Folgende Annahme.
Ein hochwertiger alter aber bei Einzug tadelloser Parkettboden wird vom Mieter während seiner 3jährigen Mietzeit heftig in Mitleidenschafft gezogen. Der Mieter versucht das über seine HV zu regeln. Diese lehnt die Regulierung ab, da die Schäden offensichtlich durch Überbeanspruchung entstanden sind.
Der Vermieter holt einen KV über die Aufarbeitung und Schadensbeseitigung ein, lässt die Arbeiten aber derzeit nicht ausführen. Vom ehemaligen Mieter möchte er 50% des zur Schadensbeseitigung voranschlagten Betrages von der Kaution einbehalten. Der exMieter ist damit nicht einverstanden, da der Schaden nicht beseitigt wurde.
Wie ist die Situation zu beurteilen?
VG
Roland
Schaden an Parkettboden nach Kostenvoranschlag von Kaution bedienen
14. Oktober 2021
Thema abonnieren
Frage vom 14. Oktober 2021 | 20:34
Von
Status: Student (2678 Beiträge, 1210x hilfreich)
Schaden an Parkettboden nach Kostenvoranschlag von Kaution bedienen
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#1
Antwort vom 14. Oktober 2021 | 20:46
Von
Status: Unbeschreiblich (49321 Beiträge, 17350x hilfreich)
ZitatWie ist die Situation zu beurteilen? :
Der Vermieter darf fiktiv abrechnen.
#2
Antwort vom 14. Oktober 2021 | 22:17
Von
Status: Lehrling (1857 Beiträge, 287x hilfreich)
ZitatVom ehemaligen Mieter möchte er 50% des zur Schadensbeseitigung voranschlagten Betrages von der Kaution einbehalten. Der exMieter ist damit nicht einverstanden, da der Schaden nicht beseitigt wurde. :
Der VM kann sich den Schaden auch durch Geld ersetzen lassen.
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#3
Antwort vom 14. Oktober 2021 | 22:21
Von
Status: Unbeschreiblich (128687 Beiträge, 41026x hilfreich)
ZitatDer exMieter ist damit nicht einverstanden, da der Schaden nicht beseitigt wurde. :
Da die Beseitigung des Schadens überhaupt keine Voraussetzung für Schadenersatz ist, ist weder sein Einverständnis noch seine Einsicht erforderlich.
ZitatVom ehemaligen Mieter möchte er 50% des zur Schadensbeseitigung voranschlagten Betrages von der Kaution einbehalten. :
Warum nur 50%? Den Rest will er selber tragen?
#4
Antwort vom 14. Oktober 2021 | 22:30
Von
Status: Student (2091 Beiträge, 552x hilfreich)
ZitatWarum nur 50%? :
Weil er wahrscheinlich weiß, dass er nicht unbedingt die volle Summe durchsetzen kann. Da bei Böden die "wirtschaftliche Lebensdauer" bzw. bei Parkett in Form des Zeitraums zwischen notwendigem "abschleifen und versiegeln" zu berücksichtigen ist.
-- Editiert von Dirrly am 14.10.2021 22:35
#5
Antwort vom 15. Oktober 2021 | 02:17
Von
Status: Student (2678 Beiträge, 1210x hilfreich)
Erneut - vielen Dank für die raschen und sachdienlichen Antworten!
Ich lerne daraus, der Vermieter darf dem exMieter den Schaden in Rechnung stellen, auch wenn er ihn nicht reparieren lässt. Einen zwingenden Grund, hier Abschläge zu machen gibt es nicht. Wie sieht es mit der UMSt. aus?
Dass die Schadenshöhe zu Diskussionen führen kann und der KV nachvollziehbar sein muss, liegt auf der Hand - IMO
Und ja, im vorliegenden Fall wollte der VM dem exMieter entgegen kommen. Leider wurde er durch die Haltung des exMieters dafür nicht belohnt.
VG
Roland
#6
Antwort vom 15. Oktober 2021 | 10:48
Von
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