Schadenersatz bei Untermietvertrag

26. Oktober 2016 Thema abonnieren
 Von 
ecktyp
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schadenersatz bei Untermietvertrag

Guten Morgen zusammen,

angenommen ein Hauptmieter H vermietet ein Zimmer, sowie die Gemeinschaftsräume anteilig an einen Untermieter U. Möchte H das Untermietverhältnis kündigen kann entweder vom ordentlichen Kündigungsrecht mit einer Frist von 6 Monaten oder vom Kündigungsrecht bei berechtigtem Interesse (3 Monate) gebraucht gemacht werden, richtig? Eine weitere Möglichkeit dürfte ein Auflösungsvertrag darstellen, was aber von beiden Seiten so nicht gewünscht wird.

Ferner wird angenommen, dass H sich für eine Eigenbedarfskündigung entschieden hat und dafür den Grund anführt, dass seine Freundin aufgrund einer unvorhergesehen Veränderung in ihrem Leben einziehen wird. Die Erklärung dafür ist eine medizinische Behandlung in Tagesform, die aber nicht in der Kündigung genannt wird. Gilt an dieser Stelle die Freundin - keine eingetragene Lebenspartnerin - als legitimer Grund? Oder wird die schon überreichte Kündigung damit sofort unwirksam weil die Begründung unzureichend ist (vgl. OLG Hamm, Rechtsentscheid vom 31.01.1984 – 4 REMiet 7/83 (Unwirksamkeit wegen unzureichender Begründung))?

Kann U - da im Glauben zum Auszug verpflichtet zu sein - ggf. einen Schadenersatzanspruch anmelden, wenn er ein neues Mietobjekt beziehen möchte? Angenommen obige Kündigung ist unwirksam und führt dazu, dass U selbst das Mietverhältnis kündigt - sich aber davor schon ein neues Mietobjekt gesucht hat.

Ich hoffe die nicht ganz unkomplizierte Situation entsprechend geschildert zu haben.
Dankeschön.

-- Editier von ecktyp am 26.10.2016 10:22

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2420x hilfreich)


Wenn U das Mietverhältnis selbst kündigt, ist natürlich kein Schadenersatzanspruch gegeben.

Wenn die Freundin tatsächlich einzieht, dann hat der H in seinem Kündigungsschreiben jedenfalls nicht gelogen. OB da ein Anspruch auf Schadenersatz gegeben ist, ist zumindest mal strittig.

Zurzeit klingt das so. als ob U schon etwas neues angemietet hat und ihm jetzt plötzlich auffällt, dass die Kündigung nicht stichhaltig genug sein könnte. Dann hat er aber erst mal nur Anspruch auf Fortsetzung des Mietverhältnisses. Das könnte dazu führen, dass er zwei mal Miete zahlen muss. Auch nicht schön.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.885 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.950 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen