Schaden in einer Mietwohnung

3. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
Lynnari
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schaden in einer Mietwohnung

Hallo zusammen, wir benötigen eure Hilfe.

In der Nacht zum 01.01.2017 hat mein Untermieter in der Badewanne versucht, Kohle für meine Shisha in der Badewanne anzuzünden. Leider war das Resultat ein Loch in der Acrylbadewanne. Wir haben den Schaden schon bei der Versicherung gemeldet und am 20.02.2017 haben wir bzw. die Hausverwaltung die Bestätigung für die Kostenübernahme erhalten, allerdings unter Abzug eines Zeitwerts von 20%. Der Kostenvoranschlag beträgt 1.307,81€, also sind es 261,56€, die noch offen stehen.
Der Sachbearbeiter der Hausverwaltung teilte uns dies am 01.03.2017 via E-Mail mit, mit der Frage, wer den Abzug von 20% ersetzt, da dem Vermieter ein entsprechender Schaden entsteht.

Ich habe dem Sachbearbeiter daraufhin am 02.03.2017 geantwortet, dass laut meiner Auskunft der Versicherung, die Differenz zwischen Zeitwert und Neuwert vom Vermieter zu tragen ist, da er durch die Schadensregulierung den Vorteil hat, dass er eine neue Badewanne bekommt und dadurch eine Wertverbesserung entsteht.

Da ich bis zum 20.03.2017 noch keine Antwort auf diese Mail erhalten habe und auf meine Anrufe, nie einen Rückruf kam, habe ich via Mail nochmal um einen Zwischenstand gebeten, mit der Bitte ob es etwas zügiger vorangehen könnte, da wir die Badewanne/Dusche schon seit fast 3 Monaten nicht benutzen können und das unzumutbare Umstände sind.

Nachdem ich darauf wieder keine Antwort erhielt, rief ich letzte Woche nochmal an. Leider war der zuständige Sachbearbeiter im Urlaub und die Vertretung wusste von der ganzen Sache nicht bescheid.
Heute startete ich meinen letzten Versuch den Herrn ans Telefon zu bekommen, ansonsten hätte ich heute direkt den Eigentümer kontaktiert. Ich bekam ihn ans Telefon und erfuhr, dass er schon vor seinem Urlaub mit dem Eigentümer telefoniert hatte. Der Eigentümer teilte ihm mit, dass er die 20% nicht tragen wird, da er der Meinung ist, dass es keine Wertsteigerung wäre, da die Badewanne im Einwandfreien Zustand war.

Wir finden es eine Frechheit, dass wir 4 Wochen auf einen Zwischenstand warten müssen, wir keinen erreichen können und der zuständige Sachbearbeiter es nicht für nötig hielt, uns vor seinen Urlaub uns über diese Entscheidung des Eigentümers zu informieren.
Nun ist unsere Frage wer im Recht ist und wer die 20% laut der Gesetzeslage tragen muss?
Steht uns eine Mietminderung oder Vergleichbares zu? Gibt es irgendeine Möglichkeit, dass dies nun alles etwas schneller vorangehen könnte oder müssen wir uns das weiterhin gefallen lassen?

Wir hoffen um schnellen Rat

Liebe Grüße

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133 Antworten
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#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9875 Beiträge, 4479x hilfreich)

Es gibt einen Mangel in der Mietwohnung, welcher ordnungsgemäß gemeldet wurde. Zudem hat eine Versicherung offenbar die Kostenübernahme für den Schaden erklärt. Von daher würde ich dem Vermieter nochmal ein kurzes Einschreiben mit Fristsetzung von vielleicht 2 Wochen zur Behebung das Mangels setzen. Das ganze am besten nachweisbar. Z.B. indem eine neutrale Person das Schreiben liest und dann per Einwurfeinschreiben an den Vermieter sendet.

In dem Schreiben kann man auch ankündigen, bei fruchtlosem Verstreichen einen Anwalt mit der Klage auf Mängelbeseitigung durch den Vermieter zu beauftragen. Der Vermieter hatte nun fast 3 Monate Zeit, den Mangel zu beseitigen. Das hätte locker ausreichen sollen.

Bezüglich der Schadenshöhe würde ich nur kurz mitteilen, dass deine Versicherung für den von dir verursachten Schaden vollständig aufkommen wird. Sollten sich Vermieter und Versicherung nicht über die Schadenshöhe einig werden, so muss der Vermieter halt Klage einreichen. Dann würde ein Richter den korrekten Zeitwert festlegen.

