Schadenersatz Schimmel Interieur

18. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
enricopallazo
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)
Schadenersatz Schimmel Interieur

Hallo zusammen,

ich wohne seit ca. 10 Jahren in einer Wohnung mit Feuchtigkeitsproblem im Souterrain. Der Souterrain Teil der Wohnung wurde als normaler Wohnraum vermietet. Die Feuchtigkeit (modriger Geruch) fiel erstmals vor ca. 5 Jahren auf. Mangel gemeldet, übliche Reaktion des Vermieters, Verweis auf falsches Lüftungsverhalten. Glaubhaft versichert, dass das Lüftungsverhalten ausreichend ist. Erster Gutachter kam vorbei. Gutachter stellte fest, dass aufgrund der Souterrain Lage im Sommer nicht gelüftet werden kann. Empfehlung: Einbau einer automatisierten Lüftung. Darauffolgend kamen noch 5 weitere Fachfirmen. Alle empfahlen dasselbe, aber der Vermieter schuf keine Abhilfe. Darauf Miete einbehalten, noch ein Gutachter kam und erarbeitete Konzept. Leider wurde das Bad im Souterrain in diesem Konzept überhaupt nicht weiter beachtet. Lüftungsanlage wurde eingebaut. Auf mein Insistieren wurde auch ein Lüfter in das Bad eingebaut. Ca. 1 Jahr später immer noch keine Besserung der Situation. Außerdem sank die Toilette im Bad ab. Nach Abbau der Toilette wurde festgestellt, dass die Aussenwand total durchnässt war. Nach langem hin und her wurde ein Loch in der Aussenisolierung festgestellt und behoben. Bei einer Bohrung wurde ausserdem festgestellt, dass der Boden unter dem Laminat total feucht ist (140 Digits, 85 % Luftfeuchte unter dem Laminat). Der feuchte Boden bzw. die Wand hätte schon in den ersten Gutachten recht einfach festgestellt werden können (Die Wand war so feucht, 177 Digits, dass ein einfaches Kugelkopfmessgerät den Schaden direkt gezeigt hätte). Der Vermieter weigerte sich standhaft einen Baubiologen hinzuziehen, obwohl mittlerweile beide Bewohner unter Asthma leiden. Ich habe schriftlich zwei Fristen gesetzt. Einmal ein kurze bezüglich des Baubiologen und eine mehrmonatige bezüglich des Schadensbeseitigung. Beide Fristen sind verstrichen. Miete ist um 25% gemindert und wird unter Vorbehalt gezahlt. Anwalt wurde eingeschaltet. Baubiologisches Gutachten wurde von mir in Auftrag gegeben. Ergebnis: Sehr starke Belastung der Atemluft durch Cladosporium und Aspergillus / Penicillium im Vergleich zur Aussenluft, Innenraumquelle wahrscheinlich. Außerdem wurde Schimmelbefall am Interieur nachgewiesen. In einem Raum ist ein Heimkino mit sehr teuren Lautsprechern. Leider ist mein Anwalt nicht sehr auskunftsfreudig und motiviert. Bisher schreibt er nur Aufforderungsemails mit Fristen, die regelmässig verstreichen und nur allgemein, ohne jede Handlung, beantwortet werden. Grundsätzlich ist der Vermieter tätig, allerdings nur sehr schleppend. Ich würde gerne im Klageweg Schadenersatz fordern. Mein Anwalt meint, dass ich vorher per Gutachten den Zeitwert des Interieurs bestimmen lassen muss. Meine RSV meint, dass der Anwalt den Zeitwert selber in der Klage angeben sollte und dann, bei Unstimmigkeiten, ein gerichtlicher Gutachter bestellt wird. Ich bin ein wenig verwirrt. Die Situation besteht jetzt seit 5 Jahren. Die Ursache liegt nicht in meiner Verantwortung. Wie sollte ich weiter vorgehen bezüglich Schadenersatz, Mängelbeseitigung, Gesundheitsgefährdung, Mietminderung? Vielen Dank.

-- Editiert von enricopallazo am 18.02.2020 11:16

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



21 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2112 Beiträge, 734x hilfreich)

Frei nach HvS: Absätze machen nicht nur an Schuhen Sinn!

Ansonsten: Du hast einen Anwalt, der ist dazu da, Dir Deine Fragen zu beantworten. Und im Gegensatz zu den meisten hier (= Laien), sollte der auch wissen, wovon er spricht.

