Schaden Mietwohnung, Versäumnis Ummeldung, GEZ Nachzahlung

28. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
mohle1010
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Schaden Mietwohnung, Versäumnis Ummeldung, GEZ Nachzahlung

Hallo,
Ich habe vom 1.01.2018-31.01.2020 in einer Mietwohnung gewohnt. Leider sind der Vermieter und Ich nicht im besten auseinandergegangen. Bei dem Auszug war die Duschabtrennung beschädigt. Sie besteht aus Glasbausteinen und ein Glasbaustein hat einen Riss. Das Bad ist ca 30-40 Jahre alt und laut Lebensdauer Tabelle hat eine Duschabtrennung eine Lebenszeit von 25 Jahren, was steht dem Vermieter in diesem Fall zu ? Außerdem möchte der Vermieter mir Druck machen das Ich alles zahle, weil ich mich nicht umgemeldet habe. Ich wohnte bei meinen Eltern und mein altes zu Hause befand sich nur 500m von der Mietwohnung entfernt. weshalb ich micht nicht ummeldete. Jetzt meinte der Vermieter das da noch was auf mich zukommen könnte. Ich bin jetzt seit ca einem Monat wieder bei meinem Eltern eingezogen, wo ich auch die ganze Zeit gemeldet bin. Was könnte hier für eine Strafe auf mich zukommen und beträgt die Verjährung hier 6 Monate ? Da ich am 31.01.2020 ausgezogen bin würde diese Frist dann am 31.07.2020 verjähren für das Bußgeld? Wie sieht es mit GEZ Strafen aus, wenn ich dort nichtmal gemeldet war?

Vielen Dank

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Sie müssen sich selbstverständlich ummelden. Egal wie nah das alte von dem neuen zu Hause entfernt ist.

Wenn der Glasbaustein einen Riss hat, dann haben sie den Schaden wohl nicht zu vertreten, insofern steht dem Vermieter kein Schadensersatz zu. Oder haben sie die Dusche absichtlich beschädigt?

Sie können, müssen aber nicht, von der Verwaltung einen Bußgeld erhalten, wenn sie sich zu spät ummelden. Das zu entscheiden obliegt jedoch dem jeweiligen Amt und nicht ihren Vermieter. Bezüglich der GEZ, das sind sie halt in der Schuld, diese Geldschuld läuft iIhnen so lange hinterher bis Sie sie bezahlt haben.

-- Editiert von AltesHaus am 28.02.2020 18:44

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#2
 Von 
mohle1010
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für Ihre Antwort. Nun kommen mir noch ein paar Fragen auf. Ich wohne nun wieder an meiner alten Meldeadresse. Was mache ich in diesem Fall ?
Da ich mich nicht umgemeldet habe, wird die GEZ ja auch nicht wissen das Ich es hätte zahlen müssen. Da ich Nun aus der Wohnung ausgezogen bin macht ja eine Ummeldung auch keinen Sinn mehr.
Nein den Glasbaustein habe ich nicht absichtlich kaputt gemacht.
Wie ist ihre Meinung zu dem Sachverhalt?

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#3
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Sie sind jetzt wieder bei ihren Eltern ausgezogen und in die strittige Wohnung wieder eingezogen?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119665 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Oder haben sie die Dusche absichtlich beschädigt?

Das wäre nur relevant wenn es um die Frage "Straftat" ginge - wenn der Mieter haftet kann das auch für einen "Unfall" sein.


Die Frage wäre also, wie genau ist der Riss entstanden?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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