Wer's Konfrontativ mag, könnte noch Folgendes hinzufügen: Du selber hast als Mieter keine Aufzahlung zu leisten. Die Versichung übernimmt deinen Anteil. Und insbesondere darf der Vermieter die Mängelbeseitigung nicht verzögern, um von dir eine rechtlich nicht haltbare Extrazahlung zu erzwingen. Vielmehr befindet sich der Vermieter spätestens nach Ablauf der Frist in Verzug, sodass Mietminderung und auch Selbstvornahme in Frage kommen.

PS: Du selber bist meiner Meinung nach nicht zur Schadensbeseitigung verpflichtet. Das Ding gehört dem Vermieter. Er hat das Recht und die Pflicht, sich um die Schadensbeseitigung zu kümmern. Dafür bekommt er dann halt den gesetzlich zustehenden Schadensersatz.


-- Editiert von cauchy am 03.04.2017 16:29

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2316x hilfreich)

Ob die Versicherung den Zeitwert richtig berechnet hat, kann man hier nicht sagen, zumal kein Alter der Badewanne angegeben wurde.
Notfalls muss man von der Möglichkeit des § 536 a BGB Gebrauch machen.
Zuvor würde ich eine letzte Fristsetzung durch einen Anwalt empfehlen.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#3
 Von 
immobilienerwerber
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 2x hilfreich)

Mich wundert, dass die Versicherung den Zeitwert der Badewanne überhaupt ersetzt. Kohle in der Badewanne anzünden ist kein sachgemäßer Gebrauch.....

Daher bin ich der Meinung, dass der Vermieter hier gar nichts zahlen muss.
Eher der Untermieter, der den Schaden verursacht hat, muss dafür aufkommen.

-- Editiert von immobilienerwerber am 03.04.2017 16:39

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat:
Es gibt einen Mangel in der Mietwohnung, welcher ordnungsgemäß gemeldet wurde. Zudem hat eine Versicherung offenbar die Kostenübernahme für den Schaden erklärt.


Nö ... es gibt einen vom Mieter verursachten Schaden, und wenn die Vers. lediglich den Zeitwert ersetzt, dann hat der Mieter den Rest zu tragen. Ganz einfache Kiste.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9875 Beiträge, 4479x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Nö ... es gibt einen vom Mieter verursachten Schaden, und wenn die Vers. lediglich den Zeitwert ersetzt, dann hat der Mieter den Rest zu tragen. Ganz einfache Kiste.
Entschuldige, aber das ist einfach Blödsinn. Wenn die Versicherung die Kostenübernahme erklärt, dann steht sie offenbar für den vom Mieter verursachten Schaden ein. Einzig die Schadenshöhe ist offenbar Streitthema. Das wird man halt notfalls vor Gericht klären müssen. Dann wird sich herausstellen, ob der Vermieter oder die Versicherung Recht hat.

PS: Man kann sich durchaus fragen, warum die Versicherung bei solch einer Schadensbeschreibung überhaupt zahlt. Aber das ist nicht mehr die Frage, wenn sie die Kostenübernahme erklärt hat.

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#6
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Zitat:
Es gibt einen Mangel in der Mietwohnung, welcher ordnungsgemäß gemeldet wurde. Zudem hat eine Versicherung offenbar die Kostenübernahme für den Schaden erklärt.


Nö ... es gibt einen vom Mieter verursachten Schaden, und wenn die Vers. lediglich den Zeitwert ersetzt, dann hat der Mieter den Rest zu tragen. Ganz einfache Kiste.


Der Versicherer nimmt hier doch nur den Abzug Neu für Alt vor. Die fehlenden 20% sind Privatsache des Vermieters.

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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#7
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Nö ... es gibt einen vom Mieter verursachten Schaden, und wenn die Vers. lediglich den Zeitwert ersetzt, dann hat der Mieter den Rest zu tragen. Ganz einfache Kiste.

Ganz so einfach ist es nicht, der Vermieter muss gegen die Versicherung und den Mieter gleichzeitig Klage einreichen, und vor Gericht wird so was gerne als grobe Fahrlässigkeit angesehen. Die Gerichtskosten bezahlt dann entweder die Versicherung oder der Mieter im Falle das ein Gericht das eben so ansieht.
Es ist ja nicht das eine Versicherung für alle Schäden aufkommt, vor allem bei solchen Schäden.

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#8
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9875 Beiträge, 4479x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
und vor Gericht wird so was gerne als grobe Fahrlässigkeit angesehen.
Warum sollte sich das Gericht mit dieser Frage beschäftigen? Das Gericht muss die Schadenshöhe bestimmen. Und wenn der Mieter nicht seine Haftung erklärt, so wird es feststellen müssen, ob der Schaden durch nicht vertragsgemäßen Gebrauch entstanden ist. Letzteres dürfte nicht wirklich Streitthema werden. Die Frage ob fahrlässig oder grob fahrlässig ist dabei meiner Meinung nach vollkommen egal. Fahrlässigkeit reicht ja bereits aus.

Möglicherweise wird sich die Versicherung aber etwas genauer mit dem Schadenshergang beschäftigen, wenn sie verklagt wird. Das könnte für den Untermieter natürlich problematisch werden, sofern die Versicherung dann auf die Idee kommt, dass sie aus welchem Grund auch immer gar nichts zahlen müssen. Das ist aber ein Thema, was mit Mietrecht nichts mehr zu tun hat. Da halte ich mich raus.

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#9
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Das ist aber ein Thema, was mit Mietrecht nichts mehr zu tun hat. Da halte ich mich raus.

Das Thema an sich hat nicht mit Mietrecht zu tun, kein Mieter sieht eine Badewanne als Feuerstätte, dafür ist sie nicht vorgesehen (hier fehlt schon die Abnahme durch den Bezirkskaminkehrer).

Zitat (von cauchy):
Möglicherweise wird sich die Versicherung aber etwas genauer mit dem Schadenshergang beschäftigen, wenn sie verklagt wird.

Klar mit der Klagebegründung wird je nach Versicherung entweder gleich komplett abgelehnt, wenn es um ein Brandloch geht, oder die Versicherung zeigt sich großzügig gegenüber dem Geschädigten, und hält sich nach AGBs eben am Versicherungsnehmer Schadensfrei.
Zusätzlich würde man dem Vermieter anraten eine Anzeige wegen Sachbeschädigung beim Staatsanwalt zu stellen, denn es gilt zu prüfen ob hier nicht versuchte Brandstiftung in Frage käme.
Auf der anderen Seite ist der Mieter auch Vermieter an den Untermieter, und sollte ihm den Kopf kalt duschen, und anweisen selbst den Schaden zu regulieren. So kann man den Ball flach halten, denn Versicherungen kennen keinen Spaß mit manchen Dingen.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Das ist aber ein Thema, was mit Mietrecht nichts mehr zu tun hat. Da halte ich mich raus.

Das Thema an sich hat nicht mit Mietrecht zu tun, kein Mieter sieht eine Badewanne als Feuerstätte, dafür ist sie nicht vorgesehen (hier fehlt schon die Abnahme durch den Bezirkskaminkehrer).

Zitat (von cauchy):
Möglicherweise wird sich die Versicherung aber etwas genauer mit dem Schadenshergang beschäftigen, wenn sie verklagt wird.

Klar mit der Klagebegründung wird je nach Versicherung entweder gleich komplett abgelehnt, wenn es um ein Brandloch geht, oder die Versicherung zeigt sich großzügig gegenüber dem Geschädigten, und hält sich nach AGBs eben am Versicherungsnehmer Schadensfrei.
Zusätzlich würde man dem Vermieter anraten eine Anzeige wegen Sachbeschädigung beim Staatsanwalt zu stellen, denn es gilt zu prüfen ob hier nicht versuchte Brandstiftung in Frage käme.
Auf der anderen Seite ist der Mieter auch Vermieter an den Untermieter, und sollte ihm den Kopf kalt duschen, und anweisen selbst den Schaden zu regulieren. So kann man den Ball flach halten, denn Versicherungen kennen keinen Spaß mit manchen Dingen.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Beim Untermieter den Kopf waschen bin ich ja noch bei dir, aber worauf soll der Vermieter denn klagen? Wenn das kein Neubau ist, wird der VM alt für neu gegen sich gelten lassen muessen.


-- Editiert von Akkarin am 03.04.2017 20:49

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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#12
 Von 
Baldwin123
Status:
Schüler
(462 Beiträge, 50x hilfreich)

Zitat (von Akkarin):
Beim Untermieter den Kopf waschen bin ich ja noch bei dir, aber worauf soll der Vermieter denn klagen? Wenn das kein Neubau ist, wird der VM alt für neu gegen sich gelten lassen muessen.


