ausgezahlt und den Rest für die Nebenkostenabrechnung einbehalten. Die Abrechnung kam jetzt erst und damit auch die Rechnung der Tür Reparatur mit der gesamten Abrechnung der restlichen Kaution, die noch nicht ausgezahlt wurde.

-- Editiert von Rechtsfragenuser am 12.07.2021 15:33

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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49322 Beiträge, 17351x hilfreich)

Zitat (von Rechtsfragenuser):
Okay gibt es da eine Faustregel, oder irg was womit man den Schadenersatz errechnen kann?


Wenn man 25 Jahre Lebensdauer ansetzt, dann hatte die Tür noch einen Zeitwert in Höhe von 20% des Neupreises. Das darf der Vermieter nach meiner Auffassung als Schadenersatz verlangen.

Ohne nähre Angaben kann ich natürlich nicht beurteilen, um welche Art, bzw. Qualität von Tür es sich gehandelt hat.

Eine Tür mit Glaseinsatz bekommt man schon für unter 100€, teure Türen kosten etwa 500€. Dann kommt noch der Einbau hinzu. Reparaturkosten in Höhe von 300€ für so einer Tür halte ich für unangemessen. Das ist wie bei einem alten Auto. Auch wenn der Schaden nicht dramatisch aussieht, so ist man schnell bei einem Totalschaden. Und dann bekommt man nur den Totalschaden ersetzt und nicht die Reparaturkosten.

Die Höhe seines Schadens muss übrigens der Vermieter beweisen, d.h. er muss Angaben dazu machen, warum er die Tür repariert hat, wie alt die Tür war und was sie gekostet hat.

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#7
 Von 
Rechtsfragenuser
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

okay vielen lieben Dank. Wir werden jetzt einen Brief unter Zeugen einwerfen. Dass die Berechnung in keinem Fall passen kann und aufgrund der Versicherungsangaben die Türe zw. 20-25 Jahren alt ist (da schauen wir nochmal genau nach wie die Angabe war) und somit die Türe noch 20% vom Neupreis Wert ist. Diesen Betrag kann er abrechnen, ansonsten hat er mit rechtlichen Konsequenzen zu rechnen.

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#8
 Von 
Rechtsfragenuser
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

Nun hat der Vermieter geantwortet.

Zitat:
Es steht Ihnen frei, sich rechtlich beraten zu lassen. Laut BGB ist der Geschädigte so zu stellen, als ob der Schaden nicht eingetreten wäre.
Beim Besichtigungstermin mit einem Interessenten habe ich Sie darauf hingewiesen, dass der Schaden besteht und von Ihnen bis zur Abnahme zu beheben ist.
Dass -falls Sie dem nicht nachkommen sollten- wir die Türe auf Ihre Kosten reparieren
lassen und den Betrag von Ihrer Kaution abziehen würden.
Was dann ja der Fall war.
Eine neue Türe im gleichen Farbton wiederzubeschaffen, wäre nicht möglich gewesen.


Bei dem Besichtigungstermin war der Vermieter mit seiner Frau da und meine Freundin mit mir. Da würde Aussage gegen Aussage stehen, denn es wurde besprochen, dass man den Schaden mit der Versicherung klärt, mehr aber auch nicht. Bis die Versicherung die Antwort gegeben hatte, dass der Schaden nicht übernommen wird, war der Auszug aber schon mehr als 14Tage her.
Der Vermieter hat ohne Einwilligung die Reparatur durchgeführt.
Wie seht Ihr die Sache?

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#9
 Von 
guest-12329.10.2023 19:00:48
Status:
Praktikant
(662 Beiträge, 72x hilfreich)

Besteht eine Rechtsschutzversicherung?

Auch wenn jeder der Parteien einen Zeugen dabei hatte steht ja im Übergabeprotokoll der Schaden drinnen.

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#10
 Von 
Rechtsfragenuser
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja eine Rechtschutzversicherung mit Selbstbeteiligung 150€ gibt es. Die würde ich auch in Anspruch nehmen zur Not. Damit wäre es immer noch günstiger. Ja gut aber ob im Übergabeprotokoll der Schaden drin steht ist ja egal oder? Das ist ja eh klar, dass der Schaden vorhanden war und man hat auf die Info der Hundeversicherung gewartet.
Ich habe jetzt mal noch etwas gegooglet.
Ich habe bisher gefunden, dass es wohl egal ist, ob es die gleiche Türe nicht mehr in neu gibt. Das wäre wohl nicht dem Mieter sein Problem. Der Zeitwert ist wohl trotzdem der Schaden der gezahlt werden muss. Ist das so korrekt?

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#11
 Von 
guest-12329.10.2023 19:00:48
Status:
Praktikant
(662 Beiträge, 72x hilfreich)

Mit Selbstbeteiligung würde ich es mir wirklich gut überlegen, 150 Euro plus das, was ihr letztlich für die Türe zahlen müsst.Wenn ihr vielleicht von den 278 nur 150 zahlen müsst, wäre es schon 300 mit Selbstbeteiligung

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#12
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1857 Beiträge, 287x hilfreich)

Zitat (von Rechtsfragenuser):
Der Hund meiner Freundin hat die Türe leicht beschädigt (Kratzer an der Blende der Verglasung. Reine Schönheitssachen)


Der Schaden war also unbestritten und man wußte, dass man schadensersatzpflichtig sei. Warum hat der M nicht selbst einen Kostenvoranschlag vorgelegt, dazu ist er be-
rechtigt? Er hätte auch die Möglichkeit gehabt, sich vom Handwerker beraten zu lassen, z.B. in Bezug auf das Notwendige. Schließlich war er ja Zahlmeister, und so gesehen hätte er sich mit dem VM durchaus absprechen können/dürfen/müssen.







-- Editiert von Leo4 am 15.07.2021 17:36

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

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#13
 Von 
Solan196
Status:
Senior-Partner
(6168 Beiträge, 825x hilfreich)

Wie kommt der Hund an die Blende der Verglasung?

Ich lese es häufig, dass bei Beschädigungen die Ex-Mieter die beschädigte Sache herabwerten.

Handelte es sich um eine Wohnungseingangstüre in einem Altbau, oder eine andere Vollholztüre in der Wohnung?

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Rechtsfragenuser
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

Also ein Kostenvoranschlag wäre ja unsinnig gewesen, weil die Sache ja bei der Hundeversicherung lag. Der Auszug fand statt und dann hat die Versicherung folgendes geschrieben (habe es eben raus gesucht):
Die Türe ist ca. 20 Jahre alt. Der bestehende Zeitwert liegt somit unterhalb der vorliegenden Reparaturkosten (Kostenvoranschlag). Der zu Grunde liegende Zeitwert liegt unterhalb des Selbstbehaltes in Höhe von 150€.

Das ist die Türe zwischen Flur und Wohnzimmer gewesen. Da kommt der Hund ganz leicht ran, ist auch mit Fotos dokumentiert. Es ist eine Pressspantür.

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#15
 Von 
guest-12329.10.2023 19:00:48
Status:
Praktikant
(662 Beiträge, 72x hilfreich)

Ich würde dem Vermieter ein Schreiben,gerichtsfest, schicken,in dem man angibt,dass lediglich der Zeitwert zu ersetzen ist,man kulanterweise die Hälfte der Rechnung übernimmt und auffordert,den Restkautionsbetrag mit Fristsetzung zu überweisen.

Auch wenn nur der Zeitwert zu ersetzen ist,ohne den Schaden des Hundes hätte der Vermieter womöglich keine neue Türe benötigt.

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1857 Beiträge, 287x hilfreich)

Zitat (von Rechtsfragenuser):
Die Türe ist ca. 20 Jahre alt. Der bestehende Zeitwert liegt somit unterhalb der vorliegenden Reparaturkosten (Kostenvoranschlag). Der zu Grunde liegende Zeitwert liegt unterhalb des Selbstbehaltes in Höhe von 150€.


Nur nebenbei; nicht immer hat die Versicherung recht.
Eine Wohnungstüre hat einen Zeitwert von ca.30 Jahren. Sollte die Türe bei Einzug ohne Mängel gewesen sein, sieht die Berechnung nochmal anders aus.
In Deinem Fall würde ich, wie schon empfohlen, dem VM einen Vergleich anbieten.

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

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#17
 Von 
guest-12329.10.2023 19:00:48
Status:
Praktikant
(662 Beiträge, 72x hilfreich)

Interessant fände ich auch noch den zeitlichen Ablauf.Ihr seid 31.01 ausgezogen, wann wurde der Schaden der Versicherung gemeldet, wann kam daraufhin die Ablehnung, was wurde wann dem Vermieter mitgeteilt und wann wurde die Türe ausgetauscht, bzw von wann ist die Rechnung?

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#18
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1857 Beiträge, 287x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Hat der Vermieter zu diesem Übergabetermin den Mieter aufgefordert, diesen Mangel bis xx Datum /Frist zu beseitigen--- sonst täte er es selbst?


Schadensbeseitigung obliegt grundsätzlich dem VM. Die Schadensrechnung begleicht der Verursacher, hier der Mieter.

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

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#19
 Von 
Solan196
Status:
Senior-Partner
(6168 Beiträge, 825x hilfreich)

DerVM hat doch schon mit der Kaution verrechnet. Jetzt ist es am TE zu überlegen, ob er hier den Rest einklagen möchte.

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