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Sie wohnen seit zehn Jahren in der Wohnung, und nach fünf Jahren, also im sechsten Jahr, fängt das Interieur an zu schimmeln. Wie alt war dieses denn? Was hat es gekostet? Im Internet finden Sie jede Menge Urteile die Ihnen eine vage Vorstellung von eventuellen Schadensersatzansprüchen geben können. Im übrigen sollten Sie sich an die Ratschläge ihres Anwalts halten.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9870 Beiträge, 4477x hilfreich)

Das Forum hier kann bei einfach gelagerten Fällen einen Überblick über die Rechtslage geben. Manchmal sind auch hilfreiche Vorschläge zum weiteren Vorgehen möglich. In diesem Fall, in dem schon über Monate diverse Gutachter und mindestens auch ein Mieteranwalt involviert sind, kann ein Rechtsforum wie dieses nicht mehr viel helfen.

Klar, man kann raten, sich eine andere Wohnung zu suchen und auszuziehen. Das wäre aus gesundheitlichen Gründen wahrscheinlich das Beste. Aber darauf seid ihr vermutlich schon selber gekommen. Die rechtlichen Probleme wird man mit einem Anwalt lösen müssen.

Wenn euch die Leistung des Anwalts nicht ausreicht, so solltet ihr ihn darauf ansprechen. Das hat aber mit Mietrecht nichts mehr zu tun. Möglicherweise bietet auch die Rechtsanwaltskammer Sprechstunden an, bei denen ihr prüfen lassen könnt, ob das Vorgehen eures Anwalts nach Meinung seiner dortigen Kollegen korrekt ist.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
enricopallazo
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Sie wohnen seit zehn Jahren in der Wohnung, und nach fünf Jahren, also im sechsten Jahr, fängt das Interieur an zu schimmeln. Wie alt war dieses denn? Was hat es gekostet? Im Internet finden Sie jede Menge Urteile die Ihnen eine vage Vorstellung von eventuellen Schadensersatzansprüchen geben können. Im übrigen sollten Sie sich an die Ratschläge ihres Anwalts halten.


Ich weiß nicht wie lange das Interieur schon "schimmelt". Der Schimmel wurde jetzt halt per Gutachten nachgewiesen. Man sieht den Schimmel ja nicht unbedingt. Das Loch in der Aussenisolierung existiert seit dem Bau des Hauses. Es ist relativ klein. Das Wasser in der Wand ist also über 25 Jahre lang kontinuierlich in die Wand und in den Boden gesickert. Aufgrund dieses Umstandes wird der Schaden somit erst verzögert "sichtbar".

Die vor 5 Jahren gemeldete Feuchtigkeit war sicherlich ursprünglich schon der Grund für den Schimmelgeruch, wurde aber, aufgrund eines mangelhaften Gutachtens, nicht hauptsächlich auf die Wand zurückgeführt.

Mir geht es um die Zeitwertermittlung und ob diese unbedingt in der Klageschrift per Gutachten vorab ermittelt werden muss. Der Ansprechpartner bei der RSV war ja auch Anwalt und hat mir eine andere Information als mein Anwalt gegeben. Es könnte ja sein, dass irgendjemand hier in einer ähnlichen Situation war.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Für die Zügigkeit eine Verfahrens ist es mit Sicherheit nicht falsch, ein Zeitwert Gutachten vor Klage zu erstellen. Sie haben einen Anwalt, Vertrauen Sie ihm.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
enricopallazo
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Für die Zügigkeit eine Verfahrens ist es mit Sicherheit nicht falsch, ein Zeitwert Gutachten vor Klage zu erstellen. Sie haben einen Anwalt, Vertrauen Sie ihm.


Stellt sich halt die Frage, wo man einen Gutachter findet, der Schimmel Schäden an Möbeln und Unterhaltungselektronik und gleichzeitig noch eine Zeitwertermittlung tätigen kann.

Ich müsste ja quasi alle Objekte auf Schimmelsporen testen lassen. Wenn das in Folge eines vom Gericht bestellten Gutachters erfolgen würde, würde es die RSV im Falle eines, warum auch immer, verlorenen Falls zahlen. Ansonsten müsste ich mit mehreren tausend Euro in Vorleistung gehen.