-- Editiert von Akkarin am 03.04.2017 20:49


Nein. Er könnte eine gebrauchte Badewanne suchen, und diese einbauen lassen. :devil: :devil:
Oder selbst Hand anlegen und das Loch mit Acrylspachtel verschließen :cool: :cool: :cool:
Oder Panzertape drüberkleben. Und dann ne nen hübschen Aufkleber als Deko drüber. Badeente oder so :party:

Auf jeden Fall sollte der VM aber eine Abmahnung verfassen, unter Androhung der Beendigung des Mietverhältnisses bei Wiederholung.

-- Editiert von Baldwin123 am 03.04.2017 22:07

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#13
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9875 Beiträge, 4479x hilfreich)

Zitat (von Baldwin123):
Er könnte eine genrauchte Badewanne suchen, und diese einbauen lassen
Und wozu das? Der Vermieter muss keine vom Untermieter eingebaute Badewanne akzeptieren. Ich zitiere mich mal selber
Zitat (von cauchy):
Das Ding gehört dem Vermieter. Er hat das Recht und die Pflicht, sich um die Schadensbeseitigung zu kümmern.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Baldwin123
Status:
Schüler
(462 Beiträge, 50x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Zitat (von Baldwin123):
Er könnte eine genrauchte Badewanne suchen, und diese einbauen lassen
Und wozu das? Der Vermieter muss keine vom Untermieter eingebaute Badewanne akzeptieren. Ich zitiere mich mal selber
Zitat (von cauchy):
Das Ding gehört dem Vermieter. Er hat das Recht und die Pflicht, sich um die Schadensbeseitigung zu kümmern.


Ich sprach auch nicht vom Untermieter!

Der Mieter hat Anspruch auf eine vertragsgemäße Badewanne. Aber nicht auf eine neue!

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#15
 Von 
Baldwin123
Status:
Schüler
(462 Beiträge, 50x hilfreich)

Achso, was ich vergessen hab: Neu für Alt gilt nur für die Sache. Den Ein- und Ausbau muss der Schuldner (Mieter respektive Untermieter) zu 100 Prozent tragen.

Deshalb rate ich dem Vermieter davon ab, die gebrauchte Wanne selbst einzubauen. Das soll bitte der Installateuersmeister übernehmen.

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#16
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9875 Beiträge, 4479x hilfreich)

Zitat (von Baldwin123):
Der Mieter hat Anspruch auf eine vertragsgemäße Badewanne. Aber nicht auf eine neue!
Dann habe ich dich falsch verstanden. Der Gebrauchtmarkt von Badewannen ist aber vermutlich nicht wahnsinnig groß. Und der Vermieter hat eigentlich keinen Grund, jetzt über die Maßen sparsam zu sein. Er bekommt ja den größten teil von der Versicherung zurück.

Damit das nicht untergeht: Ich bin nicht sicher, ob ein Abzug alt-für-neu angemessen ist. Aber das hier ist ein Fall, wo sich der Untermieter darum gar nicht kümmern muss. Das erledigt die Versicherung und wenn's der Vermieter darauf anlegt am Ende ein Richter.

Die Versicherung hat ja prinzipiell schonmal die Kostenübernahme zugesichert. Wenn der Untermieter den Schadensvorgang wahrheitsgemäß geschildert hat, so ist die Versicherung bei der 1.Überprüfung also davon ausgegangen, dass sie zahlen muss. Es bringt jetzt nicht zu diskutieren, ob sie es sich vielleicht noch anders überlegen kann.

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#17
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9875 Beiträge, 4479x hilfreich)

Zitat (von Baldwin123):
Den Ein- und Ausbau muss der Schuldner (Mieter respektive Untermieter) zu 100 Prozent tragen.
Schon wieder die gleiche Behauptung. Bitte Belege dafür. Bis die nicht kommen, betrachte ich das als urban legend und erspare mir jede weitere Diskussion.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Baldwin123
Status:
Schüler
(462 Beiträge, 50x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Zitat (von Baldwin123):
Den Ein- und Ausbau muss der Schuldner (Mieter respektive Untermieter) zu 100 Prozent tragen.
Schon wieder die gleiche Behauptung. Bitte Belege dafür. Bis die nicht kommen, betrachte ich das als urban legend und erspare mir jede weitere Diskussion.


Das ergibt sich aus 249

Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Einsatz verpflichtete Umstand nicht eingetreten wäre

Wie geht das also?

