Schaden Fliesen bei Auszug - Haftpflicht, Kaution etc.

4. Dezember 2022 Thema abonnieren
 Von 
dreamcon
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Schaden Fliesen bei Auszug - Haftpflicht, Kaution etc.

Servus

Wir sind aus unserer Mietwohnung ausgezogen. Leider sind beim Küchenausbau bzw. beim Lösen der Rückwand Fliesen mit herausgebrochen und ein Teil der Rückwand am Silikon, das zum Kleben benutzt wurde, hängen geblieben.

Wir haben das unserer Vermieterin gemeldet und an die Haftpflicht weitergeleitet.
Da es bei Einzug kein Übergabeprotokoll gab, zum Auszug keines gab, haben wir im Nachgang für den Auszug eines mit dem genannten Schaden erstellt.
Die Vermieterin weigert sich nun das zu unterschreiben, da die Wohnung ja noch nicht im reparierten Zustand sei und für sie die Übergabe daher nicht abgeschlossen sei. Der Schaden sei ja viel mehr als die rausgebrochenen Fliesen und das Silikon könne man auch nicht entfernen.

- kann sie trotz Haftpflicht Anspruch auf unsere Kaution erheben?
- müssen wir für die Wiederherstellung der Fliesenwand sorgen oder ist sie als Vermieterin in der Pflicht sich darum zu kümmern?
- wir unterstützen jetzt in dem wir den Silikon noch entfernen.. Das haben wir vor Auszug versäumt.
- der nächste Mieter kommt zum 15.12. Kann sie Anspruch auf Mietausfall erheben? Wenn die Küche bis dahin nicht nutzbar ist?

Vielen Dank im Voraus für Tipps und Hinweise.



-- Editiert von User am 4. Dezember 2022 23:28

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119596 Beiträge, 39746x hilfreich)

Zitat (von dreamcon):
Die Vermieterin weigert sich nun das zu unterschreiben

Sie ist nicht in der Pflicht das zu unterschreiben - egal wann.



Zitat (von dreamcon):
da die Wohnung ja noch nicht im reparierten Zustand sei und für sie die Übergabe daher nicht abgeschlossen sei.

Richtig.
Man sollte allerdings darauf achten, dass die Rückgabe der Mietsache bis zum Ende der Mietzeit erfolgt ist.



Zitat (von dreamcon):
Der Schaden sei ja viel mehr als die rausgebrochenen Fliesen

Korrekt.



Zitat (von dreamcon):
- kann sie trotz Haftpflicht Anspruch auf unsere Kaution erheben?

Selbstverständlich - genau dafür ist die Kaution gedacht.



Zitat (von dreamcon):
- müssen wir für die Wiederherstellung der Fliesenwand sorgen oder ist sie als Vermieterin in der Pflicht sich darum zu kümmern?

In der Regel ist das die Aufgabe des Geschädigten.



Zitat (von dreamcon):
- wir unterstützen jetzt in dem wir den Silikon noch entfernen..

Wie "nett".



Zitat (von dreamcon):
- der nächste Mieter kommt zum 15.12. Kann sie Anspruch auf Mietausfall erheben? Wenn die Küche bis dahin nicht nutzbar ist?

Vermieter bzw. Nachmieter haben Anspruch auf Schadenersatz - und das ist nicht nur der Mietausfall ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
dreamcon
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Sie ist nicht in der Pflicht das zu unterschreiben - egal wann.


Darum geht es ja gar nicht, aber die Mängelliste in einem Übergabeprotokoll hat schon seinen Sinn. Wenn Übergabeprotokolle nur bei mängelfreien Wohnungen unterschrieben werden haben sie ihren Sinn verfehlt, oder?

Zitat (von Harry van Sell):
Richtig.
Man sollte allerdings darauf achten, dass die Rückgabe der Mietsache bis zum Ende der Mietzeit erfolgt ist.


Wir haben sie am 26.11. übergeben. Mietende war der 30.11. Jetzt sagt sie, dass es für sie nicht übergeben sei, da ja noch der Schaden da ist. Aber für die Instandhaltung muss sie aber sorgen, auf unsere Kosten (Haftpflicht).

