Schaden durch herabfallendes Balkongeländer

29. Juli 2011 Thema abonnieren
 Von 
Herkulisa
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Schaden durch herabfallendes Balkongeländer

Hallöle,

habe folgenden Sachverhalt...
G wohnt in einer Doppelhaushälfte des Vermieters/Eigentümers V, die andere Doppelhaushälfte wird an Mieter M vermietet.
M hat eines abends seinen Kumpel K zu besuch, dieser lehnt sich/setzt sich halb auf das Balkongeländer welches abfällt und auf dem PKW des G landet und einen Schaden von 6.200,-€ verursacht...
Der V meint es wäre Vandalismus des K und möchte nicht zahlen, er meint der G soll das mit dem K ausmachen.
Es ist zu erwähnen, dass alle Balkone an besagtem Haus aus Holz sind und dieses schon ziemlich morsch ist.

Wie dem auch sei, hat doch letztendlich das Eigentum des V Schaden am Eigentum des G verursacht und er ist verantwortlich oder??

Danke schon mal im Voraus, es ist so toll, dass es dieses Forum gibt und soviele Leute versuchen zu helfen :love: ... das nur mal so am Rande... :)

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7 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Herkulisa
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Nichtsnutzbär,

danke erstmal für deine Antwort :)

Allerdings hat der G mit dem Balkon ja nichts zu tun, es war ja der Balkon des M , der in der anderen Doppelhaushäfte wohnt, und dessen Kumpel der es verursacht hat.
K hat im übrigen keine Haftpflicht und ist total sauer weil er meint nichts falsches getan zu haben... Er wäre sogar fast vom Balkon gefallen...



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"..."Recht haben" und "Recht bekommen" sind zwei Paar Schuhe..."

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#3
 Von 
Herkulisa
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

... und im Übrigen kenne ich das Verursacherprinzip nur in Verbindung mit Umweltverschmutzung... :???: Bitte korrigiere mich wenn ich da falsch liege...

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"..."Recht haben" und "Recht bekommen" sind zwei Paar Schuhe..."

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12323.08.2011 15:08:53
Status:
Praktikant
(832 Beiträge, 967x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Ich sezte die Buchstaben mal richtig:

Ob M und/oder K sich darauf berufen kann, dass das Geländer alt und nicht mehr richtigt befestigt war, ist fraglich. Jedenfalls müsste M den V darauf hingewiesen haben, sodass V eine Möglichkeit gehabt hätte, den Umstand zu beseitigen. Derartige Regelungen sind in Mietverträgen zumeist enthalten. Wegen Unterlassung könnte V den M in die Folgehaftung nehmen.



quote:
K hat im übrigen keine Haftpflicht

Das ist mit die dümmste Entscheidung die man treffen kann.
Dann zahlt er halt selbst - wenn es sein muss den Rest seines Lebens...



quote:
und ist total sauer weil er meint nichts falsches getan zu haben...

In wie weit war das Geländer denn eine ausgewiesene (Gäste-) Sitzfläche?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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