1. Reparieren. Da nicht neu - kein Abzug neu für alt
2. Gegenstand gegen einen gleichwertigen und gleichalten tauschen (lassen). Selber Zustand - kein Abzug neu für alt. Weder beim Arbeitsaufwand, noch beim Sachwert.
3. Gegenstand gegen einen neuen tauschen lassen. Gegenstand ist neuer - Abzug neu für alt. Arbeitsaufwand bleibt im Vergleich zu 2 aber unverändert.

Dass manche Richter den Fall 3 anders entscheiden ist mir auch bekannt.

-- Editiert von Baldwin123 am 03.04.2017 23:09

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Baldwin123
Status:
Schüler
(462 Beiträge, 50x hilfreich)

-

-- Editiert von Baldwin123 am 03.04.2017 23:02

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Zitat (von Baldwin123):
Den Ein- und Ausbau muss der Schuldner (Mieter respektive Untermieter) zu 100 Prozent tragen.
Schon wieder die gleiche Behauptung. Bitte Belege dafür. Bis die nicht kommen, betrachte ich das als urban legend und erspare mir jede weitere Diskussion.


Ich hab das auch mal geglaubt. Inzwischen denke ich das kommt auf die Tagesform des Richters an. Kann 100% werden, muss es aber nicht.

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#21
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Zitat (von Baldwin123):
Zitat (von Akkarin):
Beim Untermieter den Kopf waschen bin ich ja noch bei dir, aber worauf soll der Vermieter denn klagen? Wenn das kein Neubau ist, wird der VM alt für neu gegen sich gelten lassen muessen.


-- Editiert von Akkarin am 03.04.2017 20:49


Nein. Er könnte eine gebrauchte Badewanne suchen, und diese einbauen lassen. :devil: :devil:
Oder selbst Hand anlegen und das Loch mit Acrylspachtel verschließen :cool: :cool: :cool:
Oder Panzertape drüberkleben. Und dann ne nen hübschen Aufkleber als Deko drüber. Badeente oder so :party:

Auf jeden Fall sollte der VM aber eine Abmahnung verfassen, unter Androhung der Beendigung des Mietverhältnisses bei Wiederholung.

-- Editiert von Baldwin123 am 03.04.2017 22:07


Koennte er alles machen, da er den Schaden zu vertreten hat. Gibt aber keinen Grund dazu, da ein Haftpflichtversicherer den Fall uebernommen hat. Als Mieter sollte man sich in solchen Fällen grundsätzlich auf die Anzeige des Schadens beschränken und die Kommunikation mit dem VM dem Versicherer überlassen.

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#22
 Von 
Baldwin123
Status:
Schüler
(462 Beiträge, 50x hilfreich)

Zitat (von Akkarin):


Koennte er alles machen, da er den Schaden zu vertreten hat.


Nein, der Vermieter hat den Schaden nicht zu vertreten. Und der Mieter hat keinen Anspruch auf eine neue Badewanne.

-- Editiert von Baldwin123 am 03.04.2017 23:15

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Zitat (von Baldwin123):
Zitat (von Akkarin):


Koennte er alles machen, da er den Schaden zu vertreten hat.


Nein, der Vermieter hat den Schaden nicht zu vertreten. Und der Mieter hat keinen Anspruch auf eine neue Badewanne.

-- Editiert von Baldwin123 am 03.04.2017 23:15


Der VM nicht, aber der M

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Baldwin123
Status:
Schüler
(462 Beiträge, 50x hilfreich)

Zitat (von Akkarin):


Der VM nicht, aber der M


Tut nichts zur Sache. Der Vermieter entscheidet über die Art und Weise wie sein beschädigtes Eigentum zu heilen ist.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Dann habe ich dich falsch verstanden. Der Gebrauchtmarkt von Badewannen ist aber vermutlich nicht wahnsinnig groß. Und der Vermieter hat eigentlich keinen Grund, jetzt über die Maßen sparsam zu sein. Er bekommt ja den größten teil von der Versicherung zurück.