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von dreamcon):
Der Schaden sei ja viel mehr als die rausgebrochenen Fliesen


Korrekt.


Wieso korrekt? Wenn der Silikon entfernt ist, sind nur die rausgebrochenen Fliesen als Schaden vorhanden.



Zitat (von Harry van Sell):
- kann sie trotz Haftpflicht Anspruch auf unsere Kaution erheben?


Selbstverständlich - genau dafür ist die Kaution gedacht.


Naja aber nicht um statt dem Austausch von 10 bis 12 Fliesen die ganze Wand neu zu fliesen oder? Wenn unsere Haftpflicht das ausgleicht, hat sie kein Recht mehr für den gleichen Schaden unser Kaution zu verwenden, oder?

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#3
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3512 Beiträge, 557x hilfreich)

Zitat (von dreamcon):
Naja aber nicht um statt dem Austausch von 10 bis 12 Fliesen die ganze Wand neu zu fliesen oder?

Und sie meinen die gleichen Fliesen gibt es noch? Wenn nicht, muss eben mehr ersetzt werden als die 10 bis 12 Fliesen.
Hat ihre Versicherung schon reagiert, wenn nicht sollten mal mit denen Kontakt aufnehmen.
Möchten sie in eine Wohnung ziehen, wo etliche Fliesen an der Wand fehlen?
Es könnte für sie noch teuer werden, wenn die Nachmieter nicht einziehen können.
Handwerker kommen auch nicht sofort, in der Regel gibt es Wartezeiten.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hausaufgmx
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 3x hilfreich)

Nach all den negativen Ausführungen, mal das Ganze positiv betrachtet:
Ihr habt einen Schaden verursacht, diesen gleich gemeldet und dann kümmert sich die Haftpflichtversicherung darum. Auch, was Folgekosten wie Mietausfall usw. angeht, sollte die Haftpflicht das mit abdecken.

Das Protokoll nicht zu unterschreiben ist zwar kindisch, muss man aber halt nicht machen, obwohl es ja eine Bestätigung ist, dass Ihr den Schaden verursacht habt.

Letztendlich aber kann die Vermieterin selbstverständlich die Kaution einbehalten, bis die Sache geregelt ist.

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#5
 Von 
car4000
Status:
Schüler
(403 Beiträge, 60x hilfreich)

Zitat (von dreamcon):
Wir haben sie am 26.11. übergeben. Mietende war der 30.11. Jetzt sagt sie, dass es für sie nicht übergeben sei, da ja noch der Schaden da ist. Aber für die Instandhaltung muss sie aber sorgen, auf unsere Kosten (Haftpflicht)


Wer hat nach dem 26.11. die Schlüssel?

Vermieterin = Wohnung übergeben
Ihr = Wohnung nicht übergeben

-- Editiert von User am 5. Dezember 2022 11:05

Signatur:

- car4000 -

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#6
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9883 Beiträge, 4480x hilfreich)

Zitat (von dreamcon):
Wir haben sie am 26.11. übergeben. Mietende war der 30.11. Jetzt sagt sie, dass es für sie nicht übergeben sei, da ja noch der Schaden da ist.
Es ist meines Wissens nach nicht legal, wenn der Vermieter die Rückgabe in diesem Fall verweigert. Die Folgen muss man sich genau anschauen. Aber zurücknehmen muss der Vermieter die Wohnung in einem solchen Fall.

Mir ist nicht klar, wie ihr aktuell verblieben seid. Wenn ihr noch die Schlüssel habt, dann ist die Rückgabe der Wohnung sehr wahrscheinlich noch nicht erfolgt. Ihr solltet schleunigst alle Dinge, die ihr selber noch erledigen wollt, erledigen und dann alle Schlüssel nachweisbar abgeben. Zudem solltet ihr dem Vermieter nachweisbar schleunigst mitteilen, was ihr noch machen wollt und was nicht. Denn erst ab dann muss sich der Vermieter um die Schadensbeseitigung kümmern.

