Schaden an Spüle in Mietwohnung. Rechnung vom Vermieter erhalten, Zeitwert?

27. April 2026 Thema abonnieren
 Von 
Tobi1298
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schaden an Spüle in Mietwohnung. Rechnung vom Vermieter erhalten, Zeitwert?

Hallo, ich habe versehentlich durch das fallenlassen meines Siebträgers die Spüle in meiner Küche beschädigt. Die Hausverwaltung beauftragte eine Firma um die Spüle austauschen zu lassen. Der Schaden wurde der Haftpflichtversicherung gemeldet. Nun erhielt ich eine Rechnung über 222€ für den kompletten Austausch der Spüle. Die alte Spüle befand sich bereits bei Einzug vor 6 Jahren in der Wohnung. Ich meine mal gelesen zu haben, dass der Vermieter nur den Zeitwert verlangen kann. In meinem konkreten Fall soll ich jedoch Beschaffung, Austausch und Material der neuen Spüle komplett bezahlen. In der Rechnung findet sich kein Verweis auf "alt für Neu". Was kann ich nun konkret tun? Ich sollte bis zum 27.04. die Rechnung bezahlen, auf meinen Hinweis dass die Angelegenheit von der Versicherung geprüft wird, wurde die Frist auf 08.05. verlängert.




10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Gelehrter
(10828 Beiträge, 4756x hilfreich)

Mich überrascht die Schilderung etwas. Eine Küchenspüle sollte eine gewisse Robustheit vorweisen. Daher fällt es mir schwer mir vorzustellen, wie diese durch eine solche Aktion so beschädigt werden kann, dass ein Austausch notwendig wird. Schäden durch üblichen Gebrauch sind mit der Miete abgegolten. Das auch mal etwas in eine Spüle fällt, kann üblicher Gebrauch sein.

Solche Dinge wird aber deine Haftpflichtversicherung prüfen und falls notwendig, auch einen Abzug Alt-für-Neu vornehmen. So ganz einfach wird das in diesem Fall aber nicht sein. Dazu müsste man prüfen, ob die Küche mit neuer Spüle nun wirklich mehr wert ist als die Küche vorm Schadensereignis.

Optimal wäre es, wenn deine Haftpflichtversicherung sich vor Ende der Zahlungsfrist meldet. Im Zweifel solltest du daher vorher noch einmal Kontakt zur Versicherung aufnehmen. Wenn das nicht passiert, ist ein weiterer Rat schwierig. Läuft denn das Mietverhältnis noch und ist es ansonsten komplett unbelastet? Das ändert zwar nicht die Rechtslage aber kann Auswirkungen darauf haben, wie der Mieter reagieren sollte.

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40202 Beiträge, 6549x hilfreich)

Zitat (von Tobi1298):
Was kann ich nun konkret tun?
z.B. Warten bis zum 7.5.
Falls du dann noch nichts von der Versicherung hast, nochmal beim Vermieter eine Fristverlängerung von zB 2 Wochen verlangen. Nochmal begründen, dass die Versicherung noch *bearbeitet*.

Wann ist das mit dem Siebträger passiert...und wann hast du den Schaden deiner Versicherung gemeldet?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129774 Beiträge, 41388x hilfreich)

Zitat (von Tobi1298):
In der Rechnung findet sich kein Verweis auf "alt für Neu". Was kann ich nun konkret tun?

A) Einfach abwarten
B) Fristgerecht zahlen unter Vorbehalt


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
joebeuel
Status:
Student
(2016 Beiträge, 1551x hilfreich)

Sind die 222 Euro für die Spüle, das benötigte Kleinmaterial und den Arbeitslohn? Kleinmaterial und Arbeitslohn sind unabhängig vom Alter der Spüle...

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#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13392 Beiträge, 4791x hilfreich)

Zitat (von Anami):
...nochmal beim Vermieter eine Fristverlängerung von zB 2 Wochen verlangen.

Man kann höflich darum bitten, würde bei mir jemand das verlangen, ist es zumindest "schwierig".

Grundsatz:
Man sollte sich nicht in die Regulierung seiner Versicherung durch eigenmächtige Handlungen einmischen.
Van daher würde ich das hier->
Zitat (von Harry van Sell):
B) Fristgerecht zahlen unter Vorbehalt
nicht tun.

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40202 Beiträge, 6549x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Man kann höflich darum bitten, würde bei mir jemand das verlangen, ist es zumindest "schwierig".
Was soll daran schwierig sein? Man sollte ja nochmal begründen, dass die Versicherung noch *bearbeitet*.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129774 Beiträge, 41388x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Was soll daran schwierig sein?

Weil es keine belastbare Rechtsgrundlage gibt, eine Fristverlängerung zu verlangen.

Der Schädiger haftet höchstpersönlich, wenn seine Versicherung zu langsam ist, interessiert das nicht, die Fristen laufen weiter.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
9elfer
Status:
Praktikant
(647 Beiträge, 95x hilfreich)

Zitat (von Tobi1298):
Was kann ich nun konkret tun? Ich sollte bis zum 27.04. die Rechnung bezahlen,


Sie sollten mit ihrer Versicherung nochmal Kontakt aufnehmen und das weitere Vorgehen absprechen.

Zitat (von Tobi1298):
In der Rechnung findet sich kein Verweis auf "alt für Neu".


Es ist fraglich ob der hier zum Tragen kommt.

Nur zur Info: Es heisst „neu für alt". Es wäre ja dumm wenn man für etwas Neues etwas Altes erhalten würde. :smile:

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#9
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9857 Beiträge, 2076x hilfreich)

Zitat (von 9elfer):
Sie sollten mit ihrer Versicherung nochmal Kontakt aufnehmen und das weitere Vorgehen absprechen.


dem kann ich mich anschliessen

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40202 Beiträge, 6549x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Weil es keine belastbare Rechtsgrundlage gibt, eine Fristverlängerung zu verlangen.
Aber Harry, :smile: Du weißt doch viel besser als ich, dass man zwar alles verlangen kann...nur mit dem Bekommen ist es dann manchmal so eine Sache...o.s.ä.
Für den Fall, dass der Vermieter/Handwerker/Hausverwaltung (?) die Frist zur Begleichung der Rechnung NICHT nochmal verlängert...obwohl gute Gründe genannt werden, könnte sich der TE dann nochmal um Hilfe ans Forum wenden.
So könnte es gehen...wahrscheinlich sogar, ohne das BGB zu wälzen... und sich irgendwelchen Ärger mit dem Forderer einzuhandeln. Und bis zum 8.5. sinds ja immerhin noch 10 Tage.

Leider ist hier noch unbekannt, wann das mit dem Siebträger passiert ist...und wann der Schaden der Versicherung gemeldet wurde. Deshalb fragte ich nach.
FALLS das allerdings schon viele Wochen oder Monate her sein sollte, würde meine Antwort anders ausfallen.

Ansonsten ist es auch hier wie immer: Ein Fragesteller entscheidet selbst, welche Antworten ihm *am besten gefallen*...oder fragt evtl. nochmal nach...

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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