Kann sein, dass ich da naiv bin, aber wenn die Verantwortlichkeiten und eine übermässige Belastung feststehen, müsste doch es doch eigentlich einen einigermaßen "einfachen" Weg geben, dass der Schaden, auch beim Interieur, behoben wird. Sei es durch Reinigung oder Austausch.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Da könnte man durch aus mit der zuständigen Kammer telefonieren. Oder mal eben den Gutachter fragen, der den Schimmel festgestellt hat. Das wäre das einfachste.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31950 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zitat (von enricopallazo):
Der Vermieter weigerte sich standhaft einen Baubiologen hinzuziehen,
Der Vermieter ist lediglich verpflichtet, den mittlerweile festgestellten Schaden=Mietmangel zu beseitigen. NIcht nur Baubiologen können Schimmelbefall und/oder Ursachen dafür feststellen.
Zitat (von enricopallazo):
Stellt sich halt die Frage, wo man einen Gutachter findet,
Die gibt es durchaus. Auch GUtachter haben Netzwerke.
Der Sachverständige sollte ein öffentlich bestellter und vereidigter SV sein (öbuv SV), man kann auch bei der IHK oder der Architektenkammer fragen, welche SV für solche Gutachten in Frage kämen und ob diese bestenfalls auch schon häufig vom Gericht beauftragt wurden... Damit steigen die Chancen, dass in einem evtl. Rechtsstreit nicht noch ein gerichtliches Gutachten beauftragt würde.

Grundsätzlich verstehe ich nicht, warum man nach 10 bzw. 5 Jahren nun schon Asthma hat, dort nicht auszieht, sondern nun auf Zeitwert/Schadenersatz von Einrichtung und Mobiliar aus ist.

Was nützt eine Entschädigung für einen wertvollen Einrichtungsgegenstand, wenn zum Asthma noch weitere Erkrankungen wegen dieses *feuchten Loches* hinzukämen.
Zitat (von enricopallazo):
müsste doch es doch eigentlich einen einigermaßen "einfachen" Weg geben, dass der Schaden, auch beim Interieur, behoben wird. Sei es durch Reinigung oder Austausch.
Ja, warum versuchst du es nicht zunächst selbst mit Reinigung?
Manchmal genügt auch die geänderte Raumnutzung, wenn man schon nicht dort ausziehen will.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
enricopallazo
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Anami,

erstmal Danke für deine Tipps.

Ich weiß nicht wie es dort wo du wohnst ist, aber hier gibt es nicht mal eben eine neue Wohnung. Außerdem kostet ein Umzug Geld und in die bestehende Wohnung wurde nicht wenig Geld investiert. In aller erster Linie habe ich ein Anrecht auf eine mängelfreie Mietsache. Ich habe die Wohnung angemietet um dort zu wohnen,

Die ganze Sache fing ja erstmal mit Modergeruch an und wurde dann immer schlimmer. Wenn von Anfang an zügig, verzögerungsfrei und sachverständig gearbeitet worden wäre, wäre der Schimmel, die nasse Wand und somit die Ursache sofort erkannt und behoben worden. Das Interieur wäre somit auch nicht beschädigt worden.

Das Interieur steht in einem aufwendig gebauten Heimkino und lässt sich nicht mal eben umstellen. Davon ab ist die gesamte Wohnung mittlerweile betroffen, da der Vermieter das baubiologische Gutachten verweigert hat, somit die Schimmelbelastung nicht kannte und dann mit den aufgestellten Trocknungsgeräten die Sporen in die gesamte Wohnung geblasen hat. Der Gutachte des Eigentümers hat übrigens in seinem Gutachten dringend die Begutachtung durch einen Baubiologen empfohlen.

Die betroffenen Lautsprecher sind teuer. In dem Moment wo ich da selber dran rummurkse, verliere ich jeden Anspruch auf Schadenersatz. Mal abgesehen davon ist der Befall so massiv, dass zur Sanierung Ganzkörperanzug,
P3-Atemmaske und H-Klasse Staubsauger vorgeschrieben sind. Wir reden hier nicht von ein bisschen Schimmel in der Ecke.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119495 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von enricopallazo):
aber wenn die Verantwortlichkeiten ... feststehen

