Schaden durch Mieter

24. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
ingridw
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 0x hilfreich)
Schaden durch Mieter

Zu dem vermieteten Haus gehört ein Garten. Der war vor Bezug des Mieters sehr gepflegt. der Mieter versprach, vor Zeugen, sich während der Mietzeit darum zu kümmern, da er Gartenexperte sei. Dieser Experte hat nun im Garten sehr viel Schaden angerichtet. Bäume und Sträucher entfernt, die Löcher nicht verschlossen bzw. nachgepflanzt. Er wollte Erde verteilen, diese liegt nun in Haufen mit mehreren Kubik im Garten verstreut usw. Das Gartentor wurde samt einem Stück zaun herausgerissen und liegt in der Gegend herum, zum Nachbargrundstück hat er ohne zu fragen eine ca. 5 Meter lange und 2 Meter hohe Mauer gebaut, den Zaun mit der hocheingewachsenen Hecke rausgerissen, dafür steht da jetzt eine Metonmauer unverputzt und äußerst hässlich. Als Vermieter (Frau 50 Jahre, verwitwet und 900km entfernt wohnend)) kann ich das aber nicht in Ordnung bringen. Ihm traue ich, nachdem ich gesehen habe, wie unfähig er ist, das auch nicht zu. Kann ich eine Firma damit beauftragen, die Schäden in Ordnung zu bringen oder muß ich ihn das machen lassen? danke schon mal für die Ratschläge

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49077 Beiträge, 17274x hilfreich)

Du musst den Mieter zunächst einmal mahnen und zur Beseitigung der genannten Dinge auffordern.

Nur wenn er dieser Mahnung nicht nachkommt, kannst Du eine Firma mit den Aufräum- und Instandsetzungsarbeiten beauftragen.

Auch darauf musst Du den Mieter hinweisen.

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#2
 Von 
joku
Status:
Schüler
(455 Beiträge, 148x hilfreich)

Naja, bei der Anfrage wird für mich nicht klar, ob hier ein Mietverhältnis noch besteht oder ob es beendet wurde. Im Prinzip kann der Mieter während der Mietzeit machen, was ihm gefällt - natürlich nix kaputt machen und schön pfleglich behandeln. Bei Auszug muss er dann den Ursprungszustand wieder herstellen.

Gruss, JoKu

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 430x hilfreich)

Ist der Garten mitvermietet, so darf der Mieter die o.g. Veränderungen durchaus durchführen was die Änderung der Bepflanzung betrifft. Bei der Mauer bin ich nicht so sicher, allerdings kannst Du bei Beendigung des Mietverhältnisses auf jeden Fall Rückbau verlangen.


-----------------
"MfG
Susanne"

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