Schaden am Holzboden - Kaution wird einbehalten

19. März 2010 Thema abonnieren
 Von 
soldeca
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Schaden am Holzboden - Kaution wird einbehalten

Schaden am Holzboden - Kaution wird einbehalten

Hallo,

da ich selbst absoluter „Rechts“-Laie bin hoffe ich, dass mir hier im Forum der eine oder andere einen Tipp geben kann.
Es geht um folgenden Sachverhalt:
Ich hatte im letzten September 2009 einen Zwischenmietvertrag mit einer Studentin geschlossen und ihr Zimmer bis Ende Januar 2010 bewohnt. (ihre Möbel sind alle in der Wohnung verblieben)

Im Laufe der Zeit hat sich am Holzdielen Boden vor dem Schreibtisch (an 3-5 Stellen) das Holz abgelöst. Die Splitter wurden immer größer (Stuhlrollen sind immer wieder hängen geblieben) und haben sich zum Teil selbstständig abgelöst zum Teil habe ich sie (um einen noch größeren Schaden zu vermeiden) entfernt.
Bei der Übergabe wurde dieser Schaden dann von der Studentin an ihre Vermieterin weitergegeben, die darauf besteht den Schaden professionell ausbessern zu lassen.
Deshalb besteht die Studentin auch darauf, die Kaution bis zur Klärung der Sache einzubehalten.
Dazu habe ich jetzt einige Fragen:

1. Kann ich überhaupt für den Schaden verantwortlich gemacht werden? (handelt es sich wirklich um einen unsachgemäßen Gebrauch, hätte ich den Schaden, der ja langsam entstanden ist sofort melden müssen, hätte ich Gegenmaßnahmen treffen müssen?)

2. Spielt es eine Rolle wie alt der Boden ist? Oder dass ich nur den Stuhl
benutzt habe, der mir zur Verfügung gestellt wurde?

3. Wäre so etwas ein Fall für die Haftpflichtversicherung (angeblich hat die Schreinerei gemeint, der GESAMTE Boden müsste abgeschliffen werden, was aber auch die Wohnungsbesitzerin ablehnt)

4. sonstige Tipps zum weiteren Vorgehen wären auch super

Fotos von dem Schaden habe ich gemacht, leider habe ich aber keine Fotos wie der Boden beim Einzug ausgesehen hat.
Bisher habe ich lediglich herausfinden können, dass das Abschleifen, Versiegeln usw. nicht unter Schönheitsreparaturen fällt und deshalb Mietersache sind.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12323.06.2010 10:27:41
Status:
Lehrling
(1563 Beiträge, 1134x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
soldeca
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hier noch die Fotos










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#3
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1013x hilfreich)

Also der Boden sieht zwar sehr alt aus, aber für mich sind das eindeutig Schäden, die du da verursacht hast (Bist du mit dem Stuhl auf dem Boden Rennen gefahren??) Und Schadensbeseitigung zählt nicht zu den Schönheitreparaturen.
Meiner Meinung nach legt man auch einen Teppich oder was in der Art drunter, wenn man das bemerkt und rollt nicht einfach munter weiter.
Würde jetzt einfach mal auf Vorschläge der Vermieterin warten, die ja wohl nicht will, dass der ganze Boden abgeschliffen wird. Geht wahrscheinlich auch schlecht mit den ganzen Nägeln drin.

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12323.06.2010 10:27:41
Status:
Lehrling
(1563 Beiträge, 1134x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12322.04.2010 11:02:35
Status:
Praktikant
(725 Beiträge, 218x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
soldeca
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für Ihre Antworten.

Ich hätte jetzt noch zwei Fragen:

- handelt es sich bei dem Schaden um einen Haftpflichtfall?

- an still known as Mortinghale:
Können Sie mir sagen was sowas ungefähr kosten würde

Vielen Dank

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#7
 Von 
D.H.
Status:
Beginner
(133 Beiträge, 11x hilfreich)

wie hoch war die kaution?

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#8
 Von 
soldeca
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Kaution betrug zwei Monatsmieten = ca. 1000€ (99.,...)

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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
D.H.
Status:
Beginner
(133 Beiträge, 11x hilfreich)

siehe post:-)

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