Welche offizielle Institution hat denn die Verantwortlichkeiten festgestellt?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
enricopallazo
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Wenn 2 Gutachter des Vermieters einen Baumangel als Ursache sehen, eine Wand und der Boden klätschnass sind, ein Loch in der Aussenisolierung ist und keine Dampfsperre im Boden verbaut wurde dürften die Verantwortlichkeiten eigentlich klar sein oder? Was ist das hier? Ein Forum wo man sich Hilfe und Rat holen kann oder eines wo in erster Linie der Threadersteller und seine Aussagen und Fragen zur Ego Aufwertung durch den Wolf gedreht werden? Ich hab ja ausführlich, okay, Schande über mich, zwar ohne Absätze, aber detailliert geschrieben. Wenn ich falsch liege, kann man das einfach und nett sagen und begründen.

-- Editiert von enricopallazo am 18.02.2020 20:19

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31950 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zitat (von enricopallazo):
In aller erster Linie habe ich ein Anrecht auf eine mängelfreie Mietsache. Ich habe die Wohnung angemietet um dort zu wohnen,
Das ist dein gutes Recht und durchaus klar.
Es bringt nur leider jetzt nach 5 Jahren nichts, auf das beliebte hätte-hätte zu verweisen.
Es wurde nun mal nicht gemacht. Du warst vielleicht nicht deutlich genug.

Ein baubiologisches Gutachten ist eine sehr spezielle Sache. Warum sollte ein Baubiologe dort begutachten? Was ist das für ein Gebäude?
Du hast dem Vermieter Fristen gesetzt und dann selbst den Baubiologen beauftragt?

Jeder ordentliche Bausachverständige kann Schimmelsporen nachweisen, kann sich auch fachliche Unterstützung holen.
Zitat (von enricopallazo):
Der Gutachte des Eigentümers hat übrigens in seinem Gutachten dringend die Begutachtung durch einen Baubiologen empfohlen.
Hat aber selber nicht die von dir beschriebene Ursache gefunden. Eher ein Schlechtachter?
Zitat (von enricopallazo):
Ganzkörperanzug, P3-Atemmaske und H-Klasse Staubsauger vorgeschrieben sind.
Wer hat das nun endlich und vor allem wem vorgeschrieben?

Hier gibt es auch nicht mal eben eine andere Wohnung. Aber wenn man den Ärger schon seit 4-5 Jahren hat,...und ernsthafte Krankheiten vorhanden sind... und Teile der Wohnung vor sich hin schimmeln...

Zitat (von Anami):
warum versuchst du es nicht zunächst selbst mit Reinigung?
Manchmal genügt auch die geänderte Raumnutzung, wenn man schon nicht dort ausziehen will.
Dann nehme ich diese beiden Hinweise gern wieder zurück. Sorry.

Zahlst du denn noch immer 75% der Mietkosten?

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119495 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von enricopallazo):
Was ist das hier?

Aus den Nutzungsbedingungen:
Das 123recht.de Forum ist ein reines Laien-Forum und stellt keinerlei Rechtsberatung dar. Sinn und Zweck des Forums ist der Austausch von Erfahrungen, Meinungen und Informationen...



Zitat (von enricopallazo):
eines wo in erster Linie der Threadersteller und seine Aussagen und Fragen zur Ego Aufwertung durch den Wolf gedreht werden?

Tja, man könnte mal darüber nachdenken, ob solche Rückfragen nicht Sinn ergeben (auch wenn der Ahnungslose den Sinn nicht immer erkennen mag) oder einfach mal rumpöbeln...

Ich bin raus.



Zitat (von Anami):
Wer hat das nun endlich und vor allem wem vorgeschrieben?

Vorsicht bei solchen Rückfragen ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
enricopallazo
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):


Danke für deine Antwort. Sorry, ich hab das wohl in falschen Hals bekommen. Wie du sie vorstellen kannst ist die ganze Sache ziemlich nervenaufreibend.

Der erste Gutachter war ein anderer Gutachter. Dieser hatte eine automatische Belüftung empfohlen aufgrund der Souterrain Lage. Das war sicherlich auch nicht falsch, aber er hat die nasse Wand übersehen.

Der zweite Baugutachter kann laut eigener Aussage keine Schimmelanalyse machen. Er war auch nicht befugt diese zu beauftragen. In seinem Gutachten hat er eine Analyse allerdings aufgrund der starken Luft- und Wandfeuchtigkeit, die ja nun auch schon lange besteht, empfohlen.

Daraufhin habe ich die Frist für die Schimmelanalyse gesetzt. Das mit dem Asthma kam mir da erst in den Sinn, es gibt ja auch andere Gründe für asthmatische Beschwerden.

Der Schimmelschaden entspricht laut Gutachten der Kategorie 3 nach Schimmelleitfaden des Umweltbundesamtes. Deshalb die Vorsichtsmaßnahmen.

Das Haus ist ein Mehrfamilien Haus aus den 90gern. Und ja, ich zahle immer noch 75 Prozent, allerdings unter Vorbehalt.

-- Editiert von enricopallazo am 18.02.2020 21:28

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31950 Beiträge, 5626x hilfreich)

Der 1.und der 2. Gutachter waren also *schlechte* Gutachter. Allerdings weiß hier niemand, welchen Auftrag sie hatten. Das ist aber wichtig. Die arbeiten evtl. gut, trotzdem nicht umfassend, weil ihr Auftrag das nicht hergibt. Außenstehende bewerten dann schnell:...so ein Schlechtachter...

Nun nochmal zum baubiologischen Gutachten, das von dir beauftragt wurde...
Der Vermieter hat die Fristen nicht eingehalten, deshalb hast du dann beauftragt?

Hast du dem Vermieter in der Fristsetzung mitgeteilt, dass du nach erfolglosem Fristablauf Ersatzvornahme/ Selbstvornahme ansetzt? Also selbst beauftragst und er zur Kasse gebeten werden wird?

Zitat (von enricopallazo):
es gibt ja auch andere Gründe für asthmatische Beschwerden.
Ja, richtig. Und deshalb wird es schwer werden, das Asthma nun genau der Schimmelbelastung als Ursache zuzuordnen.
Zitat (von enricopallazo):
Deshalb die Vorsichtsmaßnahmen.
d.h. ihr solltet nun nur mit dieser Schutzbekleidung in das Souterrain gehen?

Wichtiger: Was meint denn jetzt der Vermieter zu diesem Gutachten des Baubiologen?
Der sollte doch nun (endlich) reagieren...zumal er sicher Post von deinem Anwalt bekommt.

1. Wie wird das Souterrain eigentlich beheizt?
2. Funktioniert das Heimkino incl. der Lautsprecher noch?
3. Hat das Bad im Souterrain auch Schimmelbefall nach Kat. III
4. Wie viel % deiner Wohnfläche macht das Souterrain aus?
5. Hat das MFH nur eine solche Wohnung mit Souterrain?
--- alles Angaben, die auch in die Klagebegründung gehören... außer dem Zeitwert der Geräte.

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
enricopallazo
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Der 1.und der 2. Gutachter waren also *schlechte* Gutachter. Allerdings weiß hier niemand, welchen Auftrag sie hatten. Das ist aber wichtig. Die arbeiten evtl. gut, trotzdem nicht umfassend, weil ihr Auftrag das nicht hergibt. Außenstehende bewerten dann schnell:...so ein Schlechtachter...

Der Auftrag war den Grund für die hohe Luftfeuchtigkeit zu finden. Erster Gutachter führte die hohe Luftfeuchtigkeit auf die baubedingte Situation (Souterrain) zurück. Außerdem wurde ein starker Schimmelbefall im Arbeitszimmer (Erdgeschoss, ganze Decke war verschimmelt) saniert und die Rollokästen dort gedämmt. Nach Einbau der Lüftung ist die Luftfeuchtigkeit von 85-90% auf 65-75 Prozent abgesunken. Immer noch nicht optimal.

Der zweite Gutachter kam erst, als der Handwerker, der die abgesunkene Toilette reparieren sollte, festgestellt hat, dass die Wand total durchfeuchtet war. Sein Auftrag war den Grund für die feuchte Wand zu finden.

Zitat (von Anami):
Nun nochmal zum baubiologischen Gutachten, das von dir beauftragt wurde...
Der Vermieter hat die Fristen nicht eingehalten, deshalb hast du dann beauftragt?

Hast du dem Vermieter in der Fristsetzung mitgeteilt, dass du nach erfolglosem Fristablauf Ersatzvornahme/ Selbstvornahme ansetzt? Also selbst beauftragst und er zur Kasse gebeten werden wird?

Ja, habe ich. Für Begutachtung und Mängelbeseitigung.