Auf euch werden Schadensbehebungskosten, Nutzungsausfall und eventuell auch weitere Kosten zukommen. Es kann durchaus kompliziert werden, das sauber abzuwickeln. Nicht alle Forderungen des Vermieters werden berechtigt sein, das wage ich schon jetzt zu behaupten. Wenn der Fliesenspiegel alt war, dann wird sehr wahrscheinlich auch ein Abzug neu-für-alt von der Vermieterforderung abzuziehen sein. Aber das kann man erst dann diskutieren, wenn die Art der Schadensbeseitigung klar ist.

Ein Fakt zu eurer Versicherung: Der Vermieter muss sich nicht mit eurer Versicherung beschäftigen. Der kann alle Forderungen euch gegenüber stellen und mit eurer Kaution aufrechnen. Dann ist es an euch, mit eurer eigenen Versicherung zu klären, ob die Versicherung den Schaden in welcher Höhe übernimmt. Natürlich wäre es für euch sehr viel einfacher, wenn der Vermieter direkt mit der Versicherung kommuniziert. Aber wenn die Kaution reicht, ist es für den Vermieter sehr viel einfacher, die Kaution zu nehmen. Dann habt ihr den Stress, so ist es nunmal. Ihr habt ja auch den Schaden verursacht.

PS: Bitte fühlt euch nicht angegriffen. Sowas kann passieren, gar keine Frage. Jetzt muss man halt zügig handeln, um weiteren Schaden zu minimieren. Dafür ist Klarheit das Wichtigste. Was macht ihr, was soll der Vermieter machen. Erst wenn er das weiß, kann er einen Handwerker beauftragen. Es wird dann eh noch dauern, bis er einen gefunden hat.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
dreamcon
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Bitte fühlt euch nicht angegriffen. Sowas kann passieren, gar keine Frage. Jetzt muss man halt zügig handeln, um weiteren Schaden zu minimieren. Dafür ist Klarheit das Wichtigste. Was macht ihr, was soll der Vermieter machen. Erst wenn er das weiß, kann er einen Handwerker beauftragen. Es wird dann eh noch dauern, bis er einen gefunden hat.


Wir sind so verblieben, dass die Versicherung sich beim Vermieter meldet. Dieser rechnet mit einem Gutachtertermin bei dem ein Betrag X als Schadensumme rauskommt, der erstattet wird. Danach werden Sie die Fliesen wahrschl. in Eigenleistung austauschen. Gehen wir momentan von aus.

Wir haben keine Schlüssel mehr. So wie wir eingezogen sind sind wir auch raus. Kurzes Gespräch in der Wohnung, wenn was ist meldet sich der jeweils andere.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9883 Beiträge, 4480x hilfreich)

Zitat (von dreamcon):
Wir haben keine Schlüssel mehr.
Dann gehe ich davon aus, dass die Wohnung an den Vermieter zurückgegeben wurde. Egal was er schreibt.

Zitat (von dreamcon):
Wir sind so verblieben, dass die Versicherung sich beim Vermieter meldet. Dieser rechnet mit einem Gutachtertermin bei dem ein Betrag X als Schadensumme rauskommt, der erstattet wird. Danach werden Sie die Fliesen wahrschl. in Eigenleistung austauschen.
Okay, dann ist das erstmal klar.

Wir wissen hier im Forum natürlich nicht, wie es aktuell in der Küche aussieht. Daher kann auch keiner wissen, ob die Küche aktuell benutzbar ist. Wenn der neue Nutzer ohne Probleme einziehen und die Küche ohne Einschränkungen nutzen kann, dann ist Nutzungsausfall kein Thema. Schwierig wird es, wenn die Küche nicht nutzbar ist oder z.B. eine bestellte Einbauküche nicht eingebaut werden kann. Dann wird es Folgekosten geben.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3512 Beiträge, 557x hilfreich)

Zitat (von dreamcon):
Wir sind so verblieben, dass die Versicherung sich beim Vermieter meldet.

Hat dies die Versicherung zugesagt oder ist das nur ihre Vorstellung? Bei der Versicherung nachfragen könnte nicht schaden. Vertragspartner sind sie.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
dreamcon
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Wir wissen hier im Forum natürlich nicht, wie es aktuell in der Küche aussieht. Daher kann auch keiner wissen, ob die Küche aktuell benutzbar ist. Wenn der neue Nutzer ohne Probleme einziehen und die Küche ohne Einschränkungen nutzen kann, dann ist Nutzungsausfall kein Thema. Schwierig wird es, wenn die Küche nicht nutzbar ist oder z.B. eine bestellte Einbauküche nicht eingebaut werden kann. Dann wird es Folgekosten geben.


Danke für die sachlichen Antworten!
Sollte der neue Mieter eine Küche mit Rückwand einbauen wäre es zb egal welche Farbe die neuen Fliesen haben. Das würde man nicht sehen. Die Schäden sind alle nur auf Höhe einer möglichen Rückwand.
Mein Problem bei dem ganzen ist, dass ich das Gefühl habe das man die ganze Küche auf unsere Kosten neu fliesen lassen will. Was aber meines Erachtens nicht mein Punkt ist.
Wir stehen für den Schaden der entstanden ist grade, aber alles was darüber hinaus gemacht wird kann ja nicht auf unsere Kosten geschehen?!

Zitat (von Loni12):
Zitat (von dreamcon):
Wir sind so verblieben, dass die Versicherung sich beim Vermieter meldet.

Hat dies die Versicherung zugesagt oder ist das nur ihre Vorstellung? Bei der Versicherung nachfragen könnte nicht schaden. Vertragspartner sind sie.


Bei meinen Versicherungen ist das das normale Prozedere. Ich melde den Schaden mit den Kontaktdaten des Beschädigten. Die Versicherung meldet sich bei diesem. Tatsächlich aber habe ich heute nochmal nachgehakt. Wie überall gibt es krankheitsbedingte Unterbesetzungen.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9883 Beiträge, 4480x hilfreich)

Zitat (von dreamcon):
Bei meinen Versicherungen ist das das normale Prozedere. Ich melde den Schaden mit den Kontaktdaten des Beschädigten. Die Versicherung meldet sich bei diesem. Tatsächlich aber habe ich heute nochmal nachgehakt.
Wie gesagt: Der Vermieter als Geschädigte ist meines Wissens nach nicht verpflichtet mit deiner Verpflichtung zu kommunizieren. Bitte bleibe also am Ball. Du bist aus der Nummer nicht raus, wenn Vermieter und Versicherung nicht auf einen Zweig kommen oder der Vermieter einfach nichts mit deiner Versicherung zu tun haben will.

Hast du in deinen Vertragsunterlagen nachgeschaut, ob solche Schäden überhaupt versichert sind? Schäden an der eigenen Mietwohnung sind nicht immer umfasst.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
dreamcon
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Hast du in deinen Vertragsunterlagen nachgeschaut, ob solche Schäden überhaupt versichert sind? Schäden an der eigenen Mietwohnung sind nicht immer umfasst.


Es hängt momentan daran ob es als übermäßige Beanspruchung der Fliesen gewertet wird oder nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9883 Beiträge, 4480x hilfreich)

Also versucht die Versicherung vermutlich herauszufinden, ob dieser Schaden nach § 538 BGB bereits mit der Miete abgegolten ist. Nun gut, ich bin gespannt, was herauskommt. Ich würde mich nicht wundern, wenn Versicherung und Vermieter nicht einer Meinung sein werden. Und dann wird es spannend, ob die Versicherung dir helfen wird, eine eventuell aus Sicht des Versicherung unberechtigt einbehaltene Kaution wieder zu erlangen.

Bitte melde dich mit dem Ausgang der Sache. Mich interessiert in einer solchen Dreierkonstellation im Mietrecht zwischen Mieter, Vermieter und Versicherung, wie die Versicherung agiert.

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119596 Beiträge, 39746x hilfreich)

Zitat (von dreamcon):
Jetzt sagt sie, dass es für sie nicht übergeben sei, da ja noch der Schaden da ist.