Der Vermieter hat so einen finanziellen Schaden, welche ohne die Sachfremde Verwendung einer Badewanne als Feuerstätte nicht entstanden wäre. Eine Badewanne stellt für ein Bad genau so wenig Wertsteigerung dar, wie beim einem 10 Jahre altem Auto, wo ein anderer ein Rücklicht angefahren hat, und das Auto ein neues Rücklicht erhalten hatte.
Ein vernünftiger Vermieter lässt damit alle Arbeit einem guten Anwalt machen und wenn es sein muss ein Gericht entscheiden.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9875 Beiträge, 4479x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Ein vernünftiger Vermieter lässt damit alle Arbeit einem guten Anwalt machen und wenn es sein muss ein Gericht entscheiden.
Kann er machen. Ich bin nun wirklich der letzte der behauptet, Abzüge von Versicherungen wären immer korrekt. Nur scheint dieser Vermieter davon auszugehen, dass er bis dahin erstmal nichts machen muss. Und das sehe ich halt grundlegend anders. Den Schaden muss er schon beheben. Sonst hat er irgendwann wegen Verzug den Mangel doch zu vertreten.

1x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Vielmehr befindet sich der Vermieter spätestens nach Ablauf der Frist in Verzug, sodass Mietminderung und auch Selbstvornahme in Frage kommen.


Nette Idee. Nur bei einem selbst verursachten Mangel würde ich mich mal mit einer Mietminderung nicht so weit aus dem Fenster hängen.

Für den Schaden und die Folgen ist der Untermieter schadensersatzpflichtig.

Mein Tipp:

Wenn die Versicherung das noch näher prüft, weil der Vermieter den Abzug anzweifelt, bekommt der Versicherungsnehmer vielleicht garnichts und muss trotzdem den Schaden (vielleicht nur einen Teil) tragen. Ob das billiger ist?

Bitte berichten, würde mich interessieren, wie das ausgegangen ist.

Nur so als Anregung:

Es ist hier die Frage, ob es eine Reparatur des Badezimmers ist (Der Rest wird nicht ausgetauscht) und ob das Badezimmer, deshalb länger hält?

Oder ob die Badewanne als einzelnes Bauteil zu sehen ist....

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von immobilienerwerber):
Mich wundert, dass die Versicherung den Zeitwert der Badewanne überhaupt ersetzt. Kohle in der Badewanne anzünden ist kein sachgemäßer Gebrauch.....

Daher bin ich der Meinung, dass der Vermieter hier gar nichts zahlen muss.
Eher der Untermieter, der den Schaden verursacht hat, muss dafür aufkommen.

-- Editiert von immobilienerwerber am 03.04.2017 16:39


Du solltest lieber kein Vermieter sein, wenn du so wenig Ahnung von der Materie hast.

1.: Die Versicherung ersetzt nunmal die Badewanne abzgl. Zeitwert.
2.: Ein Zeitwert kann grundsätzlich angesetzt werden, weil in der Regel eine Wertsteigerung besteht.

Das ist gesetzlich klar geregelt.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Zitat:
Es gibt einen Mangel in der Mietwohnung, welcher ordnungsgemäß gemeldet wurde. Zudem hat eine Versicherung offenbar die Kostenübernahme für den Schaden erklärt.


Nö ... es gibt einen vom Mieter verursachten Schaden, und wenn die Vers. lediglich den Zeitwert ersetzt, dann hat der Mieter den Rest zu tragen. Ganz einfache Kiste.


:bang:

Falsch.

1x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Zitat (von AltesHaus):
Nö ... es gibt einen vom Mieter verursachten Schaden, und wenn die Vers. lediglich den Zeitwert ersetzt, dann hat der Mieter den Rest zu tragen. Ganz einfache Kiste.

Ganz so einfach ist es nicht, der Vermieter muss gegen die Versicherung und den Mieter gleichzeitig Klage einreichen, und vor Gericht wird so was gerne als grobe Fahrlässigkeit angesehen. Die Gerichtskosten bezahlt dann entweder die Versicherung oder der Mieter im Falle das ein Gericht das eben so ansieht.
Es ist ja nicht das eine Versicherung für alle Schäden aufkommt, vor allem bei solchen Schäden.


Gut, dass du weißt, dass dies grob fahrlässig ist. Aufgrund gewisser Hintergründe kann ich dir aber versichern, dass die Gerichte das Thema grundsätzlich anders sehen, als man selbst glaubt. Ist aber auch nicht das Thema: WEIL DIE VERSICHERUNG ZAHLT.

Das Thema ist lediglich der Abzug Neu für Alt. Sprich Zeitwert. Und da können 20 % stimmen - oder auch nicht.

Wenn die Badewanne paar Jahre auf dem Buckel hat, macht es kaum Sinn wegen 100 € den Anwalt zu schicken. Denn einen Abzug wird es hierbei sicher geben.

0x Hilfreiche Antwort

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