Zitat (von enricopallazo):
es gibt ja auch andere Gründe für asthmatische Beschwerden.
Ja, richtig. Und deshalb wird es schwer werden, das Asthma nun genau der Schimmelbelastung als Ursache zuzuordnen.
Zitat (von enricopallazo):
Deshalb die Vorsichtsmaßnahmen.
d.h. ihr solltet nun nur mit dieser Schutzbekleidung in das Souterrain gehen?

Ja, das stimmt. Solche Dinge lassen sich aber nie 100% nachweisen. Wenn 2 Menschen unabhängig voneinander
Asthma entwickeln und Schimmel in der Konzentration nachgewiesen werden kann, ist die Wahrscheinlichkeit recht hoch. Das Schimmel Asthma und Allergien auslösen kann ist denke ich mal unstrittig.

Nein, die Schimmelentfernung sollte, da Kategorie 3, nur von einer spezialisierten Fachfirma mit bereits genannter Ausrüstung vorgenommen werden.

Wichtiger: Was meint denn jetzt der Vermieter zu diesem Gutachten des Baubiologen?
Der sollte doch nun (endlich) reagieren...zumal er sicher Post von deinem Anwalt bekommt.

Keine Reaktion bisher. Der Eigentümer Gutachter hat mit dem Trocknungsdienstleister auf dem kleinen Dienstweg, ohne den Eigentümer zu involvieren, einen Hepa Filter aufgestellt und die Tür zum Wasserschaden versiegelt, damit das Trockungsgerät nicht die Sporen in der Wohnung verteilt.

1. Wie wird das Souterrain eigentlich beheizt?
Normale Zentralheizung
2. Funktioniert das Heimkino incl. der Lautsprecher noch?
Ich denke ja, auf den Lautsprechern, den Schall Absorbern und der Wand wurde allerdings Schimmel Befall und Milben Kot (Zeichen für Schimmel Fruchtkörper) nachgewiesen
3. Hat das Bad im Souterrain auch Schimmelbefall nach Kat. III
Das Bad ist bis zur Decke gekachelt. Die Decke wurde im Zuge der ersten Sanierung komplett saniert. Die eingebauten Lüftungsanlagen haben die Feuchtigkeit aus dem Bad in die anderen Räume gezogen. Außerdem wurde die Dampfsperre im Boden falsch installiert. Das Styropor wurde unter die Folie gelegt. Dadurch wird die Freuchtigkeit an den Seiten rausgedrückt. Außerdem liegt das Haus in einem Grundwasserbetroffenheitsgebiet in dem es in den letzten Jahren Wasshöchststände gab, die wahrscheinlich die Bodenplatte komplett durchfeuchtet haben. Diese Feuchtigkeit ist in das Styropor gezogen, welches aufgrund des überliegenden Folie, die Feuchtigkeit nur an den Seiten rausdrücken konnte (Theorie des Eigentümer Gutachters). Wie gesagt, im Bohrloch des Kinozimmers ist eine Luftfeuchtigkeit von 85% und Mauerfeuchte von 140 Digits.

4. Wie viel % deiner Wohnfläche macht das Souterrain aus?
ca. 35-40 %
5. Hat das MFH nur eine solche Wohnung mit Souterrain?
Nein, es ist die einzige Wohnung. Der Rest des Keller ist auch Furztrocken und weicht in seinen Mauerfeuchtewerten stark von meiner Wohnung ab. Meine Wohnung liegt auch etwas tiefer als der Rest.


Die ganzen Hiobsbotschaften wie z.B. Bodenplatte weiß ich auch erst seit ein paar Wochen, da diese im Laufe der Untersuchung an die Oberfläche kamen. Hätte ich das vor 5 Jahren gewusst, wäre ich sicher auch ausgezogen. Ich dachte, dass mit der Installation der aktiven Lüftung der Spuk vorbei wäre.

-- Editiert von enricopallazo am 19.02.2020 13:40

-- Editiert von enricopallazo am 19.02.2020 13:44

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Verstehe ich das richtig, der erste hat nicht wie erwünscht begutachtet und man hat dann einen zweiten beauftragt um das erwünschte Gutachten zu bekommen?

Dampfsperre oder Dampfbremse?

Whatever, Sie sind doch anwaltlich vertreten, so what? Was kann Ihnen ein LAIENforum bieten (außer Entertainment), was Ihnen der Anwalt nicht gibt??