Irrelevant, Hauptsache die Rückgabe ist erfolgt.



Zitat (von dreamcon):
Wenn der Silikon entfernt ist, sind nur die rausgebrochenen Fliesen als Schaden vorhanden.

Ja, und die neuen Fließen springen von ganz alleine an die Wand ...



Zitat (von dreamcon):
Naja aber nicht um statt dem Austausch von 10 bis 12 Fliesen die ganze Wand neu zu fliesen oder?

Auch das kann passieren, genau wie es passieren kann das ihr genau 0 EUR zahlen müsstet weil die Fließewand eh "Schrott" ist.



Zitat (von dreamcon):
Wenn unsere Haftpflicht das ausgleicht, hat sie kein Recht mehr für den gleichen Schaden unser Kaution zu verwenden, oder?

Die Kaution deckt das Sicherungsinteresse des Vermieters ab. Man darf die Kaution einbehalten, bis die Sache geregelt ist, mit etwas Pech sind das dann ein paar Jahre bis man durch alle Instanzen durch ist.



Zitat (von cauchy):
Es ist meines Wissens nach nicht legal, wenn der Vermieter die Rückgabe in diesem Fall verweigert.

Kann der Vermieter das überhaupt?
Weil meines Wissens nach die Rückgabe - ähnlich wie eine Kündigung - was einseitiges ist, der Mieter also auch zurückgeben kann, wenn der Vermieter das nicht will.



Zitat (von dreamcon):
Wir sind so verblieben, dass die Versicherung sich beim Vermieter meldet.

Wenn das Vermieter, Versicherung und Mieter so vereinbaren, ist das in Ordnung.
Ohne Zustimmung seinerseits muss der Vermieter aber nicht mit der Versicherung kommunizieren.



Zitat (von dreamcon):
Sollte der neue Mieter eine Küche mit Rückwand einbauen wäre es zb egal welche Farbe die neuen Fliesen haben.

Sicherlich wird der neuer Mieter nicht bis zum Abriss des Hauses dort verweilen wollen ...



Zitat (von dreamcon):
Ich melde den Schaden mit den Kontaktdaten des Beschädigten. Die Versicherung meldet sich bei diesem. Tatsächlich aber habe ich heute nochmal nachgehakt. Wie überall gibt es krankheitsbedingte Unterbesetzungen.

Fraglich ob der Vermieter das so akzeptieren muss, ist die Versicherung zu langsam, kann er sich an den Mieter wenden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2296 Beiträge, 360x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
ch würde mich nicht wundern, wenn Versicherung und Vermieter nicht einer Meinung sein werden. Und dann wird es spannend, ob die Versicherung dir helfen wird, eine eventuell aus Sicht des Versicherung unberechtigt einbehaltene Kaution wieder zu erlangen.


Die Haftpflichtversicherung ist nicht nur zur Begleichung berechtigter Forderungen verpflichtet sondern auch zur Abwehr unberechtigter Forderungen.
Wenn es sich bei den abgerissenen Fliesen grundsätzlich um einen Versicherungsfall handelt (sprich: fahrlässige Schäden an gemietetem Besitz ist versichert), dann ist davon meiner Meinung auch der Einbehalt der Kaution betroffen und von der Versicheurng entweder abzuwehren oder zu regulieren.

Beispiel:
Die Versicherung sagt "Ja, ist ein Schadenfall, aber das Zeug war so alt, dass es nur noch einen Restwert von 0 EUR hatte", dann müsste die Vermieterin den Mieter verklagen um die Schadenhöhe gerichtlich feststellen zu lassen.
Vor Gericht kommt dann entweder raus,
- dass die Versicherung recht hatte und tatsächlich kein Schaden entanden ist, damit wäre die Kaution vollständig zurückzuzahlen, oder
- dass die Versicherung falsch gelegen hat und ein Schaden in Höhe von X EUR entstanden ist. Damit wäre die Versicherung leistungspflichtig und die Kaution wäre zurückzuzahlen.

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