Hallöle,
habe folgenden Sachverhalt...
G wohnt in einer Doppelhaushälfte des Vermieters/Eigentümers V, die andere Doppelhaushälfte wird an Mieter M vermietet.
M hat eines abends seinen Kumpel K zu besuch, dieser lehnt sich/setzt sich halb auf das Balkongeländer welches abfällt und auf dem PKW des G landet und einen Schaden von 6.200,-€ verursacht...
Der V meint es wäre Vandalismus des K und möchte nicht zahlen, er meint der G soll das mit dem K ausmachen.
Es ist zu erwähnen, dass alle Balkone an besagtem Haus aus Holz sind und dieses schon ziemlich morsch ist.
Wie dem auch sei, hat doch letztendlich das Eigentum des V Schaden am Eigentum des G verursacht und er ist verantwortlich oder??
Danke schon mal im Voraus, es ist so toll, dass es dieses Forum gibt und soviele Leute versuchen zu helfen ... das nur mal so am Rande...
Schaden durch herabfallendes Balkongeländer
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Hallo Nichtsnutzbär,
danke erstmal für deine Antwort
Allerdings hat der G mit dem Balkon ja nichts zu tun, es war ja der Balkon des M , der in der anderen Doppelhaushäfte wohnt, und dessen Kumpel der es verursacht hat.
K hat im übrigen keine Haftpflicht und ist total sauer weil er meint nichts falsches getan zu haben... Er wäre sogar fast vom Balkon gefallen...
-----------------
"..."Recht haben" und "Recht bekommen" sind zwei Paar Schuhe..."
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
... und im Übrigen kenne ich das Verursacherprinzip nur in Verbindung mit Umweltverschmutzung... Bitte korrigiere mich wenn ich da falsch liege...
-----------------
"..."Recht haben" und "Recht bekommen" sind zwei Paar Schuhe..."
--- editiert vom Admin
Ich sezte die Buchstaben mal richtig:
Ob M und/oder K sich darauf berufen kann, dass das Geländer alt und nicht mehr richtigt befestigt war, ist fraglich. Jedenfalls müsste M den V darauf hingewiesen haben, sodass V eine Möglichkeit gehabt hätte, den Umstand zu beseitigen. Derartige Regelungen sind in Mietverträgen zumeist enthalten. Wegen Unterlassung könnte V den M in die Folgehaftung nehmen.
quote:
K hat im übrigen keine Haftpflicht
Das ist mit die dümmste Entscheidung die man treffen kann.
Dann zahlt er halt selbst - wenn es sein muss den Rest seines Lebens...
quote:
und ist total sauer weil er meint nichts falsches getan zu haben...
In wie weit war das Geländer denn eine ausgewiesene (Gäste-) Sitzfläche?
-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
3 Antworten
-
6 Antworten
-
8 Antworten
-
34 Antworten
-
2 Antworten
-
8 Antworten
-
39 Antworten
-
5 Antworten