Schaden durch Mieter, Versicherung zahlt nur Zeitwert

3. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
Tim1985
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schaden durch Mieter, Versicherung zahlt nur Zeitwert

Hallo,

folgender Fall liegt vor:

Meine Eigentums-Wohnung wurde bis Dezember 2018 komplett saniert, renoviert und tapeziert. Im Januar wurde diese dann neu vermietet. Der neue Mieter hat im Februar seinen Bekannten neben dem Sicherungskasten bohren lassen und dabei eine Stromleitung angebohrt. Hierzu kam es zu einer Beschädigung der Stromleitung und einem Kurzschluss im Sicherungskasten. Der Sicherungskasten ist dabei so beschädigt worden, dass dieser erneuert werden muss. Die Stromleitung muss ebenfalls erneuert werden, die Wand muss entsprechend aufgestemmt werden.
Der von mir beauftragte Elektriker schätzt die Kosten (inkl. neuer Leitung und neuem Sicherungskasten) auf 1.200€. Hinzu kommen Malerkosten für Verputzen, Tapezieren und Streichen in Höhe von 400€. In Summe liegt der Schaden bei 1.600€.
Der Elektriker wurde von mir beauftragt, da sich der Mieter Anfang Februar über einen nicht funktionierenden Durchlauferhitzer beschwert hat. Erst als der Elektriker vor Ort war, wurde das angebohrte Kabel gebeichtet.

In der Summe von 1.600€ sind auch neue Gesetzesauflagen berücksichtigt, nach denen der Sicherungskasten nicht mehr direkt über dem Stromzähler installiert werden darf, dieser wird dann entsprechend versetzt angebracht.
Der Schadensverursacher hat seiner Versicherung den Schaden gemeldet, ich habe die Kostenvoranschläge entsprechend eingereicht und bin nun überrascht, dass die Versicherung nur den Zeitwert des Sicherungskasten bezahlen will. In Summe würden mir nur 700€ zustehen und die Differenz von 900€ bliebe bei mir hängen.
Der Schadensverursacher bezieht sich auf die Schadensregulierung der Versicherung und weist die Kostenübernahme der restlichen 800€ weit von sich.

Meine Frage: Ist das rechtlich tatsächlich so?
Der Schaden ist durch grob fahrlässige Handeln entstanden. Die Wiederherstellung des Ursprungszustands führt zu keiner messbaren Vermögensmehrung bzw. Wertsteigerung, da der Sicherungskasten während der Nutzungszeit der Wohnung nicht hätte erneuert werden müssen (das bestätigt auch der Elektriker). Es kommt somit zu keinem wirtschaftlichen Vorteil für mich.
Der Verursacher meint er sei wohl im Stress gewesen und habe nicht an die Leitungen gedacht.
Für diesen Stress soll ich jetzt 800€ bezahlen?
Kann der Verursacher oder der Mieter anderweitig haftbar gemacht werden?
Letztlich möchte ich nur den Zustand wie vor dem Schaden wiederhergestellt haben, ohne Besserstellung. Und gebrauchte Stromzähler können in diesem Fall nicht genutzt werden, so dass der Zeitwert als Berechnungsgrundlage für mich nicht nachvollziehbar ist.

Vielen Dank!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120147 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von Tim1985):
Meine Frage: Ist das rechtlich tatsächlich so?

Korrekt. Der Schaden ist nur der Zeitwert.



Zitat (von Tim1985):
Es kommt somit zu keinem wirtschaftlichen Vorteil für mich.

Doch, denn nun hat man bereits die rechtskonforme Installation, diese spart man sich also später, man ist als bereichert.



Zitat (von Tim1985):
weist die Kostenübernahme der restlichen 800€ weit von sich.

Naja, da sollte man nochmals prüfen, denn Versicherung rechnen solche Abzüge gerne zu deren Gunsten aus.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9907 Beiträge, 4487x hilfreich)

Wenn die Versicherung eintreten muss, so zahlt sie den Schaden, den der Schadensverursacher hätte bezahlen müssen. Von daher ist es absolut korrekt, wenn der Mieter selber eine Zahlung des Restes verweigert.

Zitat (von Harry van Sell):
Naja, da sollte man nochmals prüfen, denn Versicherung rechnen solche Abzüge gerne zu deren Gunsten aus.
Da sehe ich auch den Ansatz. Du musst nachrechnen, ob die Versicherung den Zeitwert korrekt berechnet hat. Wenn nicht, dann kannst du entweder nachverhandeln oder den Mieter verklagen. Bei letzterem würde dann vermutlich die Versicherung entweder einknicken oder dem Mieter im Eigeninteresse einen Anwalt stellen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9907 Beiträge, 4487x hilfreich)

Nachtrag: Du hast Kostenvoranschläge eingereicht? Dann wird die Versicherung vermutlich die Mehrwertsteuer rausgerechnet haben. Die wird nur erstattet, wenn sie auch wirklich angefallen ist. Dafür müsstest du also die Rechnung einreichen.

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