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
enricopallazo
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Es waren am Anfang 5 Gutachter. Allerdings hat dann nur der letzte auch tatsächlich Messungen durchgeführt. Alle haben allerdings die baulichen Bedingungen für die freuchtigkeit verantwortlich gemacht.

Die Diffusiondichte Abdichtsungsebene im Boden.

Wie bereits weiter oben geschrieben ging es mir um die Frage, ob ich einen Gutachter vorab für den Zeitwert brauche. Ich erwarte hier keine juristische Beratung sondern eher Erfahrungen von Menschen die ähnliche Probleme hatten und vielleicht genau das Zeitwert Problem anders lösen konnten. Wie ich auch bereits schrieb, mein Anwalt meint Gutachter, meine Rechtschutz Beratung (auch Anwalt) meint das der Anwalt das kann, der Baubiologe verweist auf die Sanierungsmaßnahmen, die im Gutachten beschrieben sind und die Reinigung bzw. Entsorgung des befallenen Interieurs als notwendig betrachtet. Der Schaden kann seiner Meinung erst nach der Sanierung quantifiziert werden (was sich für mich am logischsten anhört). Allerdings habe ich jetzt 3 Meinungen von 3 Menschen mit Erfahrung/Ausbildung auf diesem Gebiet.

Außerdem sind meine Erfahrungen mit Anwälten in der Vergangenheit nicht so dolle. Wenn nicht gerade auf Honorarbasis gezahlt wird, passiert leider nicht viel. Aber vielleicht habe ich auch ein goldenes Händchen in der Auswahl meines Rechtsbeistandes.......

-- Editiert von enricopallazo am 19.02.2020 19:02

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

5 Gutachter und erst der letzte hat das gewünschte Gutachten geliefert?

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
enricopallazo
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, alle dasselbe, aber die Hoffnung des Vermieters war wohl, das einer sagt, dass ich falsch lüfte.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31950 Beiträge, 5626x hilfreich)

@enricopallazo
Bitte nicht auf ZITIEREN klicken.
Bitte nur auf ANTWORTEN klicken. Der blaue Button unter dem Beitrag
Danke
-------------------------------------------------------------
Ich kann das jetzt nachvollziehen. Ist auch mE korrekt vom Eigentümer-Gutachten und vom Baubiologen erkannt. Es liegen wohl gravierende Baumängel vor. (Kellerräume als Wohnraum).
Aber: Es wird leider auf einen Rechtsstreit hinauslaufen, der sich ca. ewig hinziehen wird.
Es wäre unfair, jetzt schon zu sagen, der Vermieter ist schuld, wenn er den Bau der Souterrainwohnung zu verantworten hat. (Aber ich denke, es ist so.). Letztlich wird ein Gericht zu entscheiden haben.

Für sich selbst sollte man entscheiden, was einem ein jahrelanger Rechtsstreit (trotz Versicherung ) wert ist.
In dieser Zeit will und soll man dort wohnen...will man das tatsächlich aushalten?

Ich empfehle, die Mietminderung höher anzusetzen.
Warum? Weil der Vermieter sich ausrechnet, was die Mangel-und Schadensbeseitigung kostet. Da schluckt er lieber weiterhin 25% weniger Mieteinnahme.
Evtl. bringt eine höhere Mietminderung ihn zum Handeln/Einlenken/ Schadensbeseitigung.
Du weißt, dass dazu auch ein Umzug (zumindest ins EG) stattfinden muss?
----------------------------------
ICH würde den Zeitwert der Einrichtung jetzt großzügig selbst ermitteln, dem Anwalt zur Verfügung stellen.
Damit soll dieser weitermachen.
---------------------------------------------

Zitat (von AltesHaus):
5 Gutachter und erst der letzte hat das gewünschte Gutachten geliefert?
Ich verstehe die Empörung eines Vermieters... ;) Doch manchmal ist das letzte nicht das gewünschte, sondern erst dieses das gründliche mit richtigem Ergebnis--- und ein *ganzheitliches* im besten Sinne. So stellt sich das jetzt fast dar.
Besser wärs immer, wenn der 1. GA gleich *trifft*.
Besser wärs dann auch, wenn der Vermieter zügig den Schaden beseitigt.
Oder diese Wohnung gar nicht mehr vermietet.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.763 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen